Menu schließen

Kriegsdienst verweigerung

Frage: Kriegsdienst verweigerung
(22 Antworten)

 
Mein Freund wurde beim Bund angenommen.
er wollte dort eine Ausbildung (alles freiwillig) machen. Nun möchte er aber doch verweigern. Ist das so einfach möglich? Denn er hat ja einen Vertrag unterschrieben.
GAST stellte diese Frage am 29.03.2006 - 21:45

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:47
hey
gut das du es fragst wollte das gelich nähmlich auch fragen aber wenn du für mich schon fragst danke Schatz :)

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:47
wenn er den vertrag schon unterschrieben hat wirds natürlich schwerer

allerdings kommt man auch aus der nummer raus
kann ja sagen so und so...damals nicht richtig informiert und als er sich jetzt darauf vorbereitet hat blabla
wäre eine möglichkeit
kann aber gut sein dass er dann ein psychologisches gutachten braucht
und das dann auch von deren stabsarzt

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:50
ich nehme an dein Freund ist über 18.
Die Gesetzlage ist so Vertrag ist Vertrag!
Bei Fragen sollte er sich ans Kreiswehr ersatzamt wenden.
Jedoch sehe ich deinen Freund schon im Einsatz der UNO im Kongo,
hinzuzufügen deinem Freund geht es gut denn er steht nicht so andere soldaten unter dem Schutz des Grundrechts falls dich dass aufheitert wenn er einberufen wird.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:51
hat noch jemand was dazu zu sagen?... oder kennts ich damit aus?


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von BAMBOOCHA (ehem. Mitglied) | 29.03.2006 - 21:51
ui... schon wieder ne wehrdienst frage *g

ich bin zivi.. ;) also frag mich ruhig *ggg

..um auf deine frage zu antworten... also es ist auf jeden fall möglich den kriegsdienst an der waffe zu verweigern.. jederzeit ;)
sogar dann wenn er schon das "kostüm" anhat und die waffe in der hand hält kann er immer noch verweigern ;)

...so viel zur theorie...*g
die frage ist jetzt, was er unterschrieben hat ? hat er denn schon seine 9 monate abgeleistet und will jetzt ne ausbildung machen ? oder hat er noch nicht abgeleistet ? wenn nämlich nicht,dann isses einfacher :P

liebe grüße danie :)

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:54
Erm kein psychologischen Gutachten, hat einer mal beim Bund gemacht, er war draußen, war aber auch seinen Führerschein los, wenn er wieder eines erstellt und er ihn "besteht" kriegt er den Führerschein wieder bzw. muss ihn nochmal machen, wird aber auch wieder eingezogen.
Es besteht die Möglichkeit beim Bund nen KdV Antrag zu stellen, aber man darf unter keinen Umständen ne Waffe anfassen, dann gibt es ein Gespräch, wo man sagen muss, dass man keine Menschen töten kann (am besten auf Gott berufen) usw. Aber unter keinen Umständen sagen, ich will nicht töten oder sowas.
Aber Bund ist nur halb so schlimm und kürzer ^^

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 21:58
Vergessen die Betonung auf WILL nicht töten zu legen
und man ist etwa nen Monate der Affe, sprich kdV`ler hol dies, tu das, eigentlich nur Knecht und 10 Monate Zivi kommen auch noch dazu.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:01
Mein Freund wollte sich für den Bund verpflichten. d.h. ausbildung machen. Nicht diese 9 monate wehrdienst!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von BAMBOOCHA (ehem. Mitglied) | 29.03.2006 - 22:03
also hat er schon seine 9 monate abgeleistet ja ? oO

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:05
ne hat er nicht. er wollte direkt ausbildung machen. ohne vorher das abzuleisten.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:06
Dann sieht das schon erheblich schwieriger aus...
Da sollte er mal mit seinem AbteilungsFw reden, aber so leicht wird er da nicht rauskommen.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:06
ich hätte dir nur sagen können, was er machen muss, um erst gar nicht hinzukommen. das hab ich nämlich bei meinem schatzi erfolgreich geschafft...

jetzt ist es natürlich schwierig.. hat er sich denn richtig verpflichtet auf zeit? wenn ja, wie lange denn?

und warum will er raus? ich glaube wenn, dann braucht er auch echt super gute gründe

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:07
ok da er noch keinen Wehrdienst abgeleistet einfach den Weg über KdV gehen, einfach sagen, dass man darüber nachgedacht hat, dass man das niemals mit seinem Gewissen vereinbaren kann, fertig.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:08
Wie da war einer seinen Führerschein los? wieso das?

