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Facharbeit: Hexenvervolgung in Deutschland - Facharbeit

Alles zu Hexenverfolgung

Facharbeit zur Hexenverfolgung in Deutschland



1. Was ist Hexenverfolgung?
1.1. Weshalb glaubten die Menschen an Hexen?
1.2. Wie viele Opfer brachte der Hexenwahn hervor?
2. Von der Beschuldigung bis zur Hinrichtung.
2.1. Die Anschuldigung
2.2. Die Folter
2.3. Die Hinrichtung
3.Das Ende des Hexenwahns
3.1. Standpunkt der Kirche zur Hexenverfolgung
3.2. Gegner der Hexenverfolgung
3.3. Die Zeit der Aufklärung
3.4. Letzte Hexe



1. Was ist Hexenverfolgung?


1.1. Weshalb glaubten die Menschen an Hexen?


Der Glaube an Hexen entstand bereits im 13. Jahrhundert.
Die Menschen versuchten sich unverständliche Dinge, wie Unwetter, Seuchen oder schlechte Ernten mit Hexerei und Teufelsbuhlschaften zu erklären. Von der Antike bis über das frühe Mittelalter verbreiteten sich erstmals Sagen und Mythen über Frauen und auch Männer, welche im Pakt mit dem Teufel stünden. Aber erst zwischen 1550 und 1650, im Hochmittelalter manifestierte sich der Glaube an Hexen und von da an brachte die Hexenverfolgung viele Opfer hervor.

1.2. Wie viele Opfer brachte der Hexenwahn hervor?

In Deutschland gab es um die 3. Millionen Prozesse gegen vermeintliche Hexen und daraus ergaben sich um die 25.000 Hinrichtungen, davon fanden allein schon 9.000 in Süddeutschland statt. Somit war Deutschland stark an der Verfolgung von Hexen beteiligt. In ganz Europa wurden zwischen 40.000 und 60.000 vermeintliche Hexen hingerichtet. Etwa 75 bis 80 % der Verfolgten waren Frauen. Regional konnte es dennoch zu Abweichungen kommen. In Nordeuropa beispielsweise wurden überwiegend Männer verurteilt. Das waren zwischen 50 % in Finnland und bis zu 90 % in Island. Diese Männer wurden als Wesen beschrieben welche sich auch in Tiere, wie unter anderem auch Werwölfe, verwandeln konnten.

Im 18. Jahrhundert wurde die Gesamtzahl der 40 - 60-tausend Opfer fälschlicherweise auf 9. Millionen geschätzt. Diese Zahl wurde zu Propagandazwecken von Nationalsozialisten wieder aufgegriffen, welche die katholische Kirche beschuldigten durch Verbrennung vermeintlicher Hexen das altgermanische Erbe zu vernichten. Heute sind Hexenverfolgungen insbesondere in Afrika, Südostasien und Lateinamerika anzutreffen.

2. Von der Beschuldigung bis zur Hinrichtung


2.1. Die Anschuldigung

In fast jedem Dorf gab es bereits zu Anfang schon eine "Hexe". Diese war einfach eine Heilkrautkundige in der Dorfgemeinschaft, welche sich gut darin versteht Mensch sowie auch Tier zu heilen. Da viele dies nicht begreifen konnten wurde es als Zauberei abgestempelt und sobald etwas geschah, wie Plagen, seuchen oder anderes Unglück wurde die Hexe oft als erstes verdächtigt eine Teufelsbuhlschaft eingegangen zu sein und so das Unglück hervorgerufen zu haben.
Doch mit der Zeit sahen die Menschen auch andere Vorteile darin andere der Hexerei zu beschuldigen.

So spielten beispielsweise die Aussicht auf finanzielle Vorteile sowie persönliche Konflikte eine große Rolle. So kam es, dass beispielsweise auch die Kölnerin Katharina Henoth (1570 - 19. Mai 1627), die Tochter eines sehr hoch angesehenen Postmeisters nach dem Tod ihres Vaters und somit der Erbschaft des Geschäfts aus Neid als Hexe beschuldigt wurde und für Krankheiten, Todesfälle, sowie für eine Raupenplage im Klarissen-Kloster verantwortlich gemacht wurde.

