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Facharbeit: Die Krankenversicherung

Alles zu Wirtschaft und Arbeit

Vortrag BGS 16.09.04


Die Krankenversicherung
Die Geschichte/ Entstehung der Krankenversicherung
Im Zuge der Industrialisierung, die sich in Deutschland Mitte des 19. Jahrhundert entwickelte, wurde die Gesellschaft in zwei große Schichten unterteilt. In die Kapitalisten und das Proletariat, während die Kapitalisten Firmenbesitzer waren und ihren Profit aus der Ausbeutung der Arbeiter (Proletariat) schlugen, musste das Proletariat unter Pauperismus ( Massenverelendung), schlechten Arbeitsbedingungen und unter schrecklichen Lebensbedingungen (Slums, Gettos)leiden. wie z. B. 12 – 14 Stunden Arbeitstag / sechs (oft sieben Tage)Tage die Woche, kaum Pausen, kein Urlaub, keine Entschädigungszahlung bei Unfall, Krankheit oder Tod, Hungerlohn, der nie für die ganze Familie reichte.
Aus der Verzweiflung der Arbeiter entstand die durch Liebknecht und Marx hervorgerufene Arbeiterbewegung. Die jedoch Ablehnung beim Staat hervorriefen, da der konservative Kanzler Bismarck keine Auflehnung erduldete. Es kam zu drastischen Maßnahmen seitens Bismarcks, was zu noch stärkeren Protesten des Proletariats führte. Um das Proletariat zu beruhigen, sie an den Staat zu binden und die verloren gegangen Wählerstimmen wiederzugewinnen, wurden die Sozialgesetzte verabschiedet, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bewirken sollte. So wurde 1883 die Krankenversicherung eingeführt, deren Leistungen ärztliche Hilfe, Medikamente und Krankengeldzahlungen (26 Wochen/ halber Lohn) beinhaltete. 1/3 der Beitragszahlung übernahmen die Unternehmer, die anderen zwei drittel der Arbeiter. Die Sozialgesetzte wurden vom Proletariat abgelehnt, was jedoch keinen Einfluss auf die Durchführung der Gesetzte hatte.
Inhalt/ Definition der Krankenversicherung

Kraft Gesetzes sind bei bestimmten Voraussetzungen alle Arbeiter, Angestellte, Arbeitslose, Rentner, landwirtschaftliche Unternehmer, Heimarbeiter, Studenten, Wehr- u. Zivildienstleistende versichert. Auch Ehegatten und Kinder sind bei dem anderen Ehegatten bzw. bei einem Elternteil (familien-) versichert, wenn sie keine eigene oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Krankenversichert sind auch Auszubildende vom ersten Tag der Lehre an. Die Krankenvers. Ist eine Pflichtversicherung aber die Wahl der Krankenkasse ist jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin frei überlassen. Dabei haben sie die Wahl zwischen:
Ortskrankenkassen,
Innungskrankenkassen,
Betriebskrankenkassen und

Ersatzkassen.
Es gibt auch noch andere Kassen z.B. landwirtschaftliche Krankenkassen sowie Bundesknappschaft und die See- Krankenkasse, für besondere Personenkreise.
Wahlfreiheit für die Versicherten bedeutet aber auch das ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stattfindet wo ein Vergleich lohnenswert ist. Die gesetzliche Krankenkasse
wird ganz besonders vom Solidaritätsgedanken getragen das alle ihre Sachleistungen bekommen im gleichen, jeweils erforderlichen Umfang ohne Rücksicht darauf, wie hoch die Beitragsleistung des einzelnen ist. Arbeitnehmer mit höheren Löhnen oder Gehältern zahlen mehr Beiträge als Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen. Ältere zahlen ebenso viele Beiträge wie jüngere- und anders als in der privaten Krankenversicherung – zahlen auch Männer und Frauen bei gleichem Einkommen gleich hohe Beträge. Nur Geldleistungen z.B. das Krankengeld sind von der individuellen Einkommenssituation des einzelnen Arbeitnehmers abhängig. Wer die Jahresentgeltgrenze () überschreitet, scheidet aus der Krankenversicherungspflicht aus. Er kann sich dann freiwillig bei einem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Wenn diese Grenze wieder unterschritten wird tritt die Krankenversicherungspflicht wieder ein.
Was sind die wesentlichen Merkmale und Leistungen einer Krankenkasse?
Dazu zählt die Vorsorge, Früherkennung, finanzielle Absicherung und Sozialversichert auch bei Krankheit.

