Deutschlands Staatsorgane - Behörden auf Bundesebene
Staatsorgane
Bundespräsident:
- Staatsoberhaupt ohne tatsächliche Macht
- Aufgaben (formal):
- völkerrechtliche Vertretung
- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
- Ausfertigung der Bundesgesetze
- Verkündigung im Bundesgesetzblatt
- Ernennung von Bundesrichtern ( Einfluss auf Judikative)
- Begnadigungsrecht
- ist zur Neutralität verpflichtet
- wird für 5 Jahre gewählt durch Bundesversammlung
Bundeskanzler:
- auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt
- vom Bundespräsidenten ernannt
- Aufgaben:
- Bestimmung der Richtlinien der Politik --->Leitung
- Ernennung und Entlassung der Minister
- Ablösung des Bundeskanzlers durch:
1) konstruktives Misstrauensvotum (1/3 des Bundestages muss den Antrag stellen, gleichzeitig muss ein neuer Bundeskanzler gestellt werden)
2) Vertrauensfrage (stellt der Bundeskanzler selbst)
3)Rücktritt
Bundestag:
- 603 Mitglieder
- Volksvertretung
- Für 4 Jahre gewählt
- Die Mitglieder sind unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen.
- Schutz der Unabhängigkeit:
-->Immunitätsschutz (Verfolgung von Abgeordneten)
-->Indemnitätsschutz (Verhalten im Bundestag ein Abgeordneter kann wegen Äußerungen oder Handlungen im Bundestag nicht strafrechtlich verfolgt werden, Ausnahme: bei wissentlich falschen Tatsachen)
- Aufgaben:
- Gesetzgebung
- Wahl des Bundeskanzlers
- Kontrollfunktion ---> Misstrauensvotum
Bundesrat:
- föderatives Element
- Ländervertretung (repräsentiert die Länder)
- Jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen.
Länder mit
- Mehr als 2 Mio. Einwohner = 4 Stimmen
- Mehr als 6 Mio. Einwohner = 5 Stimmen
- Mehr als 7 Mio. Einwohner = 6 Stimmen
- Die Mitglieder sind nicht frei, sondern weisungsgebunden.
- Sie werden nicht gewählt, sondern von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen.
- Die Stimmabgabe erfolgt nur einheitlich.
Aufgaben:
- Mitarbeit bei der Gesetzgebung (hat wie der Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative)
- In der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat außerdem ein abgestuftes Mitwirkungsrecht.
- Stellt die Hälfte der Vertreter der Bundesversammlung
- Einspruchs- und Zustimmungsgesetz
- Erlass von Verwaltungsvorschriften
Bundesregierung:
- besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern diese werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag vom Bundeskanzler ernannt und entlassen
- bilden zusammen das Kabinett
Bundesversammlung:
- besteht aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Bundesländer gewählt
Bundesverfassungsgericht (BVerfG):
- Oberster Hüter unserer Verfassung
- Zuständigkeit:
- Verletzung des Grundgesetzes
- Bürger: Verletzung von Grundrechten durch staatliche Stellen/Behörden ---> Verfassungsbeschwerde beim BVerfG
- Parteienverbote
- Normenkontrolle (konkrete und abstrakte) : wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt
- Bundesverfassungsrichter können alle Rechts- und Staatsanwälte (Volljuristen) über 40 Jahre werden
Inhalt
Die Aufgabenstellung lautete, die Herausarbeitung der deutschen Staatsorgane stichpunktartig zu erfassen (433 Wörter)
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