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Gerechtigkeit und Recht

Frage: Gerechtigkeit und Recht
(18 Antworten)

 
Ich habe mal eine Frage:

ich sitze seit Tagen an einer Frage bzw Aufgabe:
Vergleiche Recht und Gerechtigkeit!
Vergleichen bedeutet ja immer Unterschiede und Gemeinsamkeiten... okay, Unterschiede habe ich ein paar - aber Gemeinsamkeiten?
Kann mir vielleicht irgendjmd helfen?
GAST stellte diese Frage am 28.09.2005 - 17:23

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:24
da
gibt es keine gemeinsamkeiten da gerechtigkeit immer subjektiv zum recht zu betrachten ist. gemeinsamkeiten kann man also nur individuell feststellen.

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:25
einzige gemeinsamkeit is das "recht" ...also RECHT und geRECHTigkeit ;)

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:26
würd sagen beides hat irgendwie mit wahrheitsfindung zu tun?!?

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:27
ääähm was ganz anderes-
recht: sowas wie anspruch
gerechtigkeit: fairness
ma so ganz oberflächlich ^^

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:27
Also recht sind ja ethische rechte für jeden menschen

und gerechtigkeit strebt auch an , ethische Grundsätze zu erhalten
vllt hilfts dir ja

hdl

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:31
Recht ist ein NOMEN, und Gerechtigkeit ....auch :/ hm ...kein unterschied

 
Antwort von GAST | 28.09.2005 - 17:32
jeder hat die gleichen RECHTE! GERECHTIGKEIT is es wenn jeder diese in anspruch nehmen kann! würd ich sagen...

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:39
Durch die Rechte übt der Staat gerechtigheit im Sinne von Gleichheit aus. Rechte sind eine besondere Form der Gerechtigkeit...

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:43
Ein Richter hat mir mal gesagt: "Gerechtigkeit gibt´s im Himmel, wir machen Urteile!" - und diese bauen auf allgemeingültigem Recht gemäß unseres Grundgesetzes bzw. des StGB etc. auf.

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:44
gerechtigkeit is vom gesetz festgelegt und recht hat mit menschenrecht zutun is also in gewisser weise auch von der gesellschaft gestgelegt durch normen und werte... wir hatten das vor n paar wochen auch in philo. hoffe konnte n bisschen helfen

mfg

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:45
es steht ja vergleiche. also würde ich es mal vergleichen erst mal int stichworten un wenn dir was besonderes auffällt dann ausformulieren..

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:47
Das sehe ich nun ganz anders: GERECHTIGKEIT ist aber eine rein subjetive Empfindung, RECHT ist durch das Gesetz festgelegt (das natürlich das Gerechtigkeits-Empfinden einer Gesellschaft bzw. des Gesetzesgeber widerspiegeln soll(te))!

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:48
"subjektive" meinte ich natürlich ;-)

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:50
natürlich kommt gerechtigkeit nich aus dem nichts, aber es ist mittlerweile festgelegt.. und recht ist ja für jeden in gewisser weise anders... "ich hab das recht zu... was weiß ich" verstehst du wie ich das meine? @jonny

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:52
ein jeder hat das recht auf gerechtigkeit, gerechtikgkeit ist das recht aller.

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:52
vor dem gesetz spielt ja gerade die gerechtigkeit die große rolle

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 15:53
ja @ nazikommunist
is doch irgendwie das was ich versuche zu erklären oder nich? ^^
muhaha, philo macht mich wahnsinnig... tja, schade dass ich es im abi hab :-D

 
Antwort von GAST | 04.10.2005 - 16:10
Ist zwar wahrscheinlich eh Schwachsinn, sich darüber Gedanken zu machen, aber wenn wir schon dabei sind ;-)

Den Rechts-Begriff legst du meines Erachtens nach falsch aus: Es gibt ein klares und allgemeingültiges RECHT, in dessen Rahmen sich jede(r) frei bewegen/ausleben kann. Und es gibt eben NICHT die Möglichkeit zu sagen, "ich habe das Recht... zu tun", sofern es verboten ist (also Objektivität als Grundlage des Rechts-Begriffes).

Aber es gibt auch zig Gerichtsurteile, bei denen die Meinungen klar auseinandergehen. Z.B. die Todesstrafe: Ist es GERECHT, Leute, die andere töten/vergewaltigen etc., leben zu lassen?!
Folge: Die eine Hälfte der Leute hält die Todesstrafe für GERECHT hält, die andere lehnt sie ab (Subjektivität als Grundlage des Gerechtigkeits-Begriffes).

Natürlich liegt unserem Rechts-System weitesgehend zugrunde, dass eine Art von GERECHTIGKEIT zw. Kläger und Beklagtem erreicht werden soll. Aber dies ist aufgrund der Nicht-Allwissenheit der Richter gar nicht erreichbar - und dies genau weiß der Gesetzesgeber (alles andere wäre auch arrogante Selbstanmaßung)!

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