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Verfassung des Kaiserreiches 1871-1918

Frage: Verfassung des Kaiserreiches 1871-1918
(2 Antworten)

 
hallo wir sollen so einen zettel bearbeiten aber mir geschichte kenn ich mich überhaupt nciht aus vll könnt ihr mir ja helfen. Es geht um die Verfassung des Kaiserreiches 1871- 1918


1. Staatsform
2. Staatsorganisation
3. Der Kaiser- Welche Rechte hat er?
4. Der Reichskanzler- Rolle, Rechte und Abhängigkeiten
5. Der Bundesrat
a) Zusammensetzung:...insg.58 ........ ,
davon ...... Vertreter aus Preußen, die dadurch ein ..... haben(weil es eine Sperrminorität von 14 Stimmen gibt).
b) Rechte des Bundesrates
6. Der Reichstag - Rechte, Abhängigkeiten und Bedeutung
- Seine Zusammensetztung wird bestimmt durch........
-Bis 1906 erhalten Reichstagsabgeordnete keine....
7. Wahlrecht
a) Erkläre das Wahlrecht, nach dem der Reichstag gewählt wird.
b) Erkläre das preußische "Dreiklassenahlrecht".
c) Welche Auswirkungen hat das preußische Wahlrecht für die Machtverhältnisse im Deutschen Reich?

Danke für Hilfe
GAST stellte diese Frage am 12.09.2006 - 08:45


Autor
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2102
Antwort von matata | 12.09.2006 - 09:16
http://www.fix-finden.de/html/geschichte.html

________________________
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Antwort von GAST | 16.09.2006 - 17:44
also :

1. semiabsolutistisch

2. Kaiser

ernennt hat Oberbefehl über


Reichskanzler VERFASSUNG Streikräfte

(^ist Vorsitz)

des Bundesrates
(58 Mitglieder) den Reichstag

^ sind gesendet worden
(als Vertreter) vom (d. deutsche V.) wählt ^
(25 Bundesstaaten)
Das Deutsche Volk


Oben fehlen noch Pfeile : Bundesrat und Reichstag können der Verfassung lediglich zustimmen, der Kaiser verkundigt sie.

Der Reichstag beschliesst zusammen mit dem Bundesrat die Gesetze, kann aber gemäss Verfassung die Regierung nur über die Beteiligung an der Gesetzgebung und durch die Zustimmung zum Staatshaushalt indirekt beeinflussen. Kurz: Die zwei eigentlichen Machtzentren sind der KAISER und der REICHSKANZLER.

Der König von Preussen ist zugleich Kaiser von Deutschland - Der ministerpräsident von Preussen zugleich Reichskanzler.

Weil die mächtigsten Personen eigentlich gar nicht gewählt werden können, spricht man von semiabsolutismus ( = semi : halb / halbabsolutismus)

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