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Eltern Schreiben dem Freund einen Brief

Frage: Eltern Schreiben dem Freund einen Brief
(23 Antworten)

 
Hallo,

in Deutsch solln wir einen Brief aus der sicht der Eltern an den Freund ihrer Tochter schreiben.
Sie ist 15 hat mit ihm geschlafen und ist schwanger geworden.
Er will sich nicht um das Kind kümmern und beendet die beziehung!

Was sollten Eltern ihm schreiben?
Ich habe nur wenige Ideen z.b Wer alt genug für sex ist kann auch mit den Konsequenzen leben.
Sie sind von ihm enttäscht
er soll es sich noch mal überlegen ob er das Kind nicht freiwillig sehn will sie könnten ihn auch zwingen....
Was fällt euch noch so ein?
GAST stellte diese Frage am 28.10.2008 - 14:37

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:43
Es ist sein (gutes) Recht auf den Umgang zu verzichten; was will man ihm zum Vorwurf machen?!

Das das kleine Luder und nicht etwa "er" Gefahr lief,
schwanger zu werden, muss "ihr" doch bereits vorher klar gewesen sein..!

Was die Moral anbelangt, so interessiert "ihn" herzlich wenig, was "ihre" Eltern von ihm halten; er hatte noch nie sonderlich viel für dieses Pack, das sich seit Jahren im Sumpf der Sozialvöllerei suhlt, übrig..!


 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:46
Ach ja..!

Natürlich sollten "sie" gänzlich daruaf verzichten, "ihm" zu schreiben; sie würden sich ohnehin nur lächerlich machen..!

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:46
Wir haben anderes von dir erwartet, du hast doch schon zur familie gehoert, hast du gar kein schlechtes gewissen, wir unterstuetzen euch doch auch, deine eltern unterstuetzen euch doch auch, ihr seid doch jetzt schon so lange zusammen, vielleicht wirst du es eines tages breuhen dass du keine bindung zu deinem kind hast...

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:47
wir werden schon eine loesung finden,

nach dem grund fragen, fragen wie er sich damit fuehlt, ...

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:49
verstaendnis zeigen, aber auch ihn bitten dass er ja auch verantwortung hat und sie verstehen soll

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:52
Dass sie ihrer Tochter helfen werden ihn auszunehmen, bluten zu lassen, wenn er nicht freiwillig Unterhalt zahlt. ;-)

Ein wichtiges Thema....

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 14:54
Er würde doch zahlen. Er hat nur kein Interesse daran, sich mit der Brut auseinanderzusetzen...


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2008 - 15:06
Zitat:
er soll es sich noch mal überlegen ob er das Kind nicht freiwillig sehn will sie könnten ihn auch zwingen...
Auf Basis welcher setzlichen Grundlage basiert denn diese Drohung? Ich finde ja am besten wirkt: "Wenn du dich nicht fügst werden wir rechtlich auch noch den letzten Cent für Allimente aus dir herausquetschen"

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:12
Im Regelfall ist es recht, wenn der Vater auf den Umgang verzichtet..!

Ich meine aber auch schon von Urteilen gehört zu haben, nach denen man den Umgang, sprach neben dem Widerwillen des Vaters nichts dagegen, erzwang...


 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:13
Wenn er das Kind nicht sehen will, soll`s so sein.
Die Mutter solle froh drum sein. Sie hat nur Vorteile dadurch.
Wie zB das "Alleinige Sorgerecht". ;-)

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:15
Nicht unbedingt; ist das Sorgerecht einmal geteilt, rüttelt die Weigerung auf Umgang nicht daran..!

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:15
Zitat:
Ich meine aber auch schon von Urteilen gehört zu haben, nach denen man den Umgang, sprach neben dem Widerwillen des Vaters nichts dagegen, erzwang...


Kein Gericht der Welt zwingt jemandem dazu!
Wäre ja zum Nachteil des Kindes!


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2008 - 15:15
Man verzeihe mir das "Basis" zuviel im ersten Satz.
Zwingen kann man den Vater auf jeden Fall nicht, mit seinem Kind Umgang zu haben. Man muss klar an seinen Vaterinstinkt appelieren. Das sollte auch eher einfühlsam als drohend vonstatten gehen.

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:17
Zitat:
Nicht unbedingt; ist das Sorgerecht einmal geteilt, rüttelt die Weigerung auf Umgang nicht daran..!


Das Mädel ist 15 und ich gehe nicht davon aus, dass die beiden verheiratet sind. So hat die Mutter automatisch das "Alleinige Sorgerecht" ;-)

Und wenn "er" das Kind nicht sehen will, kann`s ihm doch eh schnuppe sein.


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2008 - 15:17
Zitat:
Nicht unbedingt; ist das Sorgerecht einmal geteilt, rüttelt die Weigerung auf Umgang nicht daran..!
Soweit sind sie aber offensichtlich noch nicht, sonst müssten die Eltern ja keinen derartigen Brief verfassen...

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:20
Im Allgemeinen ist zu sagen:

*Appell an den Verstand des Vaters
*Hinweis auf Unterhaltspflicht
*auch er hätte die Aufgabe gehabt zu verhüten

Was will man denn noch jemandem schreiben, der sein Kind nicht sehen will?

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:25
ööh.. und wenn sie und er das Kind nciht wollen können sies immernoch abtreiben - auch wenn das echt.. scheiße ist


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2008 - 15:35
Abtreibung im ursprünglichen Sinne geht ja aber nur bis zur 3. Woche nach Beginn der Schwangerschaft(soweit ich mich da recht entsinne).

 
Antwort von GAST | 28.10.2008 - 15:36
bis zum 3./4. monat


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Antwort von RichardLancelot | 28.10.2008 - 15:41
Stimmt, ich hab mich da an eine bestimmte Methode erinnert...bis zu 14 Wochen sind drin...

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