Erörterung Hilfe gebraucht
Frage: Erörterung Hilfe gebraucht(13 Antworten)
Ich kann nicht gut deutsch bin aus afhanistan. Bitte hilfe gebraucht.! Leute könnt ihr mir bei der Korrektur von meiner Erörterung helfen? |
Frage von userrr34 (ehem. Mitglied) | am 04.05.2020 - 14:04 |
Antwort von matata | 04.05.2020 - 14:09 |
Dann musst du den Text ins nächste Antwortfeld schreiben. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 14:13 |
Ok ich stell sie gleich rauf. danke. Ich brauche die Korrektur bis heute 18 Uhr. DANKE |
Antwort von matata | 04.05.2020 - 14:23 |
Das ist mir eigentlich egal... Wenn es so eilig ist, dann fängst du nächstes Mal früher an. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 14:43 |
Das ist die Erörterung. Bitte korrigiere es wie es in Österreich wäre danke: Das Thema Verurteilung [i] wird auf Netflix in der Serie „Schuld“ von Ferdinand von Schirach vom 6. Februar 2015 behandelt. In der Serie geht es um eine junge Frau, die während eins Volksfests von neun Musikern vergewaltigt und brutal misshandelt wird, wobei ein Musiker unschuldig ist, weil er ihr nicht angetan hat. An dem Tatort können keine Spuren von der Polizei gefunden werden. Da es keine Spuren gibt und man den Unschuldigen nicht gefunden hat, werden die Musiker nicht verurteilt. In der Serie geht es auch darum, ob der Rechtsanwalt Kronberg richtig gehandelt hat und ob es richtig war, die Musikanten freizulassen. An erster Stelle wäre zu nennen, dass der Rechtsanwalt Kronberg keine Schuld hat, dass die Musiker nicht verurteilt wurden, da er den Musiker vor der Verurteilung schützen wollte hat und keiner der Schuldigen gesagt hat wer der Unschuldige ist. Es ist auch zu bedenken, dass es sehr schwer ist, den Unschuldigen zu finden, da die Musiker am Tatort Masken getragen haben und man die Stimme des Unschuldigen nicht erkennen konnte. Die Folge ist, dass der Unschuldige konnte nicht gefunden wurde. Des Weiteren wurden die Musikanten nicht verurteilt, weil es keine Spuren am Tatort gab und am Ende nichts von der Polizei gefunden wurde, um die Täter zu überführen. Als Beispiel wäre zu nennen, dass die Polizisten die Personen, die dort waren, genauer befragen und nach einer Überwachung Kamera suchen müssten. Ebenso könnte der Unschuldige, die anderen Männer aufhalten, da er denen von der Seite zuschaute und mit einer leisen Stimme die Polizisten angerufen hat, da er nicht wollte, dass die junge Frau vergewaltigt wird. Meiner Meinung nach sind die alle Musiker schuldig, weil fast alle Männer ihr was angetan haben und der Unschuldige nichts gemacht hat [url=file:///C:/Users/attil/Downloads/Deutsch-Er%C3%B6rterung-Nimet%20Azili.docx#_ftn2] . Aus meiner Sicht sollte Gewalt, vor allem gegen Frauen, sehr stark abgestraft sein, da jemand dadurch verletzt wird. Sie hätten eine fünf Jahre andauernde Gefängnisstrafe bekommen sollen. Weiteres denke ich, dass der Richter auf die Idee, dass man 9 nicht verurteilen kann, wenn nur einer schuldig ist, weil er nicht herausfinden konnte wer der Unschuldige ist und er sonst den Unschuldigen verurteile musste. In dubio pro reo bedeutet, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, solange es Zweifel an seiner Schuld gibt. Würde man den Grundsatz aufheben, würden es mehr Angeklagte verurteilt werden, auch wenn sie die ihnen vorgeworfenen Tat vielleicht gar nicht verübt haben. Ein Beispiel dafür wären, die schuldigen Musiker, die wegen eines Unschuldigen frei gelassen werden, da man nicht ohne jeglichen Zweifel feststellen konnte, wer es ist! Fragen zu beantworten in der Erörterung: –Wer kommt denn auf die Idee, dass man 9 nicht verurteilen kann, wenn bloß einer schuldig ist? –Was bedeutet "in dubio pro reo"? Warum ist dieser Grundsatz richtig? Was könnte passieren, wenn man diesen Grundsatz aufhebt? Welche Probleme ergeben sich daraus? Nenne auch BEispiele! Danke fürs Korrigieren, ich brauche es bald, Danke |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 15:17 |
