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Arbeitslosen Prognose für die Zukunft

Frage: Arbeitslosen Prognose für die Zukunft
(14 Antworten)

 
Hallo,


ich muss für die Schule ein Referat über die Arbeitslosigkeit machen.
Was mir jetzt aber noch fehlt ist eine Prognose für die Zukunft
(wird sie steigen/fallen/gleich bleiben...aus welchem grund usw.)

Leider kenn ich mich da nicht aus und kann selbst keine richtige Prognose aufstellen.
Im Internet hab ich auch bloß alte Prognosen gefunden deren Zeit bereits vorbei ist.

Als wär gut wenn sie so in Richtung -> 2011, 2012 gehen würde

Danke schon für eure Hilfe

Is ein klasse Forum hier *daumenhoch*
GAST stellte diese Frage am 17.02.2010 - 22:46


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Antwort von John_Connor | 17.02.2010 - 22:47
Schau
dir alte Werte an und überleg, wie sie steigen!


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Antwort von auslese | 17.02.2010 - 23:00
Die Arbeitslosigkeit wird wohl sinken, bei gleichzeitiger Erhöhung der Armut, denn die FDP (zumindest stands im Wahlprogramm und wurde ja erst kürzlich angesprochen) will ein Bürgergeld einführen, welches die Regelsätze kürzt und dadurch (..?!) als Anreiz zum Arbeiten gehen dienen soll. Wenn nun aber gar keine richtige Arbeit existent ist, kann man auch nicht arbeiten gehen. Es wird also daraus hinauslaufe, dass - wie bisher auch schon - zwei bis drei geringfügige Kräfte die Position einer festangestellten Kraft übernehmen. Dadurch wäre der überwiegende Teil in Beschäftigung (zahlt schön in die Rentenkassen ein) bei gleichzeitiger Aufstockung durch Transferleistungen und die Statistik sieht auch gut aus..


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Antwort von matata | 17.02.2010 - 23:03
Arbeitslosigkeit Prognosen

http://www.ad-hoc-news.de/arbeitslosigkeit-prognose-im-januar-deutlich-mehr--/de/Regional/20900119

http://www.trading-house.net/news/wirtschaft/arbeitslosigkeit-prognose-im-januar-deutlich-mehr-20899051.html

http://www.n24.de/news/newsitem_5771870.html

http://www.noows.de/arbeitslosigkeit-regierung-rechnet-mit-anstieg-um-320000-14532

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/01/25/Wirtschaft/Sinn-und-Unsinn-von-Wirtschaftswachstums-Prognosen

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/916/488314/text/
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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 17.02.2010 - 23:06
Ich muss auslese jetzt mal ausnahmsweise widersprechen...

Zitat:
zwei bis drei geringfügige Kräfte die Position einer festangestellten Kraft übernehmen. Dadurch wäre der überwiegende Teil in Beschäftigung (zahlt schön in die Rentenkassen ein)


400-Euro-Jobber und andere Geringverdiener zahlen eben nicht "schön" in die Rentenkasse ein...

Zum Thema: Du kannst dir einfach anschauen, unter welchen Bedingungen Arbeitsplätze entstehen oder abgebaut werden. Es gibt ja immer wieder Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung, aus denen sich dann ableiten ließe, welche Folgen diese Entwicklung für den Arbeitsmarkt hätte.


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Antwort von auslese | 17.02.2010 - 23:28
Oha... Aber gehören zu den "Geringfügigen" nicht auch Zeitarbeiter?
Und ist es nicht so, dass Arbeitslose, z.B. bei nem 400 Euro Job, nen prozentualen (sozusagen den sozialversicherungspflichtigen) Anteil wieder abgeben müssen..? Die dürfen doch nur ganz wenig behalten, wobei diese Zuverdienstgrenze jetzt glaube ich angehoben wurde und den Rest zahlt dann das Amt aufstockend - genauso wie bei der Riesterrente (wahrscheinlich, damit überhaupt irgend ein Geringverdiener in Versuchung kommt, diese Rente abzuschließen. Nur was bringt ihn ein jetziges Leben in noch mehr Armut, wenn er später wahrscheinlich sowieso die Grundsicherung beantragen muss, weil die Rente bekannterweise sowieso viel zu knapp bemessen wird? Dann lieber jetzt mehr vom brutto und sich "so" was beiseite legen.)


