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Flucht und Vertreibung im 2. Weltkrieg

Frage: Flucht und Vertreibung im 2. Weltkrieg
(8 Antworten)


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Geschichtshausaufgabe


1.) Kennzeichnet den Unterschied zwischen Flucht und Vertreibung zur NS-Zeit.
2.) Formuliert mit eigenen Worten je eine kurze Definiton.

Ich sitze schon 1 Stunde dran :(
Helft mir bitte !

Danke ;)

Janine :P
Frage von Jieny95 (ehem. Mitglied) | am 13.05.2012 - 17:51


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Antwort von matata | 13.05.2012 - 17:54
Dann teil uns einmal mit, was du schon herausgefunden hast.
Anschliessend können wir ergänzen oder verbessern.
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Antwort von Jieny95 (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 18:02
1.)
Bei einer Vertreibung kann man nicht entscheiden,ob man in seinem Zuhause bleiben möchte, denn man wird dazu gezwungen. Wobei eine Flucht ein freiwilliger Entschluss ist.
Licht und Gas fielen aus, man musste mit zehn Personen in einem Zimmer leben, und nach Lebensmitteln und Kohlen anstehen.
Weil die Menschen diese Bedingungen zu leben nicht mehr aushielten, flüchteten sie aus dem Land, um eine Chance zum Überleben zu haben.

Eine Vertreibung hingegen ist unfreiwillig.
Man wurde mit Gewalt aus seinem Zuhause vertrieben.
Die Menschen hatten nach der Anweisung, ihr Zuhause zu verlassen nur wenige Minuten Zeit um ihre notwendigsten Sachen , die sie zum Überleben brauchten aus dem Haus zu schaffen.
(Von nun an waren die Vertriebenen auf sich allein gestellt.)?


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Antwort von Jieny95 (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 18:02
2.)

?ßß


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Antwort von Lukas_Jochum (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 18:04
Die Alliierten definierten "Vertreibung" in der Konferenz von Potsdam als "humane und geordnete Umsiedlung". Das Ergebnis dieser "humanen und geordneten Umsiedlung" der deutschen Bevölkerung waren über 3 Millionen getötete Deutsche, im Frieden wohlgemerkt, denn der Krieg war in Europa bereits beendet.
Nachzulesen:
dtv-Atlas Weltgeschichte, Band II, Seite 499 und 527
alternativ Christian Zentner, Lexikon des 2. Weltkrieges, mit einer Beschreibung der "Vertreibung"


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Antwort von Jieny95 (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 18:06
Ich hab so einen Text.
zur Flucht eine Schilderung und zur Vertreibung einen Erlebnisbericht.
Denke nicht,dass ich da sowas allgemeines schreiben kann.


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Antwort von matata | 13.05.2012 - 18:07
Das stimmt so weit. Eine Definition formulieren heisst, einen Sachverhalt möglichst kurz zusammenfassen.

Flucht: .....

Vertreibung: ....

Ergänze in deiner Erklärung oben noch, welche Bevölkerungsgruppen oder Menschen besonders betroffen waren von Vertreibung aus ihrer Heimat und welche Menschen flüchteten!
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Antwort von Jieny95 (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 19:04
Ich komm` nicht auf die Definitionen ):


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Antwort von Jieny95 (ehem. Mitglied) | 13.05.2012 - 19:14
Ich komm` nicht auf die Definitionen ):

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