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Erklärung bitte

Frage: Erklärung bitte
(8 Antworten)

 
Am 27.11.09 beginnt ja das Opferfest. Mein islamischer Freund hat es mein Lehrer mitgeteilt, dass ich den ganzen Tag frei bekommen möchte. Mein Lehrer meinte, nach dem Gebet der um ca. 9.00 verrichtet wird, soll er wieder zur Schule hingehen, aber er möchte den ganzen Tag frei erhalten.


Ich habe folgendes gelesen:



http://www.igmg.de/muslime-recht/geb...-verwaltung.html

Hamburg:

In Hamburg sind die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen, die einer islamischen Religionsgemeinschaft angehören, an religiösen Feiertagen vom Schulbesuch zu befreien (Richtlinien und Hinweise für die Erziehung und den Unterricht ausländischer Kinder und Jugendlicher in Hamburger Schulen, S. 44).



Heißt dass er bekommt laut Gesetz den ganzen Tag frei?
GAST stellte diese Frage am 15.11.2009 - 17:18

 
Antwort von GAST | 15.11.2009 - 17:21
warum
willst DU denn freibekommen?

 
Antwort von GAST | 15.11.2009 - 17:22
ich nicht mein muslimischer Freund

 
Antwort von GAST | 15.11.2009 - 17:23
deutschland is ein christliches land darum ist auch nur an christlichen feiertagen frei. alles andere wäre auch eine zersetzung unserer wertegemeinschaft


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Antwort von buesra_91 (ehem. Mitglied) | 15.11.2009 - 17:29
"deutschland is ein christliches land darum ist auch nur an christlichen feiertagen frei."

Schonmal was von Toleranz und Akzeptanz von anderen Religionen gehört ?


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Antwort von Briggs | 15.11.2009 - 17:30
Zitat:
deutschland is ein christliches land darum ist auch nur an christlichen feiertagen frei. alles andere wäre auch eine zersetzung unserer wertegemeinschaft


Schwachsinn...
Wofür gibt es sonst in Deutschland die Religionsfreiheit? Bestimmt nicht, um mit solchen plumpen Aussagen getreten zu werden.

Sofern es die Gesetze vorsehen, kann und muss der Lehrer zwangsläufig schulfrei erteilen, ansonsten sofort Beschwerde bei der Schulleitung einreichen. Religionsfreiheit ist nun einmal ein Grundrecht, auch wenn ich das in dieser Situation nicht ganz einsehe, weil eine Reihe von Bekannten das Opferfest immer ohne schulfrei begangen haben, unabhängig davon, wie stark religiös sie waren.


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808
Antwort von cleosulz | 15.11.2009 - 17:30
ja onepiece, das bedeutet den ganzen Tag!

@gut-und-guenstig:
Falsch gedacht - siehe oben: die einzelnen Bundesländer haben Richtlinien, wie auf Antrag mit Schülern anderer Religionsgemeinschaften umzugehen ist, bzw. dass diese auf Antrag vom Schulunterricht zu beurlauben sind.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 15.11.2009 - 17:33
http://www.igmg.de/muslime-recht/gebote-und-gebraeuche/islamische-feiertage-in-schule-betrieb-und-verwaltung.html


Ist dass ein gesetz?


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Antwort von Briggs | 15.11.2009 - 17:36
Nein, das sind Richtlinien, Verordnungen und Weisungen an die Schulen innerhalb der jeweiligen Bundesländer. Das heißt aber nicht, dass sie für die Schulen nicht ebenso bindend sind.

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