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"Organtransplantation"

Alles zu Recht und Gerechtigkeit

Organtransplantation


Definition: ~Verpflanzung/ Übertragung von gesunden Organen oder Geweben auf einen chronisch schwer erkrankten Menschen mittels einer Operation
~dient der Wiederherstellung des zuvor funktionsunfähigen Organs

Arten der Transplantation:
Autogene Transplantation Synogene Transplantation Allogene Transplantation Xenogene Transplantation Allopatische Transplantation
-Spender und Empfänger sind ein und die selbe Person

Beispiel:
Hauttransplantation
-Spender und Empfänger besitzen genetisches Erbgut
Beispiel: zweieiige Zwillinge
-Erbgut ist verschieden
-Spender und Empfänger gehören gleicher Gattung an
Beispiel: Mensch /Mensch + Nieren-transplantation
-Spender und Empfänger sind von verschiedener Gattung
Beispiel: Mensch/ Tier (Schweineklappen auf menschl. Herz)
-Fremdmaterial wird verwendet
Beispiel: Bypässe (Edelstahl-Clip)aus Kunststoff

Transplantationsgesetze:
1.Feststellung des Todes: -Vorraussetzung für Organentnahme
-Hirntod muss von zwei unabhängigen Fachärzten
festgestellt werden
2.Zustimmung der Organspende: - Organspendeausweis wurde von dem Toten

zu Lebenszeiten unterzeichnet; wenn nicht:
„erweiterte Zustimmungslösung“

Angehörigen entscheiden für den Toten in einer bestimmten Reihenfolge:
Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister,Großeltern
Angehörige muss mindestens 2 Jahre vor dem Tod Kontakt mit dem Versorbenem gehabt haben
3.Lebendspende: - nur unter nahen Verwandten, Ehegatten und eng untereinander
verbundenen Personen möglich
freiwillige Teilnahme/Spende
muss 18.Lebensjahr vollendet haben
nur wenn kein anderes Spendeorgan zur Verfügung steht (nur Niere und Leberteil)
4.Organentnahme,Vermittlung
und Transplantation: - nur in dafür vorgesehenen Transplantationszentren und
in Krankenhäusern
in Zusammenarbeit mit DSO (Deutsche Stiftung
Organtransplantation) und den Vermittlungsstellen (Stiftung Eurotransplant)
5. Organhandel: - gehandelte Organe zu entnehmen und zu verpflanzen oder
sich selbst einzupflanzen ist verboten
- wird strafrechtlich mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verfolgt
6.Warteliste: - Regelung einer gerechten und chancengleichen Organverteilung
- Aufnahme wird vom Transplantationszentrum festgelegt

- Aufnahme ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
~ wie langfristig der Transplantationserfolg sein wird
- Keine Aufnahme bei anhaltendem Konsum von Drogen,
Alkohol oder Nikotin oder infektiösen oder bösartigen Krankheiten
7.Organverteilung: - hauptsächlich durch Eurotransplant
3 Richtlinien: ~Dringlichkeit
~Erfolgssausicht
~Wartezeit auf der Warteliste
- Probleme: ~Missverhältnis zwischen benötigter und
vorhandener Organe
~ es ist nicht immer möglich, diese 3 Aspekte in
Einklang zu bringen
Bei Kindern ist die Nierentransplantation dringlicher als bei
Erwachsenen
-> Niere ist für das Wachstum von wichtiger Bedeutung
8.Aufklärung der Bevölkerung: -durch Bundesbehörde für gesundheitliche
Aufklärung und durch die Krankenkasse
9.Achtung und Würde
des Organspenders: -Durchführung der Organentnahme mit entsprechender
Sorgfaltspflicht um Würde des Menschen zu achten
-Leichnam muss mit würdigem Zustand bestattet werden
können

Religiöse und ethische Aspekte der Transplantation:
- kein Mensch hat Anspruch auf Körperteile eines Lebenden oder Toten Menschen
er darf nur ein freiwillig gespendetes Organ annehmen
- ethische Grenze des Organspenders: - Tod des Spenders darf nicht herbeigeführt werden
- nur zweipaarige Organe dürfen gespendet werden
(z.B. die Niere)
-Würde und Grenzen des Menschen müssen eingehalten werden
- Übertragung von dem Gehirn bzw. Keimdrüsen ist verboten
greift in Individualität des Menschen ein
- niemand darf zu einer Organspende gezwungen werden
- Organhandel ist verboten
- respektvolle Behandlung bei Organentnahme des Toten
- positive Einstellung gegenüber einer Transplantation kann den Erfolg deutlich verbessern
- Patienten setzen sich mit Gefahren und Risiken auseinander
->Abhängigkeit seines eigenen Wohles vom Tod eines anderen
->Angst vor Abstoßung
->lebenslange Behandlung mit Immunsupressiva (um Abstoßreaktion des Immunsystems zu unterdrücken)
->erhöhen das Risiko, Tumoren zu entwickeln
-Hirntod muss zweifelsfrei festgestellt sein
-Würde des Spenders muss geachtet werden
-Wenn die Angehörigen in eine Organspende einwilligen handeln sie ebenfalls ethische verantwortlich und brauchen sich auch nicht über mangelnde Rücksicht gegenüber dem Verstorbenen Gedanken machen
-Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten
Inhalt
Aufgabenstellung: Anfertigen einer 2-seitigen Ausarbeitung über Organtransplantation. Auf höchstens zwei A4-Seiten, geteilt in einen biologisch-medizinischen Teil und in einen ethisch,-moralisch,-rechtlichen. (560 Wörter)
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