FS nach Unfall in der Probezeit weg ? 2
Frage: FS nach Unfall in der Probezeit weg ? 2(50 Antworten)
Laut Aussage von meinem Freund kann er den Fs behalten und die versicherung zahlt. man der hat glück ! |
ANONYM stellte diese Frage am 20.01.2009 - 22:41 |
Antwort von ANONYM | 20.01.2009 - 22:43 |
zu: |
Antwort von Peter | 20.01.2009 - 22:46 |
wenn er sich nichts hat zu shculden kommen lassen? wo ist das problem?! ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von auslese | 20.01.2009 - 22:47 |
Zitat: Du solltest noch den 1.Teil der gesamten Geschichte lesen.. |
Antwort von ortagol (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 22:47 |
Typische A-Verstöße sind ... : * Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet... * Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)... * Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit... * Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h... * Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt... * Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet... * Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet... * Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet... * Als Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt... * Unbedingtes Haltgebot (Vorschriftzeichen 206, "Stop-Schild") nicht befolgt... * Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten... * Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,0 Promille... Typische B-Verstöße sind ... : * Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren... * Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate... * Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)... * Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten... Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php Zu Welcher Gruppe zählst du diesen Unfall nun? A-Verstoß oder B-Verstoß? Bei einem A-Verstoß ist der Lappen weg bis eine Nachschulung absolviert ist! Deswegen fällt es mir schwer es dir zu glauben sry ;) |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 22:49 |
fahrerflucht und keiner hats mitbekommen? ? Aber warum muss man denn wegen dieser info nen neuen thread aufmachen? |
Antwort von indidi | 20.01.2009 - 22:52 |
tja ihr dürft mal raten was ich gemacht habe und 2 punkte für bekommen hab ^^ |
Antwort von ANONYM | 20.01.2009 - 22:52 |
ich kann die Info nur so weitergeben wie ich sie bekommen habe. ich glaube es eig. selber nich das er ohne strafe davon kommt oder kann er wenn er nicht die polizei gerufen hat sondern nur einen gutachter das ohne "Probezeitverlängerung" u. ä. geregelt haben ? |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 22:54 |
indidi, du hast n kind am Zebrastreifen überfahrn? xD? |
Antwort von indidi | 20.01.2009 - 23:01 |
nein - ich habe keinen verletzt man nannte es auch: "mangelde sorgfalspflicht beim rückwärtsfahren" stand nicht auf der liste ^^ Aber ich glaube alkohol am steuer oder zu schnell fahren hätte für 2 punkte mehr spaß gemacht.. |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 23:03 |
und wann und wo hast du das gemacht? glaub mal nich, dass wenn man ruückwärts in ner parklücke fährt, dass man da auto dahinter dann soooo sehr anrammt, dass das 2 punkte wert ist^^° |
Antwort von ANONYM | 20.01.2009 - 23:03 |
bist du beim rückwärtsfahren in nen Polizeiauto gefahren oda wie ist es zu der strafe gekommen ? |
Antwort von indidi | 20.01.2009 - 23:05 |
ich wollte wenden und hab rückwärts (stand im toten winkel) n auto gerammt und ja das ist leider 2 punkte wert - aufseminar inklusive xD (von den insgesamt 4 jahren probezeit mal ganz zu schweigen) ^^ |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 23:06 |
och hab aber auch schon n anderes auto rückwärts angeparkt, meine nummer da gelassen und dann war ich bei der polizei und da wr dann NICHTS weiter.... |
