Brief 4 an Macrinus
Plinius (der jüngere)
Buch 3 - Brief 4
lateinisch / deutsch
C. PLINIVS MACRINO SVO S.
Quarnvis et amici, quos praesentes habebam, er ser- i mones hominum factum meum comprobasse videan tut, magni tarnen aestimo scire, quid sentias tu. nam, cuius integra re consilium exquirere optassern, huius etiam peracta iudicium nosse mire concupisco. Cum publicum opus mea pectania incohaturus in Tuscos excucurrissem accepto ut praefectus aerari commeatu, legati provinciae Baeticae questuri de proconsulatu Caecili Classici advocatum me a senatu petierunt. Collegae optimi meique amantissimi de comrnunis officii necessitatibus praelocuti excusare me et eximere temptarunt. factum est senatus consultum perquam honorificum, ut darer provincialibus patronus, si ab ipso me impetrassent. Legati rursus inducti iterum me iam praesentem advocatum postulaverunt implorantes fidem meam, quam essent contra Massam Baebiurn experti, adlegantes patrocinii foedus. secuta est senatus clarissima adsensio, quae solet decreta praecurrere. tum ego "desino" inquam, "patres conscripti, putate me iustas excusationis causas attulisse." placuit et modestia sermonis et ratio. Compulit autern me ad hoc consilium non sOlum consensus senatus, quamquam hic maxime, verum et alii quidam niinores, sed tarnen numeri. veniebat in mentem priores nostros etiam singulorum hospitum iniurias voluntariis accusationibus exsecutos; quo deformius arbitrabar publici hospitii iura neglegere. praeterea cum recordarer, quanta pro isdem Baeticis superiore advocatione etiam pericula stabissern, conservandum veteris officii meritum novo videbatur. est enirn ita comparatum, ut antiquiora beneficia subvertas, nisi illa posterioribus cumules. nam quamlibet saepe obligati, si quid unum neges, hoc solurn meminerunt, quod negatum est. Ducebar etiam, quod decesserat Classicus amotumque erat, quod in eiusmodi causis solet esse tristissimum, periculum senatoris; videbam ergo advocationi meae non minorem gratiam, quam si viveret ille, propositam, invidiam nullam. in summa computabam, si munere hoc iam tertio fungerer, faciliorem mihi excusationem fore, si quis incidisset, quem non deberem accusare; nam cum est omnium officiorum finis aliquis, tum optime libertati venia obsequio praeparatur. Audisti consilii mei motus; superest alterutra ex parte iudicium tuum, in quo mihi aeque iucunda erit simplicitas dissentientis quam comprobantis auctoritas. Vale.
Zwar waren meine Freunde, die dabei waren, soviel ich sehe, mit meinem Verhalten einverstanden, und nicht anders die öffentliche Meinung, doch möchte ich zu gern wissen, wie Du darüber denkst. Denn wessen Rat ich gern erbeten hätte, solange ich noch freie Hand hatte, dessen Urteil möchte ich auch jetzt, wo die Sache entschieden ist, riesig gern hören. Ich war unterwegs nach Tuscien, um für ein auf meine Kosten zu errichtendes öffentliches Bauwerk den Grundstein zu legen, nachdem ich als Schatzmeister mir hatte Urlaub geben lassen. Da erschienen die Abgesandten der Provinz Baetica, im Begriffe, sich wegen der Statthalterschaft des Caecilius Classicus zu beschweren, im Senat und erhaten mich als Rechtsbeistand, Meine braven, mir in herzlicher Freundschaft verbundenen Kollegen gaben vorweg Erklärungen ab über die Verpflichtungen unsres gemeinsamen Amtes und suchten mich zu entschuldigen und loszueisen. Es erging der für mich ehrenvolle Senatsbeschluß, ich solle den Provinzialen als Rechtsbeistand gegeben werden, falls sie mich selbst dazu veranlassen könnten. Als die Gesandten ein zweites Mal vorgelassen wurden - ich war inzwischen wieder da -, forderten sie wieder mich als Rechtsbeistand, indem sie mich auf die treuen Dienste hinwiesen, die sie schon gegen Massa Baebius erfahren hätten, und das zwischen uns bestehende Patronatsverhältnis geltend machten. Es folgte lauter Beifall des Senats, wie er Beschlüssen vorauszugehen pflegt. Da sagte ich: "Ich glaube nicht länger, Patres Conscripti, triftige Entschuldigungsgründe beigebracht zu haben." Die besonnene Formulierung meiner Worte machte Eindruck. Was mich aber zu diesem Entschluß veranlaßte, war nicht allein die einhellige Stimmung des Senats, obwohl dies vorwiegend, sondern auch noch weniger bedeutsame Gesichtspunkte, aber eben doch Gesichtspunkte. Ich sagte mit, daß unsre Altvordern sogar das Unrecht an einzelnen Schutzverwandten durch freiwillige Übernahme der Anklage verfolgt haben; um so unziemlicher erschien es mir, die Rechte staatlicher Schutzherrschaft außer acht zu lassen. Als ich weiterhin daran dachte, welch schweren Gefahren sogar ich mich bei dem früheren Prozeß für diese Bacticer ausgesetzt hatte, schien es mir geboten, das Verdienst der früheren Leistung durch ein neues zu bestätigen. Denn es ist ja nun einmal so, vergangene Wohltaten verwirkt man, wenn man sie nicht durch spätere krönt. Mag man sich die Leute noch so oft verpflichtet haben - versagt man sich nur ein einziges Mal, bleibt allein diese Absage in ihrem Gedächtnis haften. Ich ließ mich auch durch den Umstand bestimmen, daß Classicus schon tot war und somit wegfiel, was bei derartigen Prozessen meist das betrüblichste ist, die Gefährdung eines Senators. Ich sah also, daß meine Prozeßführung nicht weniger Dank finden würde, als wenn er noch lebte, ohne Erbitterung zu hinterlassen. Und schließlich rechnete ich mir aus, wenn ich eine solche Aufgabe jetzt bereits zum dritten Male übernähme, würde es mir leichter fallen, mich zu entschuldigen, wenn einmal ein Fall vorläge, bei dem ich die Anklage nicht übernehmen dürfte. Denn alle Verpflichtungen haben ihre Grenze, und die freie Entscheidung wahrt man sich am ehesten durch vorhergehende Willfährigkeit. Das sind die Beweggründe für meinen Entschluß; jetzt erwarte ich Dein zustimmendes oder ablehnendes Urteil, wobei mir ein unverblümter Widerspruch ebenso lieb sein wird wie eine autoritative Billigung. Leb'wohl!
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Brief 4 an Macrinus - Lateinischer Orginaltext und Deutsche Übersetzung (837 Wörter)
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