Diäten und Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten
Frage: Diäten und Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten(2 Antworten)
Steuerfreie Kostenpauschale: 3.868 Euro/Monat (Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale abzudecken. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden, es gibt für Abgeordnete keine Werbungskosten.)[7] Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 Euro/Monat (50 % des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“).[8] Kann mir jemand diese zwei Punkte bitte erklären(wozu sie sind usw.) |
GAST stellte diese Frage am 01.01.2010 - 14:16 |
Antwort von GAST | 01.01.2010 - 14:22 |
(1): D.h. Ihnen stehen monatlich 3.868 Euro zur Verfügung, (2): weiss net so genau,wer des geld bekommt..evtl zahl der staat 250 an die krankenkasse.. |
Antwort von auslese | 03.01.2010 - 22:53 |
2) Abgeordnete können sich aussuchen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. In jedem Falle zahlt der Bundestag (als Arbeitgeber) die Hälfte der Beiträge. Normalerweise zahlt man 14,9% KV; der Arbeitgeberanteil liegt bei 7%. Da die Diäten, brutto, so hoch sind, beläuft sich die Hälfte des Beitrags auf 250 Euro. Ich hab das gerade mal ausgerechnet; wenn mich nicht alles täuscht, zahlt der Abgeordnete dann noch den Restbetrag von 286 Euro aus eigener Tasche. |
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