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Diäten und Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten

Frage: Diäten und Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten
(2 Antworten)

 
Steuerfreie Kostenpauschale: 3.868 Euro/Monat (Kosten für die Ausübung des Mandates sind durch die Kostenpauschale abzudecken. Höhere Ausgaben sind weder erstattbar, noch können sie steuerlich abgesetzt werden, es gibt für Abgeordnete keine Werbungskosten.)[7]




Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 250 Euro/Monat (50 % des an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse ausgerichteten Höchstsatz, „Arbeitgeberanteil“).[8]




Kann mir jemand diese zwei Punkte bitte erklären(wozu sie sind usw.)
GAST stellte diese Frage am 01.01.2010 - 14:16

 
Antwort von GAST | 01.01.2010 - 14:22
(1): D.h. Ihnen stehen monatlich 3.868 Euro zur Verfügung,
die sie ausgeben können.Das Geld dient in erster Linie für Dinge, die sie halt für Amt ausgeben (müssen).

(2): weiss net so genau,wer des geld bekommt..evtl zahl der staat 250 an die krankenkasse..


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 03.01.2010 - 22:53
2) Abgeordnete können sich aussuchen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern wollen. In jedem Falle zahlt der Bundestag (als Arbeitgeber) die Hälfte der Beiträge. Normalerweise zahlt man 14,9% KV; der Arbeitgeberanteil liegt bei 7%. Da die Diäten, brutto, so hoch sind, beläuft sich die Hälfte des Beitrags auf 250 Euro. Ich hab das gerade mal ausgerechnet; wenn mich nicht alles täuscht, zahlt der Abgeordnete dann noch den Restbetrag von 286 Euro aus eigener Tasche.

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