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Deutschlands Staatsorgane - Behörden auf Bundesebene

Alles zu Politik und Regierung in Deutschland (BRD)

Staatsorgane



Bundespräsident:


- Staatsoberhaupt ohne tatsächliche Macht

- Aufgaben (formal):

- völkerrechtliche Vertretung

- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers

- Ausfertigung der Bundesgesetze

- Verkündigung im Bundesgesetzblatt

- Ernennung von Bundesrichtern ( Einfluss auf Judikative)

- Begnadigungsrecht

- ist zur Neutralität verpflichtet

- wird für 5 Jahre gewählt durch Bundesversammlung


Bundeskanzler:

- auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt

- vom Bundespräsidenten ernannt

- Aufgaben:

- Bestimmung der Richtlinien der Politik --->Leitung

- Ernennung und Entlassung der Minister

- Ablösung des Bundeskanzlers durch:

1) konstruktives Misstrauensvotum (1/3 des Bundestages muss den Antrag stellen, gleichzeitig muss ein neuer Bundeskanzler gestellt werden)

2) Vertrauensfrage (stellt der Bundeskanzler selbst)

3)Rücktritt


Bundestag:

- 603 Mitglieder

- Volksvertretung

- Für 4 Jahre gewählt

- Die Mitglieder sind unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen.

- Schutz der Unabhängigkeit:

-->Immunitätsschutz (Verfolgung von Abgeordneten)

-->Indemnitätsschutz (Verhalten im Bundestag ein Abgeordneter kann wegen Äußerungen oder Handlungen im Bundestag nicht strafrechtlich verfolgt werden, Ausnahme: bei wissentlich falschen Tatsachen)

- Aufgaben:

- Gesetzgebung

- Wahl des Bundeskanzlers

- Kontrollfunktion ---> Misstrauensvotum

Bundesrat:

- föderatives Element

- Ländervertretung (repräsentiert die Länder)

- Jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen.

Länder mit

- Mehr als 2 Mio. Einwohner = 4 Stimmen

- Mehr als 6 Mio. Einwohner = 5 Stimmen

- Mehr als 7 Mio. Einwohner = 6 Stimmen

- Die Mitglieder sind nicht frei, sondern weisungsgebunden.

- Sie werden nicht gewählt, sondern von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen.

- Die Stimmabgabe erfolgt nur einheitlich.


Aufgaben:

- Mitarbeit bei der Gesetzgebung (hat wie der Bundestag das Recht zur Gesetzesinitiative)

- In der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat außerdem ein abgestuftes Mitwirkungsrecht.

- Stellt die Hälfte der Vertreter der Bundesversammlung

- Einspruchs- und Zustimmungsgesetz

- Erlass von Verwaltungsvorschriften


Bundesregierung:

- besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern diese werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag vom Bundeskanzler ernannt und entlassen

- bilden zusammen das Kabinett


Bundesversammlung:

- besteht aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Bundesländer gewählt


Bundesverfassungsgericht (BVerfG):

- Oberster Hüter unserer Verfassung

- Zuständigkeit:

- Verletzung des Grundgesetzes

- Bürger: Verletzung von Grundrechten durch staatliche Stellen/Behörden ---> Verfassungsbeschwerde beim BVerfG

- Parteienverbote

- Normenkontrolle (konkrete und abstrakte) : wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt

- Bundesverfassungsrichter können alle Rechts- und Staatsanwälte (Volljuristen) über 40 Jahre werden
Inhalt
Die Aufgabenstellung lautete, die Herausarbeitung der deutschen Staatsorgane stichpunktartig zu erfassen (433 Wörter)
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