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Wie ist Sterbehilfe im staatlichen Gesetz geregelt?

Frage: Wie ist Sterbehilfe im staatlichen Gesetz geregelt?
(8 Antworten)


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Hallo :)

ich wollte gerne wissen, wie es oben schon genannt ist, wie Sterbehilfe im staatlichen Gesetz geregelt ist.
Ich muss nämlich in Religion ein Referat über Sterbehilfe machen und was mir noch fehlt wäre staatliche Gesetze.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand mir weiter helfen könnte.

LG Miinii_Maus
Frage von Miinii_Maus | am 14.12.2011 - 17:51


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Antwort von McAri (ehem. Mitglied) | 14.12.2011 - 17:56
Wir hatten vor ein paar Tagen auch ein Referat über Sterbehilfe.
Dazu kann ich dir sagen,
dass die Aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten ist.
(In Holland ist sie aber erlaubt..)
Oder wolltest du etwas anderes wissen?
Hoffe ich konnte helfen,
LG & Viel Glück :)


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Antwort von Miinii_Maus | 14.12.2011 - 18:04
Danke McAri :)
Aber gibt es auch richtige Gesetze so wie Paragraphe oder so?
Es wäre nett, wenn du mir helfen könntest :)
LG Miinii_Maus


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Antwort von matata | 14.12.2011 - 18:05
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
mit zahlreichen Unterlinks und Hinweisen auf die gültigen Gesetzestexte und die Behandlung des Problems in den Bundestagsdebatten

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563284,00.html

http://sterberecht.homepage.t-online.de/Deutschland.htm

http://www.nexusboard.net/sitemap/6617/verschiedenen-arten-von-sterbehilfe-gesetzen-t261193/
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Antwort von RichardLancelot | 14.12.2011 - 18:06
Ich glaube mich zu erinnern dass wir in Dtl. gar kein konkretes Gesetz zum Thema "Sterbehilfe" haben. Aktive und passive Sterbehilfe werden wohl hierzulande noch als "Totschlag" oder "Unterlassene Hilfeleistung" verfolgt und bestraft.


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Antwort von stuvwxyz (ehem. Mitglied) | 14.12.2011 - 20:05
ist das nicht eher politik?

 
Antwort von ANONYM | 15.12.2011 - 18:41
Es ist richtig, dass es in Deutschland kein spezifisches Gesetz zur Regelung von `Sterbehilfe` gibt - in der Schweiz übrigens auch nicht! Dort wird allerdings eine `Gesetzeslücke` für die straffreie Suizidhilfe genutzt. Richtig ist auch, dass unter strengen Bedingungen in den Benelux-Ländern Ärzte aktive Sterbehilfe leisten können.

In Deutschland darf grundsätzlich JEDER jedem anderen beim selbstbestimmten Sterben straffrei helfen. Dafür bedarf es auch keines Gesetzes, weil `was nicht verboten ist, muss nicht erlaubt werden`, logisch? Sterben - auch selbstbestimmtes Sterben, also Suizid - ist in Deutschland nicht strafbar. Dies war früher einmal anders. Zwei Bedingungen gilt es zu beachten: Der Suizidwillige, dem ein anderer hilft, muss `zurechnungsfähig` sein und sich darüber im Klaren sein, dass er mit seinem selbstbestimmten Sterben einen endgültigen Schritt macht.

Übrigens kannst du bei Wikipedia fast alles herausfinden! Besser als hier zu fragen.

Außerdem empfehle ich:

Peter Puppe `Ich sterbe mich. Aus dem Alltag deutscher Sterbehelfer.`

www.peterpuppe.de


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Antwort von **chrissy** (ehem. Mitglied) | 15.12.2011 - 18:56
ALSOOO in Deutschland siehts folgermaßen aus mit der Sterbehilfe:
- aktive Sterbehilfe meint die Tötung auf Verlangen des Sterbewilligen; ist in D. nicht erlaubt und somit strafbar

- indirekte Sterbehilfe ist die Behandlung von Schmerzen/Symptomen unter Inkaufnahme der Lebensverkürzung und ist in D. zwar strafbar wird aber nicht belangt vor Gericht

- Passive Sterbehilfe ist das Unterlassen/Abbruch lebenserhaltender/-verlängernder Maßnahmen (künstliche Beatmung/ Ernährung); ist in D. nicht straf- und belangbar


Hoffe das hat dir geholfen ;)


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Antwort von Lebensschutz (ehem. Mitglied) | 17.12.2011 - 09:32
Hallo,

es gibt einige Regelungen zum Thema Sterbehilfe:

1) aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung von Menschen, ist in Deutschland verboten und wird wie Totschlag bestraft.
2) indirekte Sterbehilfe, d.h. die Verkürzung des Lebens durch z.B. schmerzlindernde Mittel ist in Deutschland straffrei, soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt.
3) passive Sterbehilfe, d.h. die Unterlassung von lebenserhaltenden Maßnahmen ist in Deutschland straffrei, soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt, dies kann z.B. auch eine Patientenverfügung sein.
4) Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland straffrei, aber es gibt Konflikte z.B. mit unterlassener Hilfeleistung oder der Garantenpflicht. Für Ärzte untersagt ihr Standesrecht die Beihilfe zur Selbsttötung

Eine gute Zusammenfassung der rechtlichen Lage und auch der Argumente pro/contra Sterbehilfe findet man unter: http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Rechtslage-Deutschland.html bzw. http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Pro-und-Contra.html

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