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Referat: Die offene Handelsgesellschaft

Alles zu Wirtschaft und Arbeit

OHG


(Offene Handeslgesellschaft)

Allgemeines:
Die offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, sowie eine Personengesellschaft, welches eine typische Rechtsform für mittelständische Unternehmen ist. In ihr schließen sich mehrere Gesellschafter zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verwirklichen. Dieser Zweck besteht darin ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma zu betreiben. Die gesetzliche Grundlage bildet das Handelsgesetzbuch (§ 105-§ 160).
Die OHG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, ihre Rechtsstellung gleicht der, einer juristischen Person.

So kann:
sie vor Gericht klagen
sie Rechte erwerben
sie Verbindlichkeiten eingehen
sie Eigentum und dingliche Rechte an Grundstücken erwerben
aus einem Urteil gegen sie, in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt werden; zur Vollstreckung ins Privatvermögen ist ein gesonderter Teil notwendig
über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren geführt werden
kann sie Gesellschafterin einer anderen Handelsgesellschaft sein

Gründung:

Die OHG ist errichtet:

nach außen:
Eintragung ins Handelsregister

Aufnahme der Geschäfte:
die Geschäfte werden im Namen der OHG geschlossen
Einverständnis aller Gesellschafter mit der Geschäftsaufnahme ist notwendig

nach innen:
Abschluss eines Gesellschaftsvertrages

Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag ist an keine Form gebunden, jedoch ist ein schriftlicher Vertrag zu empfehlen, da sonst eine starke Bedrohung der Existenz, der Gesellschaft durch eventuelle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern möglich wäre. Werden Grundstücke im Vertrag eingebunden, so muss dafür eine notarielle Beurkundung stattfinden. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist den Gesellschaftern weitgehend überlassen.

Er sollte zumindest Aussagen über folgende Angaben treffen:
Firma der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Unternehmensgegenstand

Eintrag ins Handelsregister:

Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden und folgende Angaben enthalten:
Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort jedes Gesellschafters
Firma und Sitz der Gesellschaft
Zeitpunkt des Beginns der Gesellschaft

Rechte und Pflichten der Gesellschafter:

Innenverhältnis:
Beitrags- und Verzinsungspflicht
Aufwendungsersatzansprüche
Wettbewerbsenthaltungspflicht
Verpflichtung zur Geschäftsführung/ Recht auf Geschäftsführung
Kontrollrecht
Verlustbeteiligung
Recht auf Anteil am Gewinn
Recht auf Kapitalentnahme

Außenverhältnis:
Vertretungsrecht
Ausschluss oder Beschränkung der Vertretung
Haftung gegenüber Dritten

Ausscheiden von Gesellschaftern:

Folgende Gründe führen mangels abweichender vertraglicher Bestimmungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters:
Tod des Gesellschafters
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters
Kündigung des Gesellschafters
Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters
Beschluss der Gesellschafter
Weiter im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle
Der Gesellschafter scheidet mit dem Eintritt des ihn betreffenden Ereignisses aus, im Falle der Kündigung aber nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Auflösung der Gesellschaft:
Die Auflösung einer OHG kann nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer erfolgen, für welche sie eingegangen ist. Durch den Beschluss der Gesellschafter, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eine gerichtliche Entscheidung, kann die Gesellschaft ebenfalls aufgelöst werden.
Inhalt
Referat zu dem Thema "OHG= Offene Handeslgesellschaft". Der Text beinhaltet unter anderem die Gründung, Eintrag ins Handelsregister, Rechte und Plichten der Gesellschafter und die Auflösung der Gesellschaft.

Gliederung:
- Allgemeines
- Gründung
- Gesellschaftsvertrag
- Eintrag ins Handelsregister
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Ausscheiden von Gesellschaftern
- Auflösung der Gesellschaft

(Wirtschaft und Recht, ) (398 Wörter)
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