Mir ist leider kein anderes Besipiel eingefallen, kannst du eins nennen bitte? Ich habe mir schwer getan. |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 15:31 |
Hilfst du mir bitte bei den Beispielen zu finden ich finde leider keins? |
Antwort von matata | 04.05.2020 - 15:36 |
Einmal fragen reicht... Ich muss mir das auch zuerst überlegen. Wenn ich das gemacht habe, kannst du meine Antwort hier lesen. Aber denk daran: Du bist nicht allein hier. Andere Userinnen wollen auch Hilfe. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 15:40 |
Ok ich warte auf deine Antwort, dankschön für ALLLES. |
Antwort von userrr34 (ehem. Mitglied) | 04.05.2020 - 16:17 |
Ich brauche die Antwort bis heute, danke |
Antwort von cleosulz | 04.05.2020 - 17:48 |
Eine Verurteilung eines Straftäters (in D) braucht eine subjektive und eine objektive Entscheidung/Würdigung der Beweislage durch den/die Richter. Er muss also von der Tatbegehung des Täters überzeugt sein und auch die Beweislage muss so sein, dass eine Tat dem Täter nachgewiesen werden kann bzw. nur diesen einen Schluss zulässt, dass der Täter auch die Tat begangen haben kann. Beispiel: War ein Täter nachweisbar in den USA, als die Tat in Deutschland passierte, kann er - auch wenn alle anderen Beweismittel dafür sprechen, dass nur der Täter es gewesen sein kann - und auch der Richter das persönlich glaubt, nicht verurteilt werden. Er kann ja "objektiv" nicht der Täter gewesen sein, weil er nicht, wenn er z. B. körperlich zur festgestellten Tatzeit in den USA war, eine Straftat hier vor Ort begehen kann (zB. hier jemandenin Köln erschießen, wenn er zur selben Zeit nachweislich in New York mit Trump im Trumptower Kaffee getrunken hat). Er ist dann - im Zweifel für den Angeklagten - mit entsprechender Folge freizusprechen, auch wenn hier seine Fingerabdrücke gefunden wurden und die Zeugen behaupten, sie haben ihn ganz sicher am Tatort als Täter in Köln gesehen. Würde der Richter jemanden verurteilen, von dem er nicht zweifelsfrei (oder ohne das normale Zweifel aufkommen) ausgeht, dass er auch der Täter ist (und auch gewesen sein kann - ==> Es ist ja nicht möglich, dass ein Mensch körperlich gleichzeitig an zwei Orten anwesend ist), dann würde er gegen diesen Grundsatz verstoßen. Ein Angeklagter gilt so lange als unschuldig, bis die Tat ihm nachgewiesen wird. Nicht er muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat(sanwalt) seine Schuld. Und erst nach der Beweisaufnahme in der Gerichtsverhandlung darf ein Richter entscheiden. Das Gericht muss bei einer Verurteilung von der Schuld und der Tat des Angeklagten überzeugt sein. Ist es das nicht, erfolgt Freispruch in dubio pro reo. Zitat: ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 04.05.2020 - 17:53 |
Antwort von matata | 04.05.2020 - 18:06 |
Jetzt habe ich Beispiele von solchen Gerichtsurteilen gefunden https://www.lecturio.de/magazin/kachelmann-prozess-freispruch/ ---> Der Meteorologe Kachelmann wurde 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung und der Körperverletzung frei gesprochen, weil Zweifel darüber bestanden, ob die Klägerin sich die Verletzungen nicht selber beigebracht hatte. https://www.servat.unibe.ch/dfr/a1120031.html ---> Ein Rauschgiftdealer wurde 1994 vom Obergericht des Kantons Aargau freigesprochen, weil die Aussage einer Zeugin Zweifel offen liessen, ob er tatsächlich mit Rauschgift gehandelt habe. https://www.servat.unibe.ch/dfr/a1112107.html ---> Die Aufsicht einer Spielhalle wurde 1986 vom Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht freigesprochen, obwohl ein Jugendlicher unter 16 Jahren in ihrer Spielhalle an Automaten verbotenerweise gespielt hatte. Er hatte seinen Schülerausweis vorgelegt, in dem er selber sein Alter verändert hatte. Das Gericht machte Zweifel geltend, ob die Aufsichtsperson das bei einem raschen Blick auf diesen Ausweis habe erkennen können. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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