Menu schließen

Steuern berechnen

Frage: Steuern berechnen
(27 Antworten)


Autor
Beiträge 0
13
Ich hab ein Beispiel und zwar:

Herr D kauft Getränke für 250€ inklusive Mehrwertsteuer "19%".
Diese Verkauft er weiter für 380€, wieviel Steuern muss er dann bezahlen?

Die Differenz "130€" durch die Mws oder wie muss ich da rangehen?
Frage von Blake (ehem. Mitglied) | am 16.12.2010 - 20:30

 
Antwort von GAST | 17.12.2010 - 16:11
Na,
ich hatte es doch schon geschrieben (5 Posts weiter oben).

250€ = 119% (nicht 100%). Also sind 39,92€ USt drin.


Autor
Beiträge 834
3
Antwort von glubber202 | 17.12.2010 - 16:14
In welchem Fach war die Aufgabe denn gestellt ?

denn ... ums zu sagen wie es eigentlich ist :

er zahlt gar keine Steuern im Sinne Umsatzsteuer ( MWst )

sonst : Er muss die Steuer zunächst vom gesamten Ertrag berechnen.

Das wird er hier vorher schon getan haben.

Also muss er die Steuer, die er mit 250 Euro an den Lieferanten bezahlt hat als Forderung "aufschreiben" und dann die Steuer der 380 Euro weniger der Steuern, die aus der Forderung bestehen an den Fiskus zahlen.

sprich ...

380*0,19 - 250*0,19 = von ihm zu entrichtende Steuer

so ich die Aufgabenstellung richtig verstanden habe

 
Antwort von GAST | 17.12.2010 - 16:18
Ja man, jetz hab ichs verstanden xD KingLouie, ich erinnere mich ^^

Aber etwas arrogant bist du trotzdem ;P und machst dich über andere lustig ;P

Hast dus denn jetzt verstanden , Blake ?

 
Antwort von GAST | 17.12.2010 - 16:22
Blake, Sarin, Zuckerhuetl, glubber ... noch einer im Club (der glaubt, dass 250 * 0,19 die Vorsteuer ausmacht)?

Natürlich macht die Aufgabe nur Sinn, wenn Herr D als Weiterverkäufer vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 
Antwort von GAST | 17.12.2010 - 16:27
Ja nun, eine gewisse Fehlinformationsquote bleibt nicht aus, in
so nem Forum ^^

 
Antwort von GAST | 17.12.2010 - 16:36
Deshalb ist es ja auch ein bisschen wie "Supertalent". Ich weiß doch, dass (wenn ich nicht singen kann) ich mich in so einer Sendung schnell zum Affen machen kann und die anderen über mich ablachen.

Nach so einem langen Vorspiel hätte man zumindest etwas misstrauisch werden können (und "glubber" ist angeblich 21) ...


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Annelise (ehem. Mitglied) | 17.12.2010 - 17:31
also im kaufmännischen unterscheidet man zwischen umsatzsteuer und vorsteuer. bei einem einkauf muss man vorsteuer (VSt) bezahlen und wenn man etwas verkauft bekommt man umsatzsteuer (USt).
in diesem falle zahlt man dann nur noch die differenz der beiden beträge.
250€= 39,92€ VSt
380€= 60,67€ USt
.................
USt - VSt= 20,75€ => muss er noch bezahlen

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Mathematik-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Mathematik
ÄHNLICHE FRAGEN:
BELIEBTE DOWNLOADS: