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Eidesstattliche Erklärung

Frage: Eidesstattliche Erklärung
(10 Antworten)


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Hey,


angenommen einer verstößt gegen das eine eidesstattliche Erklärung, die er abgelegt hat, fällt das auch unter Meineid? Oder gibt es da ein anderes Wort für?
Frage von handykamera (ehem. Mitglied) | am 05.12.2011 - 19:40


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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 19:42
meines Wissens wird eine Erklärung an Eidesstatt = eidesstattliche Erklärung gleich gestellt, wie eine Erklärung, die man beeidet hat.

Wenn man also bei der Erklärung, die man mit dieser eidesstattlichen Erklärung bestätigen will, gelogen hat, dann wird man bestraft, wie wenn man einen Meineid begangen hätte.

Warum fragst du?
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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 19:45
Zitat:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
.....................

zum Unterschied ...... Strafandrohung bei Meineid:

Zitat:
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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Antwort von handykamera (ehem. Mitglied) | 05.12.2011 - 19:46
Ach, ich hab im BWL-Unterricht gemeint, dass ein Lüge, was die eidesstattliche Erklärung angeht, ein Meineid ist. Meine Lehrerin meinte zunächts, dass das nicht stimmt, und später, dass sie sich nicht sicher ist.


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Antwort von Lamina_cribrosa | 05.12.2011 - 19:46
Zitat:
§ 154
Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 156
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



aus: http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

Ein Unterschied müsste demnach schon bestehen.


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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 19:51
Zwischen einem Meineid und einer falschen eidesstattlichen Versicherung gibt es schon einen Unterschied.
Bei einer Eidesleistung kann derjenige, der schwört, die Erklärung mit und ohne religiöse Beteuerung ablegen.
Früher war es sogar so, dass im Gerichtssaal Kerzen vor einem Kreuz angezündet wurden (schon länger her ^^).
Die Gerichte müssen sich schon sicher sein, dass eine Aussage wahr ist.
Zur Beteuerung gibt es den Eid.
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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 19:55
interessante Seiten zu diesem Thema:

http://www.rechtsanwalt-louis.de/falschaussage_&_meineid.htm

http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/strafrecht/safferling/safferling_vermat/safferling_archiv/ws0607_0110400009vl/safferling_bt2_aussagedelikte

http://www.rechtslexikon-online.de/Glaubhaftmachung.html

http://www.cosmiq.de/qa/show/2246904/Versicherung-an-Eides-statt/
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Antwort von handykamera (ehem. Mitglied) | 05.12.2011 - 19:55
Also ist die eidesstattlichen Erklärung nicht wirklich ein Schwur?

Ansonsten müsste ja § 154 (1)greifen:
Zitat:
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Zitat:


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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 19:59
Nein .... schwören tust du, wenn du vereidigt wirst => direkt vor einem Richter oder einem Gericht (Spruchkörper).

Eine eidesstattliche Versicherung kannst du in deinem Kämmerchen unterschreiben und dann bei einer Behörde einreichen.
Oder z. B. vor einem Gerichtsvollzieher, wenn du die Eidesstattliche Versicherung über dein Vermögen abgibst.
In Wirklichkeit gibtst du da ein Verzeichnis über dein Vermögen ab und erklärst an Eides statt die Richtigkeit deiner Angaben.
(deswegen auch Eidesstattliche Versicherung).

=> kleiner aber feiner Unterschied!
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Antwort von cleosulz | 05.12.2011 - 20:05
Zitat:
Eidesstattliche Versicherung ist eine gegenüber dem Eid schwächere Form der Bekräftigung, dass eine Aussage der Wahrheit entspreche.


Zitat:
Eidesstattliche Versicherung
Mit einer eidesstattlichen Versicherung wird verlangt, nach bestem Wissen und Gewissen zu versichern, dass die Angaben richtig und vollständig gemacht wurden.


http://www.juraforum.de/forum/strafrecht-strafprozessrecht/falsche-versicherung-an-eides-statt-falsche-verdaechtigung-261044
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Antwort von handykamera (ehem. Mitglied) | 05.12.2011 - 20:23
Ok, vielen Dank, das hat mir sehr weiter geholfen!

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