Vorsorge und Früherkennung
Die gesetzlichen Krankenkassen betreiben schon im Vorfeld Krankheitsverhütung und Vorsorge um die Kosten für Krankheitsfälle möglichst gering zu halten. Bestes Beispiel dafür Schulbesuche von Vertretern einer Krankenkasse. Dazu kommen kostenlose Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung, auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Blutzucker, Früherkennungsmaßnahmen für Kinder sowie Mutterschaftshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung.

Finanzielle Absicherung
Bei ernsten Krankheitsfällen bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen lang seinen Lohn weiter gezahlt. Um den Lebensunterhalt aufrecht zu erhalten wird dem Erkrankten in dieser Zeit und darüber hinaus Krankengeld gezahlt. Dieses beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttolohns und es unterliegt nicht der Steuerpflicht. Es wird wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen in einem dreijährigen Zeitraum gezahlt.
Sozialversichert auch bei Krankheit
Während des Bezuges von Krankengeld entfällt der soziale Schutz nicht. Dem Krankengeldbezieher wird auch der Anteil an den Beiträgen zur Renten- u. Arbeitslosenvers. abgezogen. Die andere Hälfte des Beitrages zahlt seine Krankenkasse an die betreffenden Sozialversicherungen. Das bedeutet also , dass bei der späteren Rente die Zeit des Krankengeldbezuges sowie die Beschäftigungszeit berechnet werden, allerdings nur auf Basis von 80 Prozent seines Bruttoverdienstes.
Auftretende Probleme der Krankenkassen und mögliche Lösungsvorschläge
in erster Linie Geldknappheit durch alternde Bevölkerung, teure moderne Medizin und durch Arbeitslosigkeit und freien Beschäftigungsverhältnissen wodurch immer weniger junge Menschen in die Kassen einzahlen.
Ein schlechter Lösungsvorschlag wäre die Kassenbeiträge zu erhöhen da Lohnnebenkosten steigen und dadurch bedrohen sie Arbeitsplätze.
Ein anderer Lösungsvorschlag wäre und ist die Gesundheitsreform

Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform soll in erster Linie mehr Qualität, mehr Effizienz und mehr Mitsprache ausdrücken. Darüber hinaus soll sie auch gleichzeitig die dringend erforderlichen Einsparungen unterstützen und fördern. Mehr Qualität beinhaltet die Einführung einer staatsunabhängigen Institution ( Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ) zur Bewertung verschiedenster Behandlungsleitlinien. Also eine Art Stiftung Warentest, Verpflichtung von Ärzten an Fortbildungen teilzunehmen, Einführung eines internen Qualitätsmanagments in Praxen, medizinische Gesundheitszentren werden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Fachärztliche Leistungen im ambulanten Bereich von Krankenhäusern, Verpflichtung der Krankenkassen Hausarztzentrierte Versorgung anzubieten und ein eigenes Präventionsgesetz. Mehr Effizienz beinhaltet eine Selbstverwaltung der Kassen und Ärzte (Falschabrechnungen, Korruption), Versicherungsfremde Leistungen werden auf Steuern umgelegt (dreistufige Erhöhung der Tabaksteuer), Krankengeld und Zahnersatz werden vom Versicherten innerhalb der gesetzl. Krankenvers. Finanziert, und Zuzahlungen werden künftig prozentual berechnet. Mehr Mitsprache beinhaltet eine eingeführte elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte) wodurch Patienten ihre Gesundheitsdaten selbst in der Hand haben und immer parat. Dazu kommt eine verbesserte Datentransparenz und Leistungstransparenz (z.B. Einführung einer Patientenquittung, auf dem der Arzt alle Leistungen und Kosten aufstellt), Einführung qualifizierter Antrags- und Mitberatungsrechte der Patienten und Behindertenverbände und Einführung eines Patientenbeauftragten.
Die Resultate der Gesundheitsreform sind, Krankenkassen machten seit der Einführung Millionen an plus da die Gesellschaft weniger Besuche und Behandlungen bei Ärzten verzeichnete und dadurch Kosten für Medizin und Behandlungen reduziert werden konnten.
Aufgrund tatsächlicher Gewinne der Krankenkassen voraussichtliche Beitragssenkungen im Gespräch.
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