Menu schließen

1-jähriges Praktikum

Frage: 1-jähriges Praktikum
(6 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hey!
ich hab beschlossen ein jahr zu warten bevor ich auf`ne weiterführende schule gehe.
in der zeit will ich berufserfahrungen sammeln. die zeit wird knapp und hier noch meine fragen:
1. ist es überhaupt möglich ein bezahltes 1-jähriges praktikum zu kriegen ohne dannach die ausbildung im jeweiligen betrieb machen zu müssen?
2. kann ich auch mehrere praktika im jahr machen?
3. wieviel bezahlen die so ungefähr? is ja von region zu region immer unterschiedlich. ich komm aus freiburg
antworten oder links zu den fragen wären ne große hilfe.
danke schonmal
Frage von antigyros (ehem. Mitglied) | am 15.05.2011 - 22:33


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 15.05.2011 - 22:40
Du willst nach der Schule (mittlere Reife? -) ein Praktikum machen?
Da du noch keine 18 bist,
stellt sich mir die Frage, ob du in der Zeit nicht berufsschulpflichtig bist?
Ansonsten: bezahlte Praktika ... gibt es nicht so viele.
Ansonsten: Wie wäre es mit einem freiwilligem Jahr?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von antigyros (ehem. Mitglied) | 15.05.2011 - 22:53
-mittlere reife? - ja
-das mit der berufsschulpflicht ist mir neu.
-ich hab mal von bezahlten praktika gehört aber mit der vorraussetzung, dass man die ausbildung im betrieb macht (natürlich wenn man gut ist/war)
-ich hab mich für ein FÖJ beworben. hoffe mal das klappt. aber wenn ncit dann bräucht ich eben auch noch`ne alternative. eben das praktikum


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 15.05.2011 - 23:01
meine freundin hat ein jahrespraktikum im sozialen bereich gemacht, nachdem sie ihr abi hatte. dafür hat sie ein bisschen geld bekommen, aber nicht viel. wenn man nen stundenlohn ausgerechnet hat, dann kam man unter nem euro raus;) verknüpft mit irgendwelchen bedingungen war das nicht.

du kannst aber auch in den schulferien praktika machen oder eben nach dem abi.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 15.05.2011 - 23:01
Das mit der Berufsschulpflichtig ist meines Wissens so, dass - wenn du unter 18 bist und keine Berufsausbildung beginnst, du trotzdem noch bis 18 berufsschulpflichtig bist, außer du hast eine Berufsfachschule hinter dir.
Zitat:
Nach der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis sind bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden haben, schulpflichtig.


Beispiel: 16 Jahre. Realschulabschluss und dann willst du mal "Pause" machen.
Geht nur an 4 Tagen in der Woche bzw. du musst zunächst das BVJ machen.
Nach einem Jahr hat sich dann deine Berufsschulpflicht erledigt und du kannst dann mit 17 Jahren ohne Schule die "Nicht-Arbeit"-Woche begehen.

http://www.ktg-minden.de/service/allgemeine-informationen/128-schulpflicht.html

Das gilt auch im Wesentlichen für Ba-Wü.
Wie das aber dann ist, wenn du ein Praktikum machen willst ?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von antigyros (ehem. Mitglied) | 15.05.2011 - 23:09
also müsst ich nächstes jahr auf eine beliebige berufsschule (in meinem fall berufskolleg). aber ist es nicht ein bisschen spät für eine bewerbung?


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 16.05.2011 - 15:40
Berufskolleg ist nicht = Berufsschule.
Für dich käme eine Berufsfachschule als Ersatz in Betracht.
Also z. B.: Berufsfachschule f. Elektro oder Hauswirtschaftliche Berufsfachschule, oder
Berufsfachschule für Metall usw.

Die weiterführenden Schulen (hier also das Berufskolleg) hat Bewerbungsfristen und die sind in BW in der Regel am 1.3. abgelaufen.
Das selbe gilt für die einjährigen Berufsfrachschulen.
Für Leute mit einem Ausbildungsvertrag (der nach dem 1.3. abgeschlossen wurde), gilt meines Wissens diese Bewerbungsfristen nicht.
Das kann vermutlich von Schule zu Schule noch verschieden gehandhabt werden, je nach dem, wie viele Bewerber eine Schule hat.

Fakt dürfte meiner Meinung jedoch sein, dass du mit 17 nach dem Realschulabschluss nicht so ohne weiteres joben kannst. Du bist zumindest zeitweise berufsschulpflichtig (also 1 x pro Woche oder alle 2 Wochen 2 Tage usw).

Befreiung von der Berufsschulpflicht gibt es in bestimmten Fällen. Dabei werden eben das FSJ oder FÖJ genannt.


http://www.dreigliederung.de/schulfreiheit/bwschulgesetz.html

Lies da § 10 nach.
Du musst vermutlich auf eine einjährige Berufsschule.

Aber frag beim Arbeitsamt nach. Die müssten sich auskennen.

Wenn du eine Antwort hast: Bitte melde dich bei mir.
Das Ergebnis würde mich interessieren.

LG Cleosulz
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Ausbildung, Praktika & Bewerbung-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Ausbildung, Praktika & Bewerbung
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: