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alte Rechtssätze

Frage: alte Rechtssätze
(6 Antworten)

 
Hi,

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann?!

Wisst ihr, was die alten Rechtssätze (Keine Strafe ohne Gesetz; Auch die Gegenseite muss gehört werden; Im Zweifel für den Angeklagten) in der heutigen Praxis vor Gericht bedeuten?

Würde mich tierisch über Antworten freuen!

LG
Mina
GAST stellte diese Frage am 11.12.2007 - 18:57


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Antwort von negu (ehem. Mitglied) | 11.12.2007 - 21:48
Diese rechtssätze bilden auch heute noch eine Basis der deutschen Gerichtsbarkeit - und führen manchmal auch zum Auseinanderfallen zwischen Recht und Gerechtigkeitsempfinden.
- Du kannst nur für Verstöße gegen Gesetze und ihre Verordnungen,
Duchführungsbestimmungen etc. bestraft werden, genauer: der Staat bestraft gem. Strafgesetzbuch und zwar dem Tatbestand/Sachverhalt nach (Mord, Diebstahl, Betrug...) und dem Umfang nach (Haft, haft zur Bewährung, Geldstrafe...).
- das gehör der Gegenseite: im Strafrecht z.B. über Pflichtverteidiger realisiert, ansonsten über Anwälte (sind in bestimmten Verfahren vorgeschrieben) oder die möglichkeit der direkten schriftlichen/mündlichen Anhörung
- Gerade im Strafrecht sind Notwendigkeiten definiert, z.B. Vorsatz. besteht daran Zweifel, wird (per Einstellung des Verfahrens oder per Freispruch) zugunsten des Angeklagten entschieden. Zur Entscheidungshilfe dient die Beweisaufnahme einschl. Zeugenvernehmung

 
Antwort von GAST | 11.12.2007 - 19:09
Kann mir echt niemand helfen?

Bitte, bitte!

 
Antwort von GAST | 11.12.2007 - 19:10
direkt helfen kann ich net...aber ich denke, dass diese rechtssätze genausoviel heute bedeuten wie früher...."im zweifel für den angeklagten" hör ich heutzutage imernoch...^^

 
Antwort von GAST | 11.12.2007 - 19:14
Dank dir ;-)

das heißt also, dass ale drei Rechtssätze auch heute noch gültig sind?

 
Antwort von GAST | 11.12.2007 - 19:34
glaub wohl...kann dir aber nets versprechen ;)

 
Antwort von GAST | 11.12.2007 - 19:37
steht vor Gericht Aussage gegen Aussage und kann keine Partei die Eigene mit Zeugen oder sonstigem beweisen, so gilt "Im Zweifel für den Angeklagten". Es obliegt nicht dem Richter zu urteilen, nur aufgrund von einer belastenden Aussage.


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Antwort von negu (ehem. Mitglied) | 11.12.2007 - 21:48
Diese rechtssätze bilden auch heute noch eine Basis der deutschen Gerichtsbarkeit - und führen manchmal auch zum Auseinanderfallen zwischen Recht und Gerechtigkeitsempfinden.
- Du kannst nur für Verstöße gegen Gesetze und ihre Verordnungen,
Duchführungsbestimmungen etc. bestraft werden, genauer: der Staat bestraft gem. Strafgesetzbuch und zwar dem Tatbestand/Sachverhalt nach (Mord, Diebstahl, Betrug...) und dem Umfang nach (Haft, haft zur Bewährung, Geldstrafe...).
- das gehör der Gegenseite: im Strafrecht z.B. über Pflichtverteidiger realisiert, ansonsten über Anwälte (sind in bestimmten Verfahren vorgeschrieben) oder die möglichkeit der direkten schriftlichen/mündlichen Anhörung
- Gerade im Strafrecht sind Notwendigkeiten definiert, z.B. Vorsatz. besteht daran Zweifel, wird (per Einstellung des Verfahrens oder per Freispruch) zugunsten des Angeklagten entschieden. Zur Entscheidungshilfe dient die Beweisaufnahme einschl. Zeugenvernehmung

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