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Der Bundesstaat weltweit bzw. Bundesländer in Deutschland

Alles zu Politik und Regierung in Deutschland (BRD)

Der Bundesstaat / das Bundesland


  • Verbindung von Gliedstaaten im Fall der BRD Bundesländer genannt
  • Gliedstaaten sind beschränkt selbstständig
  • Verbindung ist unwiderrufbar


1. Bundesstaat entstand 1867 (Norddeutscher Bund)
weiter Bundesstaaten:
USA, Österreich, Kanada, Schweiz
Bund und Länder haben nach dem GG innerhalb ihrer Aufgaben Hoheitsgewalten. Die Staatsgewalt der Länder ist nicht vom Bund abgeleitet, sondern wird von ihm (als bei der Entstehung der BRD bereits vorhanden) anerkannt. Der Staatsaufbau ist damit zweistufig (Bund und Länder). Die Lände ausgenommen die Stadtstaaten, wie Bremen, Hamburg und Berlin, sind in Gemeinden und Gemeindeverbände aufgeteilt. Den Kommunen wird laut Art. 28 II GG das selbstverwaltungsrecht in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft garantiert.

Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Verfassung, die jedoch im Einklang mit dem GG stehen und dieselben Funktionen erfüllen muss. Die Verfassungsprinzipien, welche beispielsweise festlegen, dass Deutschland eine Republik und eine Demokratie ist, stellen nur eine der Tragenden Regelungen des GG dar.
In der Einführung des GG ist zunächst festgelegt, welche die Mitgliedsstaaten sind.
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Länder ist genaustens im GG geregelt.
Gem. Art. 30 GG ist es allein Sache der Länder die staatlichen Aufgaben zu erfüllen.
Für die Gesetzgebung, die Gesetzesausübung und die Rechtssprechung sind grundsätzlich die Länder zuständig, soweit das GG keine anderen Regelung aufweist und die Kompetenzen ausdrücklich dem Bund zuspricht. In manchen Fällen wirkt der Bund beider Erfüllung von Landesaufgaben mit, beispielsweise bei der Verbesserung des Küstenschutzes.

Die gegenseitigen Einflussmöglichkeiten und Mitwirkungsrechte von Bund und Ländern sind der Grundstein ihrer Zusammenarbeit im Interesse des Gemeinwohls. Ein Kooperationsorgan ist beispielsweise der Bundesrat. Durch ihn wirken die Länder bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Des weiteren unterliegt das Land der Aufsicht des Bundes, wenn es um dessen Aufgaben geht.

In regelmäßigen Abständen finden Besprechungen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder statt. Diese dienen dem Meinungs- und Erfahrungsaustausch, oft auch der Vorbereitung wichtiger Gesetze.
Allein die Ministerpräsidenten kommen einmal im Jahr zusammen, um Gesetzesvorgaben der Länder, gemeinsame Initiativen im Bundesrat oder auch Gemeinschaftsprojekte benachbarter Länder zu vereinbaren.

Pflichten zur Bundestreue
Bund und Länder haben wechselseitige Pflicht zu bundsfreundlichen Verhalten, d.h. jedoch Beteiligte muss Rücksicht nehmen und sich mit dem anderen verständigen ungeschriebener Grundsatz der Bundestreue vom Bundesverfassungsgericht durch GG entwickelt.
Zweck: soll dem Egoismus des Bundes oder der Länder grenzen setzen, wo eine spezielle Verfassungsnorm fehlt.

Aus der Bundestreue ergeben sich folgende Rechtspflichten:
Pflicht zur Zusammenarbeit und zur Eignung
Pflicht zu gegenseitiger Hilfeleistung (Geld)
Pflicht des Bundes zur Gleichbehandlung aller Länder
Pflicht der Länder gegen Gemeinden einzuschreiten.
Vor-/ Nachteile von Bundesstaaten
Pro Contra
Durch viele einzelne Staaten ist der In den einzelnen Gliedstaaten herrschen verschie-
Bundesstaat in kleine, gut überschaubare dene Systeme, z.B. Schulwesen unübersichtlich
Einheiten gegliedert Bürgernähe
Reformfreudiger, da Neuerungen oftmals Bundesstaat ist wesentlich teuerer als ein Staat,
erst in einem Gliedstaat ausprobiert der nur eine Regierung, Parlament usw. besitzt.
werden; Erfolg: Neuerung wird auf den Im Falle der BRD sind 16 Parlamente usw.
ganzen Bundesstaat übertragen; bei notwendig Arbeitsplätze werden dadurch
Misserfolg betrifft es nur einen kleinen geschaffen!!
Teil der Bevölkerung
Inhalt
Klausurvorbereitung:
Allgemeinde kurze Zusammenfassung des Bundesstaates,Vor- und Nachteile und ein bisschen die Vorgeschichte. (495 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Vor und Nachteile zweigleisig Bund und Land | 16 Bundesstaatenm | Bundesrepublik | Politik
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