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Antwort von John_Connor | 17.02.2010 - 23:34
Die Arbeitslosenquote hängt von zu vielen Faktoren ab, sodass man nur untersuchen kann, wie sich die Tendenz entwickelt!


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 17.02.2010 - 23:49
Als du davon sprachst, auslese, dass eine "normale" Stelle auf mehrere Geringverdiener aufgeteilt wird, dachte ich halt automatisch an die 400-Euro-Jobber (wird z. B. im Einzelhandel so praktiziert) und die kriegen ihre 400 Euro und zahlen nirgendwo ein, es sei denn, sie sind freiwillig rentenversichert. Ab 401 Euro zahlen sie zwar in die Rentenkasse ein, aber dass die Beträge nicht die Welle sein können, ist ja schon am Verdienst ersichtlich.

Dass Zeitarbeiter einiges weniger in der Tasche haben als ihre "regulären" Kollegen, ist auf jeden Fall richtig, die hatte ich jetzt aber gar nicht auf der Pfanne.

Der Anteil, den Arbeitslose (genauer: Bezieher von Alg II) wieder abgeben müssen, wandert zurück in die Tasche der Agentur. Hierbei geht es darum, dass jemand nicht "zuviel" verdient, obwohl er/sie ja eigentlich arbeitslos/-suchend ist, und folglich "zuviel" alimentiert wird. Das wirkt sich aber nicht auf die Rente der Person aus.

Die Zuverdienstgrenzen sollen noch diskutiert werden, beschlossen ist da noch nichts.


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Antwort von auslese | 18.02.2010 - 00:09
Zitat:
Als du davon sprachst, auslese, dass eine "normale" Stelle auf mehrere Geringverdiener aufgeteilt wird, dachte ich halt automatisch an die 400-Euro-Jobber

Ja, das war auch mein Fehler, da mir eben nicht die konkrete Bezeichnung für Leute in minderwertiger Beschäftigung eingefallen ist, hab ich sie einfach mal als "geringfügig" bezeichnet. Ein Fehler, denn in diesem Milieu muss man ja scheinbar ganz genau auf seine Wortwahl achten.. Beim Googlen eben bin ich übrigens zu dem Ergebnis gekommen, dass diese "Berufssparte" unter "atypische Beschäftigung" läuft :D
Zitat:
Der Anteil, den Arbeitslose (genauer: Bezieher von Alg II) wieder abgeben müssen, wandert zurück in die Tasche der Agentur.

Ja hm, hab das jetzt so verstanden, dass dann die Agentur - anstelle des Arbeitgebers - die sozialversicherungspflichtigen Beiträge zahlt. Was sollte ndie denn sonst auch mit der Kohle machen?


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 18.02.2010 - 00:27
Zitat:
Ein Fehler, denn in diesem Milieu muss man ja scheinbar ganz genau auf seine Wortwahl achten.

Welches Milieu denn jetzt?

Und ja, "atypisch" ist ein guter Begriff. :D

Die Agentur zahlt ja sowieso die Kranken- und die Rentenversicherung, egal, ob jemand was von seinem Verdienst zurückzahlen muss oder nicht.

Zitat:
Was sollte ndie denn sonst auch mit der Kohle machen?

Sehr gute Frage! :D


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Antwort von auslese | 18.02.2010 - 00:43
Zitat:
Welches Milieu denn jetzt?

Na dieses Hartz4-Regime..
"geringfügig" ist jetzt also bis 400 Taler - und daher nicht SVpflichtig
"Teilzeit" ist bis 20h die Woche
"Zeitarbeit" und "befristet" ebenfalls nichts Halbes und nichts Ganzes
Zitat:
Die Agentur zahlt ja sowieso die Kranken- und die Rentenversicherung

Bis zur Belastungsgrenze von 2% des Brutto"einkommens" müssen Alg2-Empfänger doch aber trotzdem aus eigener Tasche zahlen.


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 18.02.2010 - 01:03
Zitat:
Na dieses Hartz4-Regime..

Ok, verstehe...

