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Deliktfähigkeit (Erläuterung)

Alles zu Gesetzgebung und Strafrecht

Deliktfähigkeit


Fähigkeit, für unerlaubte Handlungen verantwortlich gemacht zu werden, d.h. schadensersatzpflichtig zu sein
Deliktunfähigkeit
Personen bis zum Alter von 7 Jahren
Geistig gestörte und vorrübergehend Bewusstlose (ohne Selbstverschulden)
Kinder vom 7-10 Lebensjahr bei Verkehrunfällen
Haftung der Aufsichtspflichtigen (§832 BGB)
eventuell schadensersatzpflichtig für den Minderjährigen aus Billigkeitsgründen (§829 BGB)
beschränkte Deliktfähigkeit
Personen zwischen 7 und 18 Jahren
Sind nur dann schadensersatzpflichtig, wenn das Unrecht des Tuns für den Handelnden einsehbar war, oder vorsätzlich gehandelt wurde
volle Deliktfähigkeit
natürliche Personen ab 18 Jahren
juristische Personen, die Organe werden voll verantwortlich gemacht

Inhalt
Erklärung der verschiedenen Arten der Deliktfähigkeit. Von deliktunfähig bis voll deliktfähig... (89 Wörter)
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