Bräuchte Agumente:Soll man kinderlose Paare höher besteuern?
Frage: Bräuchte Agumente:Soll man kinderlose Paare höher besteuern?(7 Antworten)
kann mir einer helfen ! Soll man kinderlose paare steuerlich stärker belassten, damit paare mit Kinder entlasstet werden können? |
GAST stellte diese Frage am 05.02.2010 - 13:27 |
Antwort von matata | 05.02.2010 - 13:31 |
Was sind deine Überlegungen? Schreib hier einmal etwas dazu, ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von SReN | 05.02.2010 - 13:43 |
was denkst du denn? würde dadurch gegebenenfalls ein geburtenanstieg stattfinden? und was wäre daran gut/schlecht? sowohl kurz als auch langfristig? (stichwort: sozialsicherungssysteme/rente). und wäre es denn gerecht menschen ohne kindern, vllt teilweise aus biologischer fehlbarkeit, höher zu besteuern und sie somit zu "bestrafen"? |
Antwort von matata | 05.02.2010 - 13:49 |
Auf den ersten Blick erscheint das ein verlockendes Instrument zu sein, Familien mit Kindern das Kindergeld zu finanzieren. Auf den zweiten Blick stellt man aber fest, dass es ja zwei Gruppen von kinderlosen Paaren gibt: Das sind diejenigen, die keine Kinder bekommen wollen und die andern, die keine Kinder bekommen können. Wie willst du das berücksichtigen? oder herausfinden? Das geht den Staat gar nichts an, das fällt unter Persönlichkeitsschutz. Und einfach alle über einen Kamm scheren und vorsichtshalber einmal kräftig Steuern einziehen, fände ich unrecht. Es ist ja bekannt, dass Paare, die keine Kinder bekommen können, sich oft schwer tun damit und darunter leiden. Und sie dann auch noch finanziell abstrafen.... ich weiss nicht! ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von RichardLancelot | 05.02.2010 - 13:53 |
Zitat:Ich mag mich täuschen, aber wird Nachwuchs nicht bereits in die Steuerklasse einbezogen? |
Antwort von Speedy3000 (ehem. Mitglied) | 05.02.2010 - 14:11 |
wie matata schon sagt... es ist nicht ok, denn das schränkt den menschen in seiner freiheit bzw in seiner persönlichkeit ein. Es geht den staat doch nichts an, wenn es bei einem paar mit dem kinder kriegen einfach nicht klappen will, obwohl beide es wollen |
Antwort von RichardLancelot | 05.02.2010 - 14:14 |
Zitat:Das ist keine sonderlich gute Begründung. In diesem Fall würde es mit Sicherheit Anträge auf Befreiung der höheren Steuer geben die man einfach mit einem ärztlichen Attest bei einer Verwaltunginstanz vorlegen muss. Noch dazu wäre eine höhere Besteuerung kein Zwang zu Kindern sondern lediglich eine, als ungerecht empfundene Nebeneinahmequelle zur Rentenversicherung. |
Antwort von cleosulz | 05.02.2010 - 15:12 |
Berichtigt mich, wenn meine Aussage nicht stimmt: Das Kindergeld in Deutschland stellt keine Zahlung des Staates in Form eines "Bonus" oder so dar, sondern soll einen Steuerausgleich gegenüber Arbeitnehmern ohne Kinden darstellen. Deswegen wird das Kindergeld ja auch bei Harz IV-Empfängern angerechnet (... oder so ähnlich). Jedenfalls ist es keine Zahlung dafür, dass man Kinder in die Welt gesetzt hat, sondern soll eine Art Steuerausgleich darstellen. Die Zahlung von Kindergeld endet ja auch mit dem 18. Lebensjahr des Kindes bzw. wenn älter im Falle einer Ausbildung, mit der Beendigung derselben. Um auf die Frage zurückzukommen: Steuerzahler, die Kinder haben und Kindergeld beziehen, werden bei der Steuererklärung ja besser gestellt, als solche, die kein Kindergeld mehr beziehen. Sie sind also (während der Zeit des Kindergeldbezugs) bereits besser gestellt. Sobald die Kinder über 18 J. sind oder ihre Ausbildung beendet haben, sind sie steuerlich gleich gestellt wie Steuerzahler, die keine Kinder haben. Insofern kann dies ungerecht sein, da diese Eltern oftmals weiter ihre Kinder unterstützen und daher höhere Ausgaben haben, obwohl sie gesetzlich zu dieser Unterstützung nicht verpflichtet wären. Gleichfalls können sie diese Unterstützung nicht unbedingt steuerlich geltend machen. (Beispiel: Student, bekommt kein Bafög, Eltern gut verdienend, Eltern bezuschussen die Studentenbude mit 500 EUR mtl. - dieser Zuschuss ist im Zweifel nicht steuerlich absetzbar; Beispiel: Tochter, verh. 2 Kinder, nicht berufstätig, Ehemann der Tochter einf. Verkäufer, 1600 EUR Nettoeinkommen: Eltern bezuschussen die Elternzeit der Tochter mit mtl. 150 EUR). In beiden Fällen werden die Eltern voll versteuert und leisten jedoch Unterhaltszahlungen, die freiwillig sind. Dadurch, dass sie Kinder in die Welt gesetzt haben und auch später noch für diese (freiwillig) aufkommen, haben sie keine Steuererleichterung. Würden sie jedoch freiwillig mtl. 500 EUR oder 150 EUR an den Kinderschutzbund oder den Tierschutzverein spenden, könnten sie diese Zahlungen wenigstens teilweise bei der Steuererklärung absetzen. Insofern würde ich eine Höhersetzung des Vorteils bei der Rente für jedes Kind besser finden. Das heißt: pro Kind erhält Mann/Frau einen Bonus bei der Grundrente. Wer keine Kinder hat - egal aus welchem Grund - erhält diesen Bonus eben nicht. Die Frage ist hier nur: Wer finanziert das? Die Frage, warum kinderlos? ist nicht zu stellen. Eine vollständige Gerechtigkeit gibt es (im Steuerrecht und im Rechtallgemein) nirgends. Hier wird dann nur gefragt: Kind(er) ja/nein. Ja: Anzahl der Kinder x Betrag = Höhe des Bonus Nein: = kein Bonus ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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