Zitat:
"geringfügig" ist jetzt also bis 400 Taler - und daher nicht SVpflichtig


So sattelfest bin ich da auch nicht bzw. müsste noch mal was dazu lesen, was genau jetzt als "geringfügig" gilt. Die Jobs zwischen 401 € und 800 € (vulgo auch Midi-Jobs) sind ja für die Arbeitgeber auch extrem günstig und die Leute müssen auf jeden Fall "aufstocken".

Zitat:
Bis zur Belastungsgrenze von 2% des Brutto"einkommens" müssen Alg2-Empfänger doch aber trotzdem aus eigener Tasche zahlen.

Damit meinst du jetzt sicher die Kosten, die für Behandlungen und Medikamente anfallen, nicht die Versicherungsbeiträge, denn die werden tatsächlich von der Agentur bezahlt.

Nach dem jetzigen System der Arbeitslosenverwaltung können sich Arbeitslose ihre Kosten für Krankheiten nirgendwo anders herholen als aus dem Regelsatz. Der Gesetzgeber hat immerhin ganze 4% des Regelsatzes (derzeit 359 €, also 14,36 €) für Medikamente eingeräumt. Unter anderem daran sieht man, dass in der Referenzgruppe zur Feststellung des Bedarfs/zur Festsetzung des Regelsatzes viele StudentInnen enthalten waren, die nun mal andere Bedürfnisse haben als andere Personen, die zu dem ärmsten Fünftel der Gesellschaft gehören.


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Antwort von auslese | 18.02.2010 - 01:39
Zitat:
Damit meinst du jetzt sicher die Kosten, die für Behandlungen und Medikamente anfallen, nicht die Versicherungsbeiträge, denn die werden tatsächlich von der Agentur bezahlt.

Ok, hab ich gerade verwechselt. Nimmt sich aber dennoch nicht viel, da sich ja Erwerbstätige ihre KV über die Steuererklärung zum allergrößten Teil wieder zurückholen können (meine Mutter macht das zumindest jedes Jahr). Weiß aber nicht, ob das auch alle Erwerbstätigen machen können - egal welche Lohnsteuerklasse sie sind. Ich glaube sogar, dass man sich als lohnsteuerzahlender Berufstätiger die Praxis- und Medikamentengebühren zurückholen kann.
Zitat:
Unter anderem daran sieht man, dass in der Referenzgruppe zur Feststellung des Bedarfs/zur Festsetzung des Regelsatzes viele StudentInnen enthalten waren

Hartz4 wurde also mehr oder minder nach den Bedürfnissen von Studenten berechnet...?! xD

Oh man, ich bin eigentlich müde...


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 18.02.2010 - 01:54
Man kann die Kosten für die Krankenversicherung sowie für Medikamente und so in der Einkommenssteuererklärung unter Sonderausgaben bis zu einem gewissen Betrag geltend machen. D.h. dass die Kohle, höchstens der Freibetrag, von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das ist nach Familienstatus und -größe zwischen 1% und 5% gestaffelt.

Was die Berechnung der Regelsätze angeht: Ich muss das noch mal genau nachlesen. Aber soweit ich das gerade aus dem Gedächtnis sagen kann, ist es so gelaufen, dass man die "Bedarfe" derer genommen hat, die im unteren Fünftel der Verdienstskala liegen (per Mikrozensus hat man die Daten ja) und daraus den Bedarf abgeschätzt hat, indem man die Zahlen noch ein wenig nach unten "korrigiert" hat. Dass in dieser Gruppe viele StudentInnen liegen ist klar und dass die andere Bedarfslagen haben als der 50-jährige an Rheuma erkrankte Familienvater mit zwei Brille tragenden Kindern, der gerade das renovierungsbedürftige Häuschen von seiner Mutter geerbt hat, auch.

Zur genauen Geschichte mit dem Fünftel werde ich nochmal recherchieren und dich entsprechend informieren. Ich bin nämlich auch müde.


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Antwort von auslese | 18.02.2010 - 02:08
Eine "Verdienstskala" setzt ja in diesem Zusammenhang voraus, dass Studenten ein festes (stuerpflichtiges) Einkommen haben..? Oder wurde hierbei selbst das Kindergeld als "Einkommen" akzeptiert?.. Ich könnte es mir ja schon vorstellen..

Na ja, mach dir keine Umstände und so.. ich wünsch dann noch ne gute Nacht :)

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