Stundenlohn. Bitte helfen !
Frage: Stundenlohn. Bitte helfen !(64 Antworten)
Habe Diskussion morgen mit meiner Chefin wegen die Nachzahlung von mein Monatsgehalt. Rechne für jeden Tag mein Stundenlohn mit dem dreisatz aus. Z.B: Für 2std15 min mit dem Zuschlag für je std.Mit 125% (Feiertage ) aus. 2×60+15min÷60= 2,25 dann 2,25×8,50¤= 19,125¤ und 19,125¤+(19,125×250%÷100%)=66,94¤ Wäre das richtig? Wie rechnet der steuerberater die Stunden sonst aus mit Zuschlagen? |
Frage von Malina9 | am 08.01.2017 - 15:09 |
Antwort von cleosulz | 08.01.2017 - 18:26 |
Du meinst 125 % Zuschlag für Feiertage. Dieser Zuschlag bekommt der Arbeitnehmer zusätzlich. Die 125 % errechnen sich aus dem Grundlohn. Deine Rechnung stimmt meines Erachtens nicht. Du verdienst an Feiertagen: 2 1/4 Stunden normal mit 2,25 x 8,50 EUR, die ganz normal versteuert werden und sozialversicherungspflichtig sind und 2 1/4 Stunden als Feiertagszuschlag von 125 % = 2 1/4 x 10,625 EUR (125 % von 8,50 EUR = 10,625 EUR), die steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Grundlohn: 2,25 Std x 8,50 EUR = 19,125 EUR Zuschlag: 2,25 Std x 10,625 EUR = 23,90 EUR Für die Feiertagsarbeit steht dir also für 2,25 Stunden 43,03 EUR (aufgerundet) zu. Feiertagszuschlag bekommst du nur, wenn dieser tarifvertraglich vereinbart ist bzw. du einen entsprechenden Arbeitsvertrag hast. Du kannst auch auch rechnen: (1,0 normaler Stundenlohn + 1,25 Feiertagszuschlag = insgesamt 2,25-facher Satz) Bei 8,50 EUR Stundenlohn sind das 8,50 EUR x 2,25 = 19,125 EUR pro Feiertagsstunde x 2,25 Std gearbeitete Arbeitszeit = 43,03 EUR für 2,25 Stunden Der Steuerberater rechnet die Stunden jedoch separat, da sie unterschiedlich besteuert werden. Er rechnet erst die normale Arbeitszeit 2,25 Std x 100 % (8,50 EUR) = 19,125 und dann den steuerfreien Zuschlag: 2,25 Std x 125 % (10,625 EUR) = 23,90 - steuerfrei Das gibt in der Summe wieder: 43,03 EUR für diese 2,25 Stunden ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Malina9 | 08.01.2017 - 19:56 |
Kriege doch für je std. die 125% dazu für die Feiertagen. Also für 2std15 min sind das 250% die mit dazu rechnen müssen. Stdlohn ist 8,50¤. Wie kann ich einfacher rechnen damit ich sicher gehe wenn ich meine Stunden berechne? Oder wie kann man die Monatsstd Lohn zusammen mit Zuschlägen berechnen? |
Antwort von cleosulz | 08.01.2017 - 20:26 |
8,50 + Feiertagszuschlag von 125 % (8,5 x1,25 = 10,63) ==> 8,5 (normaler Stundenlohn) + 10,63 (Zuschläge) = 19,13 ¤ pro Feiertags-Arbeitsstunde brutto. Um den Nettobetrag zu rechnen, müssen die Beträge separat gerechnet werden.. Wenn du am Feiertag arbeitest, bekommst du Zuschläge von10,63 ¤ pro Stunde zusätzlich. An einem normalen Arbeitstag nur 8,5 ¤, am Feiertag 19,13 ¤, wobei 10,63 steuerfrei sind. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Malina9 | 08.01.2017 - 21:28 |
Ok. Und wie rechnen ich die Minuten zum Stundenlohn aus. Z.b 4std45min×8,50¤ Wäre das richtig? |
Antwort von Mathe3 | 08.01.2017 - 21:47 |