2.2. Die Folter

Wer nun der Hexerei beschuldigt war, wurde nach Aufnahme des Verfahrens verhört und gefoltert. Es gab einige Einschränkungen, unter denen eine Folter nicht stattgegeben wurde, beispielsweise durfte sie nur in Verfahren zum Einsatz kommen, bei denen es um schwerwiegende Vergehen ging (z.B. nicht bei minderen Sittlichkeitsdelikten oder ketzerischem Gerede. Eine weitere Voraussetzung war, dass schwerwiegende Verdachtsmomente vorlagen, die bereits der Gewissheit nah kamen. Aufgrund von bloßen Behauptungen von Anklägern ohne stichfeste Indizien für ihre Wahrheit durfte niemand gefoltert werden. Auch durfte es nur eine Foltereinheit geben, wobei diese nicht zeitlich geregelt war und oftmals unterteilten Richter diese in mehrere und rechtfertigten dies damit die Folter bloß weiterzuführen. Auch andere Regelungen zur Folter wurden oftmals umgangen, sodass trotz der Unschuld der Angeklagten oft ein Geständnis abgegeben wurde. Auch eine berühmte Methode die Wahrheit zu erkennen war die Wasserprobe, bei welcher der Angeklagte an ein Gewicht gefesselt und so ins Wasser geworfen wurde. Man wartete ob der Beschuldigte sich befreien konnte und somit seine Zauberei preisgab, woraufhin die Hexe hingerichtet werden sollte, oder ob der Beschuldigte ertrank und somit zwar seine Unschuld bewies, aber doch sterben musste.
Im Falle von Katharina Henoth kam es aber tatsächlich zu keinem Geständnis, obwohl sie mehrfach bis hin zur Verkrüppelung misshandelt worden sein soll.

2.3. Die Hinrichtung

Nach dem Gesetz war es verboten einen Beschuldigten ohne Geständnis und ohne weitere Beweise hinzurichten. Trotzdem wurden viele der Beschuldigten auch ohne ein Geständnis nach langer Folter hingerichtet. Hexen wurden in den aller meisten Fällen verbrannt, damit die Auferstehung des Körpers durch dämonische Kraft unterbinden werden konnte. Dies geschah oftmals bei lebendigem Leib oder manchmal auch nach einer anderweitigen Hinrichtungsmethode.

Im Fall von Katharina Henoth war es Letzteres, denn sie wurde auf dem heutigen Kölner Melaten-Friedhof, welcher seinerzeit auch als Richtstätte genutzt wurde, vom Scharfrichter erwürgt und daraufhin wurde ihr Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Heute kann man in Köln eine nach ihr benannte Straße finden, sowie die Katharina-Henoth-Gesamtschule.

3. Das Ende des Hexenwahns


3.1. Standpunkt der Kirche zur Hexenverfolgung


Oftmals wurde die Hexenverfolgung mit dem Glauben an Gott gerechtfertigt, da es sich bei Hexerei um Teufelswerk handeln sollte. Doch die Kirche war nie direkt daran beteiligt und lehnte die mit Hexerei verbundenen Ansichten und Praktiken als Aberglaube ab. Die Kirche forderte nur das Vorgehen gegen Ketzer aber distanzierte sich von Folter und Gewalt.

Insbesondere hetzte das Volk sich gegenseitig auf Hexen auf und Richter und Juristen wollten ihren Ruf beibehalten indem sie Sünder, welche sich mit dem Teufel verbünden gar mit ihm verkehren auf keinen Fall ungestraft lassen. Viele der Richter ließen es erst gar nicht zu einem fairen Prozess kommen, aus Angst bei Anwesenheit des Teufels Fehlurteile zu treffen.
Die Kirche argumentierte sogar gegen die Verfolgung von Hexen, da man mit dem Glauben an übernatürliche Fähigkeiten von Menschen, Gottes Allmächtigkeit in Frage stelle.

3.2. Gegner der Hexenverfolgung:

Besonders im Umfeld der Universität Tübingen äußerte sich eine Reihe von Theologen und Juristen kritisch gegenüber dem Hexenglauben.

Sie predigten gegen die Hexenverfolgung und plädierten sogar für die Hilfe für vom Teufel betrogene Frauen. Die meisten beschuldigten die Hexenverfolger selbst mit ihren Fantasien von Hexentanz und Schadenzauber auf den Teufel hereingefallen zu sein. Auch argumentierten sie damit, dass Gott selbst Unheil und Unwetter lenkt und keine mit dem Teufel im Bund stehende Hexe mit Schaden- oder Wetterzauber im Stande sei etwas zu bewirken, da Gott allein allmächtig sei. Und selbst wenn es Hexen gäbe, wäre keine Gewalt anzuwenden, da nur Gott am Ende entscheide wer als Sünder bestraft und wer als Ehrlicher verschont würde.

So schrieb auch der Theologe Martin Plantsch (1490-1537): "Dies ist die erste allgemeingültige Wahrheit: Kein Wesen kann einem anderen Schaden zufügen oder irgendeine tatsächliche Wirkung nach außen hervorbringen, es sei denn durch den Willen Gottes". Wie die meisten Theologen und Gelehrten sprach er sich ebenfalls gegen die Todesstrafe, gegen jegliche Foltermethoden und gegen die Wasserprobe aus.