Antwort von indidi | 20.01.2009 - 23:08 |
ja das war beim einparken - bei mir wars auf ner öffentlichen straße - außerdem saß in dem parkenden auto bestimmt niemand drin xD |
Antwort von Peter | 20.01.2009 - 23:09 |
kann es sein, dass du einfach abgehauen bist..? bei einem unfall gibt es in der regel keine auswirkungen auf den führerschein. es sei denn, man kann wirklich was dafür (zu schnell etc.). beim einparken bezweifel ich, dass so etwas passieren kann... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 20.01.2009 - 23:11 |
also standest du an der ampel und hast zufällig den falschen gang eingelegt? ^^° |
Antwort von ANONYM | 20.01.2009 - 23:12 |
ich bin schonmal ne einbahnstr. rückwärts gefahren und das in die falsche richtung XD aber ich habe nix bekommen obwohl ich einen spiegel abgefahren habe :) |
Antwort von Peter | 20.01.2009 - 23:12 |
vllt wollte sie auch im halteverbot einparken...:D ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von ANONYM | 20.01.2009 - 23:13 |
nein, es waren zwei spiegel! hab sie wieder drangehangen, wurde dabei aber beobachtet. dann kam die polizei zu mir nach hause. |
Antwort von GAST | 20.01.2009 - 23:17 |
Hab jetzt eben mal die Story im ersten Thread gelesen. Übrigens @Anonym, ist es mehr als überflüssig, gleich zwei Threads zu ein- und derselben Sache zu eröffnen - du siehst es ja hier, die Hälfte der Leute kennt den Beginn der Geschichte nicht............@Pädda z.B. "oder kann er wenn er nicht die polizei gerufen hat sondern nur einen gutachter das ohne "Probezeitverlängerung" u. ä. geregelt haben ?" Du hast uns nicht genug über den Unfall erzählt, damit wir das beantworten können. So, wie du es im anderen Thread beschrieben hast, wäre der Führerschein deines Freundes aber mal sowas von 100%ig weg - und GUT wäre das, offensichtlich ist der Junge absolut ungeeignet zum Fahren eines Autos. Das nächste Mal rammt dein Kumpel bei Glatteis und überhöhtem Tempo kein parkendes Auto, sondern ein spielendes Kind - ich hoffe, da hat er mal drüber nach gedacht, der H...., der. Man kann bei einem Unfall nicht "den Gutachter" rufen, den schickt die Versicherung im Nachhinein. Entweder ruft man die Polizei (dann wäre der Lappen weg) oder aber man kann, wenn man sich mit beiden Unfallbeteiligten "einig" ist, direkt Versicherungsdaten austauschen und das Ganze ohne Polizei regeln. Bei Totalschaden (der ja bei so einem Crash absehbar ist), würde JEDER(!) Betroffene=Geschädigte SOFORT die Polizei rufen, nicht dass dein Kumpel sich im Nachhinein noch irgendwie rausredet. Natürlich zahlt das die Versicherung, wer denn sonst? Dafür ist dein Freund bzw. seine Eltern ja versichert, um verschuldete Unfälle zu bezahlen. Wenn das ein Totalschaden des anderen Autos war, wird die Haftpflichtversicherung jetzt ordentlich aufgestockt was die monatlichen Beitragszahlungen angeht, soviel steht schon mal fest. Sobald Polizei und/oder Versicherung eingeschaltet werden, würde das Alter deines Kumpels auffallen. Die einzige Möglichkeit, da "raus" zu kommen, ist dass die Polizei nicht vor Ort gewesen ist und im Nachhinein der Vater oder die Mutter deines Freundes angibt, gefahren zu sein zum Zeitpunkt des Unfalls. Dem Geschädigten ist das egal, die Versicherung zahlt so oder so. Wenn die Eltern deines Freundes so dumm/nett/naiv/kostenbewusst.... sind, dass sie die Schuld auf sich nehmen, kommt dein Freund da "heile" raus. An Stelle seiner Eltern würde ich mir aber mal was Hübsches einfallen lassen, wie das Bürschchen DAS wieder gut machen kann. Dieser Unfall war keine Lappalie, sondern Unfähigkeit, Dummheit und Dreistigkeit - eine Bestrafung, egal ob durch Polizei oder Eltern, ist hier mehr als angemessen.... |
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