Hi. Einfach 45min / 60 min = 0,75 h. Und zu Den Stunden kannst Du ja wie gewohnt den Feiertagszuschlag ausrechnen. Also wenn ich es jetzt so ausrechne, wie Du es zu Beginn wolltest: 4,75 h * 8,5 ¤/h= 40,375 ¤ und der Feiertagszuschlag: 4,75 h * 8,5 ¤/h * 1,25 = 50,46875 ¤. Ich würde aber zuerst alle normalen Stunden und alle Feiertagsstunden jeweils zusammenzählen und dann ausrechnen. Das sollte einfacher sein als für einzelne Stunden einzeln das zu berechnen. |
Antwort von Malina9 | 09.01.2017 - 06:46 |
Rechne immer nur tageslohn aus was ich am Tag verdiene. Also z.b Am Ende des Monats habe ich 19 Std gearbeitet davon an Sonntagen 6std und 30 min ( Zuschlag mit 300% weil je std mit 50% berechnen soll ) und an Feier Tagen 2std15 min (Zuschlag mit 250% das sind für 2 Std für je std mit 125% mit berechnen soll ). Diese ganze Stunden zähle ich zusammen. 19+6,5+2,025= Das Ergebnis×300%×250%= Muss ich so rechnen ? |
Antwort von Malina9 | 09.01.2017 - 07:14 |
Das ist das Beispiel für die stunden habe dabei 377,20¤ raus. |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 08:11 |
Ich komme nur auf 234,27 ¤ 6,5 Std Sonntagsarbeit sind Zuschlag 50% (Also std * Faktor 1,5) 2 1/4 (2,25) Std Feiertag sind Zuschlag 125% (Also std * Faktor 2,25) 12,75 Std normal (Also std ohne irgend einen Zuschlag) 6,5 Std Sonntagsarbeit 6,5 Std * 8,5/h * 1,5 = 82,87 ¤ 2,25 Std Feiertagsarbeit 2,25 Std *8,5¤ /h * 2,25 = 43,03 ¤ 12,75 normal 12,75 Std * 8,5/h = 108,37 ¤ 82,87 + 43,03 + 108,37 = 234,27 ¤ Wie du auf Zuschläge 300 und 250 % kommst, ist mir schleierhaft. Da macht deine Chefin sicher nicht mit. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 08:21 |
Du musst unterscheiden zwischen Normallohn, der sich normal rechnen lässt: X Std * 8,5 ¤ Sonntagsarbeit Normallohn + 50% Zuschlag Das heißt: Du bekommst nicht nur 100% sondern 100% + 50% = insgesamt 150% Der rechnet sich: X Std * 8,5 * 1,5 Feiertagsarbeit Normallohn + 125% Zuschlag Das heißt auch hier: 100% + 125% = insgesamt 225% Hier rechnest du: X Std * 8,5 * 2,25 Der Steuerberater wird die Zuschläge jedoch extra aufführen, wegen der Besteuerung. Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuer- und abgabepflicht. Zuschläge für Feiertagsarbeit bekommst du frei raus. Aber bitte beachten: Nur die Zuschläge (bei deinen 2,25 Std = 23,91 ¤) nicht den gesamten Feiertagslohn sind lohnsteuer- und sozialabgabenfrei. (19,12 ¤ müssen versteuert werden + 23,91 ¤ steuer- und abgabenfrei = insgesamt 43,03 ¤) ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 08:27 |
Und noch zur Vereinfachung wegen der Umrechnung der Minuten in Dezimal- Stunden 15 min = 0,25 Std 30 min = 0,5 Std 45 min = 0,75 Std 1 min = 0,0166 Std ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Malina9 | 09.01.2017 - 08:35 |
Weil ich mitbekommen habe das ich je std 50% bekomme an Sonntagen. |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 08:51 |
Ja, an Sonntagen bekommst du Faktor 1,5 aber insgesamt ! An Feiertagen Faktor 2,25 insgesamt Du rechnest für Sonntag einfach: Anzahl der Stunden * 8,5 ¤ * 1,5 = ...¤ Für Feiertage: Anzahl der Stunden * 8,5 ¤ * 2,25 = .....¤ ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 09:05 |