Auch der Arzt Johann Weyer (1515-1588) veröffentlichte 1563 die Schrift "De praestiges daemonum", was übersetzt so viel heißt wie "Von den Blendwerken der Dämonen", und argumentierte darin ebenfalls von der Allmacht Gottes aus gegen den Hexenglauben. Viele Herzöge, Fürsten sowie Grafen und Kanzler lehnten nach der Erscheinung Weyer"s Buch den Hexenglauben ab. Darunter waren unter anderen auch: Herzog V. von Jülich-Kleve-Burg (1516-1592), Kurfürst Friedrich III. Von der Pfalz (1515-1576), Graf Herrmann von Neuenahr und Moers (1520-1578, Graf Wilhelm IV. Von Bergh"s Heerenberg (1537-1586), Graf Adolf von Nassau (1537-1586) und Kanzler Christoph Prob (1579).

Doch selbst nach Durchsetzung und der Absage von den Hexenverfolgungen, fachte einige Zeit später der Hexenwahn in den meisten Gebieten wieder auf und erst in den Zeiten der Aufklärung fand die Zahl der Hexen-Prozesse wieder ihren Abklang

3.3. Die Zeit der Aufklärung

Im Zeitalter der Aufklärung wird wissenschaftlichen Erkenntnissen mehr Bedeutung zugeschrieben als dem Glauben an Magie und Hexerei. Die Menschen begannen die Phänomene in der Natur zu hinterfragen. Durch den Fortschritt in der Medizin konnten Krankheiten und Seuchen anders als anhand Hexenwerks erklärt werden. Man verstand, dass nicht Hexen für

Leiden, Unglück und Unwetter verantwortlich sind. Einerseits bekam der Protestantismus immer mehr Zulauf, andererseits war das Volk noch so sehr im Aberglauben versunken, somit zog sich die Hexenverfolgung noch ein weiteres Jahrhundert hin.

3.4. Letzte Hexe

Die Hausmagt Anna Schwegeling gestand am 4.April 1775 mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Daraufhin wurde sie vom freien kaiserlichen Landgericht zum Tode durchs Schwert verurteilt. Doch die Hinrichtung fand nie statt, da der Termin durch einen Beichtvater erst verschoben und dann letztendlich aufgehoben wurde.
Anna Schwegeling verbrachte den Rest ihres Lebens im Gefängnis in Kempten im Allgäu. Zwar war sie nicht das letzte Todesopfer der Hexenverolgung, doch steht symbolisch für das Ende des Hexenwahns.

Quellen und Literaturnachweise:
https://www.philso.uni-augsburg.de/institute/philosophie/Personen/Lehrbeauftragte/neidhart/Downloads/KircheGewalt.pdf
https://anthrowiki.at/Hexenverfolgung
https://www.planet-wissen.de/geschichte/neuzeit/hexenverfolgung/index.html
https://www.grin.com/document/116389
https://www.evangelisch.de/inhalte/137467/18-09-2016/hexenverfolgung-stand-der-neueren-forschung
https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung#Zweifel_an_Zauberk%C3%BCnsten_und_Kritik_am_Prozessverfahren
http://deutschland-im-mittelalter.de/Hexenverfolgung
https://www.spontis.de/schwarze-szene/hintergruende/4-april-1775-deutschlands-letzte-hexe-zum-tode-verurteilt/

Bilder:
http://www.kepler-gesellschaft.de/images/kepler-preis/images/kepler-faecheruebergreifend/Hexenverfolgung2.jpg
http://www.steinberggaard.de/pdf/Kleine%20Reihe%20Heft%204.pdf
https://www.planet-wissen.de/geschichte/neuzeit/hexenverfolgung/index.html
https://s3.amazonaws.com/s3.timetoast.com/public/uploads/photos/11782791/title.jpg
https://www.spontis.de/schwarze-szene/hintergruende/4-april-1775-deutschlands-letzte-hexe-zum-tode-verurteilt/
Inhalt
Ich habe eine Ausarbeitung zu meiner Präsentation über die Hexenvervolgung geschrieben, ich empfehle auch meine Quellenangaben (welche ich für meine Arbeit genutzt habe) anzusehen.

Themenschwerpunkte:
1. Was ist Hexenverfolgung?
1.1. Weshalb glaubten die Menschen an Hexen?
1.2. Wie viele Opfer brachte der Hexenwahn hervor?
2. Von der Beschuldigung bis zur Hinrichtung.
2.1. Die Anschuldigung
2.2. Die Folter
2.3. Die Hinrichtung
3.Das Ende des Hexenwahns
3.1. Standpunkt der Kirche zur Hexenverfolgung
3.2. Gegner der Hexenverfolgung
3.3. Die Zeit der Aufklärung
3.4. Letzte Hexe (1565 Wörter)
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13.05.2019 von bekkahnt
Bearbeitet: 17.01.2021
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