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Satzbau richtig

Frage: Satzbau richtig
(3 Antworten)


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Ist dieser satz richtig formuliert worden : Danach nahm ich die Akten, die in dem Fach lagen, welche mit ,, Vorfristen,, beschriftet wurde, da duese eingetragen werden sollten.
?
Habt ihr Verbesserungsvorschlage ?
Frage von Sara349574 (ehem. Mitglied) | am 26.11.2019 - 13:18


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Antwort von matata | 26.11.2019 - 15:19
Ist das Fach mit Vorschriften angeschrieben oder
trägt die Akte diesen Titel?

Das ist unverständlich...
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Antwort von robin1111 | 26.11.2019 - 15:55
Hallo

Ich würde den Satz so formulieren:
Danach nahm ich die im Fach liegenden Akten, welche mit ,,Vorfristen" beschriftet und eingetragen werden sollten.


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Antwort von cleosulz | 26.11.2019 - 19:53
Vermutlich muss es heißen:
Ich nahm die Akten, die in dem Fach lagen, das mit "Vorfristen" beschriftet war.
Für diese Akten musste eine Wiedervorlagen-Frist im Kalender eingetragen werden.
Dies bedeutet, dass der Anwalt die Akten noch bearbeiten muss. Die Vorfrist lässt ihm einen zeitlichen Vorlauf, dass er rechtzeitig auf eine ablaufende Frist antworten kann.
Die Vorfrist liegt etwa 3-6 Tage vor dem eigentlichen Fristablauf.

Die Vorfrist ist eine zusätzliche Kontrolle, dass der Anwalt eine (wichtige) Frist nicht versäumt.

Für die Akte werden also 2 Fristen eingetragen:
z.B.

Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist: Freitag, 29.11.2019
Vorfrist: Dienstag, 26.11.2019
Der Anwalt hat also nach Vorlage der Akte heute noch 3 Tage Zeit das Rechtsmittel in einem Schriftsatz zu begründen und ihn rechzeitig bei Gericht einzureichen.
Am Freitag, 29.11.2019 um 24:00 Uhr muss der Schriftsatz bei Gericht eingegangen sein.

Zitat:
Sie soll bewirken, dass dem Rechtsanwalt durch rechtzeitige Vorlage der Akten auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit verbleibt .
Quelle: https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/berufungsbegruendungsfrist-und-die-vorfrist-3176548
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