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Versteh die Aufgabenstellung nciht

Frage: Versteh die Aufgabenstellung nciht
(9 Antworten)

 
Also es geht um den Bereich Sozialstaatsgebot.

Inwieweit ist es im Grundgesetz konkretisiert?
Was meint man mit konkretisiert?
Ich versteh die Aufgabenstellung nicht=(
GAST stellte diese Frage am 30.11.2008 - 17:02

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:03
es ist gemeint,
in wieweit es im GG verankert bzw. beschrieben ist :-)

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:04
es lebe das heilige google und wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialstaat

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:05
wenn dir das nicht reicht...

www.google.de und nach "Sozialstaatsprinzip GG" googlen ;-)

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:07
Die Sozialstaatlichkeit ist im Grundgesetz an 2 Stellen verankert in Art 20 Abs 1, der den sozialen Bundesstaat fördert, und in Artikel 28 der Deutschland als sozialer Rechtsstaat bezeichnet.
Ist das richtig?

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:13
oder weiss du das nicht?


Autor
Beiträge 40284
2104
Antwort von matata | 30.11.2008 - 17:18
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

Das ist das Grundgesetz. Wenn es 2x drin steht, wirst du es auch finden.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:20
Der Parlamentarische Rat hat davon abgesehen, ein verbindliches Modell des Sozialstaates vorzuschreiben. Er hat die Ausgestaltung weitgehend dem Gesetzgeber überlassen.

Also die Gesetzgeber haben Freiraum den Sozialsataatsgebot zu gestalten. Doch was meint man mit dem ersten Satz. Den versteh ich nicht=(

 
Antwort von GAST | 30.11.2008 - 17:43
hallo ist jem noch da?

 
Antwort von GAST | 01.12.2008 - 00:06
Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz verabschiedet, gewissermaßen "gemacht". Und er hat ausdrücklich darauf verzichtet, näher festzulegen, wie genau der Sozialstaat aussehen sollte. Das muss man sicher auch vor dem Hintergrund des damals noch sehr populären Sozialismus sehen, der ja ziemlich genaue Entwürfe vertrat, wie die soziale Ordnung aussehen sollte.

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