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Verfassung 1871 -> Regierungsform

Frage: Verfassung 1871 -> Regierungsform
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Hallo,

Warum kann man die Regierungsform des Kaiserreiches nicht als demokratisches parlamentarisches System bezeichnen, obwohl es eigentlich den Reichstag als Volksvertretung gab?

Grüße,
mieze069

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/9/92/Verfassung1871.jpg
Frage von mieze069 (ehem. Mitglied) | am 26.02.2013 - 17:29


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Antwort von matata | 26.02.2013 - 17:58
Das deutsche Reich wurde nicht durch das Volk gegründet, also darüber abgestimmt im Reichstag.
Das deutsche Reich wurde durch die Bundesfürsten und die Senate der Stadtstaaten gegründet. Erst nachher wurden durch Wahlen die Mitglieder des Reichstages bestimmt und damit eine eingeschränkte Gesetzgebung an das Volk delegiert. Aber verfassungsgebend waren die Fürsten und Städte. Ausserdem wurde das deutsche Reich in dieser Verfassung als eingeschränkte Monarchie bezeichnet und nicht als Demokratie.
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Antwort von goldenoldie (ehem. Mitglied) | 26.02.2013 - 21:01
Ergänzend sei festzuhalten, dass es keine freien Wahlen gab; die Arbeiterschaft und große Teile des Mittelstandes - die Frauen sowie nicht - durften nicht wählen; das II.Reich war also eine reine "Stände"-"Demokratie", von der parlamentarischen Demokratrie, wie wir sie heute kennen, meilenweit entfernt..

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