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:14
Also gut, das hilft dir jetz eher weniger oder bringt nur Kopfschütteln deinerseits, aber diese Seite hier ist mal ne Idee:
http://www.zickenrott.de

xDxDxDxDxD

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:15
ehm hab kp. die ausbildung sollte 21 monate gehen. in havelberg. aber nun hat er herrausgefunden, nachdem er den vertrag unterschreiben hat. dass havelberg ein kaff ist und ausbildung dort scheiße und die chancen später schlecht stehen. Er hätte auch für 21 monate nach münchen gehen können... hätte besseere chancen.aber ist verdammt weit weg... und er möchte das nicht machen wegen unserer beziehung... und ich glaub auch es würde in die brüche gehen... höchstesn alle 2 wochen mal sehen. naja...

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:18
Nicht geistig gesund genug ne Waffe zu haben = Eine Gefahr mit dem Auto für Menschen.
Um nen psychologischen Gutachten zu haben, dass bescheinigt, dass man keine Waffe haben darf, muss man schon fast als verrückt gelten.

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:19
LOl was ist das denn? XD

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:21
das kann ich mir nciht vorstellen... Wenn man keinen Menschen erschießen kann kann man auch kein Auto fahren? haha lol das ist totaler schwachsinn sorry aber das kann ncith sein...

 
Antwort von GAST | 29.03.2006 - 22:21
aber 21 monate sind doch nicht viel...und eine beziehung geht auch nicht zwangsläufig in die brüche deswegen. das er danach schlechte chancen hat, sollte ihm aber vorher schon bewusst gewesen sein. es lohn erst ab 8 jahre, so wurde es uns zumindest damals erzählt. das war davon mal abgesehen auch bei einem guten kumpel so, dem hat das nämlich gefallen, aber naja, war halt nix mehr drinne. ein anderer richtig guter freund hat selbst jetzt nach 8 jahren dann probleme, denn seine mannschaft wird aufgelöst und er würde gerne weitermachen... aber bei 21 monaten.. sind ja nicht mal 2 jahre.. wenn er danach wenigstens ne gute ausbildung hatte, dann ist es doch was schönes, oder? es ist ja nun wirklich nicht auf EWIG, wenn er es jetzt nicht mehr rausschaffen sollte...

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Kummer & Sorgen-Experten?

9 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen
ÄHNLICHE FRAGEN:
  • Grundwehrwienst - Einreichen der Verweigerung
    Hallo, nochmal zu diesem Thema: Ist es nicht gut, wenn man die Verweigerung erst zur Musterung mitnimmt? Die wissen nämlich..
  • Arbeitsrecht
    Hallo zusammen! Ich habe da ein wirklich "nettes" Problem und da ich nicht allzu viel Ahnung vom Arbeitsrecht habe, wär ich euch..
  • Sperre des französischen WM-Kaders
    Hey. Habe heute abend in den Nachrichten gehört dass der komplette diesjährige WM-Kader der Franzosen aufgrund des Verhaltens ..
  • Wehrpflicht
    In Wikipedia steht das die Wehrpflicht am 21. Juli 1956 eingeführt worden ist und af anderen Seiten steht das die Wehrpflicht ..
  • Aufgabenstellung übersetzen
    Kann man das so übersetzen? Bitte helfen. Danke Le discours de Creon se compose de trois elements curieusement associes: - ..
  • Kann mir jemand den Text korrigieren?
    Hallo, könnte mir jemand den Text korrigieren ,da ich das Gefühl habe ,dass da Fehler sind. Und hätte jemand eine Idee was man ..
  • mehr ...