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Überprüfung Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik

Frage: Überprüfung Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik
(keine Antwort)


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Hallo, wäre jemand so lieb und könnte sich die Rechtschreibung, Zeichensetzung und evtl. auch den Satzbau einmal anschauen und korrigieren? Vielen Dank! :)


Wenn der Kunde die Rechnung begleicht, erhalten wir das Geld auf unserem Bankkonto. Der Zahlungseingang muss nun auf das Debitorenkonto umgebucht werden. Wenn die Rechnung in voller Höhe bezahlt wurde, gleichen sich die Rechnung und der Zahlungseingang auf dem Debitorenkonto aus. Damit die beiden Positionen aus der offenen Posten-Liste verschwinden, müssen sie ausgeziffert werden. Das Ausziffern hilft dabei die Konten übersichtlicher werden zu lassen.

Es kann sein, dass das verbundene Unternehmen eine Rechnung nur zum Teil bezahlt. In diesem Fall muss der kaufmännische Auftragsführer über die Teilzahlung informiert und nach ihrem Grund gefragt werden.
Der Auftragsführer kann dem Abzug zustimmen, wenn es sich um einen gerechtfertigten Quellensteuerabzug handelt. Um den Differenzbetrag ausbuchen zu können benötigen wir eine Bestätigung in Form einer Checkliste von dem Auftragsführer und eine Quittung vom Finanzamt von dem verbundenen Unternehmen.

Der Abzug kann ebenfalls gerechtfertigt sein, wenn es sich um Pönale handelt.
Das verbundene Unternehmen darf sich jedoch nur die Pönale einbehalten, wenn der Endkunde aufgrund unserer Erfüllungsstörungen in Bezug auf die Lieferung ebenfalls Pönale einbehalten hat. Für den Differenzbetrag können Gutschriften erstellt werden. Weitere Möglichkeiten der Begleichung der Differenz sind die Verrechnung mit offenen Rechnungen uns gegenüber oder die Ausbuchung als Aufwand.
Der kaufmännische Auftragsführer kann den Abzug jedoch auch nicht akzeptieren. Dann geht dieser in den Austausch mit dem verbundenen Unternehmen und verlangt eine Restzahlung.
In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass das verbundene Unternehmen unsere Rechnung gar nicht erhalten hat. Dann hat das verbundene Unternehmen diese Rechnung nicht in seinen Büchern mitgebucht. Sobald das Fehlen der Rechnung auffällt schicke ich dem für die Saldenabstimmung verantwortlichen Ansprechpartner die Rechnung erneut per Mail zu. Im Anschluss daran kann das verbundene Unternehmen die Rechnung mitbuchen und die Zahlung leisten.
Wenn das verbundene Unternehmen die Rechnung nicht akzeptiert, muss der kaufmännische Auftragsführer eingeschaltet werden. Dieser geht dann mit den entsprechenden Kollegen beim verbundenen Unternehmen in den Austausch um eine Klärung zu erwirken.

Die finale Klärung zwischen unserem Auftragsführer und dem verbundenen Unternehmen kann ebenfalls unterschiedlich aussehen.
Es kann sein, dass das verbundene Unternehmen die Rechnung nach dem Austausch nun doch akzeptiert und diese in voller Höhe begleicht.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Auftragsführer eine Abänderung der Rechnung von unserer Seite aus veranlasst.
Jedoch ist es auch möglich, dass das verbundene Unternehmen unsere Forderung nie akzeptieren wird. In diesem Fall erstellen wir entweder eine Gutschrift oder buchen unsere Forderung anhand des Schriftverkehres als Beleg aus.

Nach Ablauf der in der Mahnung genannten Frist muss der Zahlungseingang kontrolliert werden. Dafür sieht man nach ob in der aktuellen offenen Posten-Liste die in der Mahnung aufgeführten Rechnungen noch vorhanden sind. Wenn das nicht der Fall ist war die Mahnung erfolgreich und die Forderung ist beglichen worden.
Wenn die Forderung jedoch trotz der ersten Mahnung noch offen ist, muss erneut gemahnt werden. Bei Mahnungen von verbundenen Unternehmen kann zu diesem Zeitpunkt auch ohne eine Rückmeldung von dem verbundenen Unternehmen der kaufmännische Auftragsführer hinzugezogen werden.

Generell ist das Mahnwesen wichtig um die Liquidität des Unternehmens zu schützen. In meiner speziellen Situation, in der es ausschließlich um mit dem Konzern verbundene Unternehmen geht, hat das Mahnwesen noch eine weitere Funktion. Das Ausgleichen der Forderungen ist wichtig um die Konten übersichtlich zu halten. In überschaubaren Konten lassen sich Abstimmungsdifferenzen deutlich einfacher finden, sodass die Differenzenerklärung gegenüber den Wirtschaftsprüfern mit weniger Zeitaufwand erledigt werden kann.
Das Mahnwesen ist bei verbundenen Unternehmen sehr schwerfällig. Weil wir bei unseren verbundenen Unternehmen niemals Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werden, haben wir nur sehr begrenzte Möglichkeiten Druck auf das verbundene Unternehmen auszuüben.
Frage von mrscobain | am 14.04.2021 - 18:25





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