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Sterbehilfe

Frage: Sterbehilfe
(11 Antworten)

 
Hey Leute!


Haben im Moment ein Projekt mit dem Thema Sterbehilfe und wollte jetzt auch ein paar Meinungen von euch einholen!

Also was haltet ihr davon? Seit ihr dafür oder dadegen? Nach Möglichkeit auch mit Gründen :)

MFG
Matze
GAST stellte diese Frage am 24.01.2007 - 14:59

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:01
Ich bin dafür.
Ziehen wir das Beispiel Terri Schiavo dazu,
ich finde, das ist kein würdiges Leben mehr, wenn sie künstlich am Leben gehalten werden!
Wenn man im Koma liegt oder extrem krank ist, kann eh nichts mehr helfen! Man wird eher zur Last.

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:03
bin da zweierlei meinung...ich finde wenn ein mensch ein absoluter pflegefall ist und wirklich nix mehr mitbekommt und nur vor sich hin vegetiert wäre es schon eine erlösung...aber die andere sache ist dass das ja eigentlich mord und ist ich das nicht machen würde...ich arbeite in einem altenpflegeheim und da sind einige die vom leben nix mehr haben und die tun mir auch immer voll leid...vor allem wenn die auch gar keine familie mehr haben...dann denn k ich auch immer dass der tod das beste für die wäre...aber das muss ja auch jemand durchführen und der ermordet diesen menschen ja dann eigentlich...da kommt dann auch noch der psychische aspekt zu tragen...

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:04
Ich sehe es eher so, dass der Ausführende dem Betroffenen hilft. Vorallem, wenn sich dieser zum Beispiel das vorher gewünscht hat, einem einem solchen Falle sterben zu dürfen. Dann kann das Umfeld ihn auch so in Erinnerung behalten, wie er war.

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:07
es ist trotzdem mord...ich könnte das nicht einen menschen einfach umbringen...ich stimme dir zu du musst aber auch bedenken dass der ausführende sein leben lanf mit dem gedanken leben muss dass er jemanden vorsetzlich getötet hat

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:09
Naja, Mord wäre es nicht, es ist eigentlich Tötung

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:10
stimme sydney zu. ich denk ma man kann es als mensch verkraften wenn es sich der andere wirklich wünscht und er schon so sehr am ende ist (physisch).

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:10
hmmmmmmmmmmmmmm
....ich weiß nicht, wenn es wirklich keinen ausweg mehr gibt, dann ja, aber falls es doch noch eine chance gibt, dann auf keinen fall, das ist doch sonst wie mord^^

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:12
bin ganz klar für sterbehilfe...
wenn man mal so sieht wie zum beispiel altzheimer patienten dahin vegetieren...hör sich jetz vllt en bisschen krass an, aber viele sind wie zombies und haben nichts mehr vom leben...

allerdings sollte man solch eine entscheidung SEHR GUT überdenken...weil wenn jemand tot is, kann mans nich mehr rückgängig machen

der punkt der meiner meinung nach am meisten dagegen spricht is das einige das evtl ausnutzen könnten um früher ans erbe zu kommen oder sowas...
also nach möglichkeit sollte die person das selbst entscheiden, dann find ich das auch vollkommen in ordnung...besser in würde sterben als da zu liegen und nichts mehr zu können und in seinen eigenen exkrementen zu schwimmen....

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:13
nein es wäre ein mord...tötung ist etwas wenn es nicht geplant ist...aber eine geplante tötung ist ein mord...und euthansie ist jawolh geplant...macht man ja nicht mal zwischendruch

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:16
es heißt ja sterbehilfe, nicht sterbemord.
würde deshalb sagen es ist in ordngun.
wenn das der sehnsüchtigste wunsch eines menschen wäre, der letzte so zu sagen, dann ist das in ordnung

 
Antwort von GAST | 24.01.2007 - 15:21
Nein, Mord ist Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet. (§211 StGb)

Tötung ist:
Wer vorsätzlich einem anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod verursacht worden ist, auf Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen

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