Und wie das auf 450¤ Basis mit der Besteuerung genau gehandhabt wird weiß ich grad nicht, da dein Chef hier eibe Pauschale bezahlt, die dir nicht angerechnet wird. Du müsstest das m. E. bis 450 ¤ im Monat 1:1 ausbezahlt bekommen, daher kannst du ganz einfach rechnen: Anzahl der Stunden * 8,50 ¤ * Faktor (1= ohne Zuschlag, 2,25 = Feiertag, 1,5 = Sonntag) ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Malina9 | 09.01.2017 - 19:42 |
Wie kann ich mein Gehaltsnachzahlung vom Arbeitgeber bekommen? Der Arbeitgeberin weigert sich meine Stunden Lohn nachgehen und das noch zu überprüfen was mir noch fehlt an den Betrag . Noch sagt Chefin zu mir dass ich selbst den Buchhaltung bezahlen soll wenn ich noch mal meine Stunden vergleichen und überprüfen möchte. Mir fehlt insgesamt die 123¤. Sie redet sich nur noch aus. Komme nicht mit ihr zum Punkt. Habe kein Lust mehr dort arbeiten. Ohne dieses Fehlbetrag möchte nicht gehen. |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 20:22 |
Bekommst du eine ordentliche monatliche Lohnabrechnung? Was ist das für ein Job / Betrieb? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 20:23 |
Was wurde bezahlt und was nicht? Wie kommst du auf fehlende 123 ¤? ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 20:29 |
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht erheben, wenn er meint, dass er gg den AG einen Anspruch hat. Vorher empfiehlt es sich den AG schriftlich zur Vertragserfüllung ( in deinen Fall: Bezahlung des vollständigen Lohnanspruchs) aufzufordern, möglichst unter Fristsetzung. Nach Ablauf kannst du klagen. Beachte aber: Auf den hälftigen Verfahrenskosten bleibst du im Arbeitsgerichtsprozeß immer sitzen, auch wenn du gewinnst. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 20:40 |
Korrektur: Du bleibst beim Obssiegen auf deinen eigenen Anwaltskosten sitzen. Nicht auf den hälftigen Verfahrenskosten. Die Verfahrenskosten trägt die unterliegende Partei. Zuschläge auf Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es nur, wenn es vertraglich vereinbart ist oder im Tarifvertrag steht. Solltest du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben oder der AG nicht im Arbeitgeberverband sein ( und somit nicht tarifgebunden sein) dann sieht es nicht so klar aus. Irgend ein oberstes Arbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass man kein grundsätzlichen Anspruch auf Sonntagszuschläge hat. Aber grundsätzlich kannst du fehlenden Lohn einfordern und auch einklagen. Und du hast Anspruch auf eine ordentliche und nachvollziehbare Lohnabrechnung. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 09.01.2017 - 20:52 |
Hier kannst du duch mal einlesen: http://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++a006ec56-a624-11e0-7513-00093d114afd https://www.google.de/amp/s/rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2012/07/12/sonn-und-feiertagszuschlag-hat-der-arbeitnehmer-einen-gesetzlichen-anspruch/amp/ ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Malina9 | 10.01.2017 - 07:08 |
Wir kriegen unsere lohnabrechnungen in den lohnabrechnung steht nicht der feiertagszuschlag ein. Obwohl ich an dem 1.11 gearbeitet habe. Dafür steht im Dezember der zuschlag ein obwohl ich nicht an die Feier Tagen gearbeitet habe. In diesem lohnabrechnung ist ein Fehler deswegen komme ich auf dieser Fehlbetrag ein. |
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