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400 euro job

Frage: 400 euro job
(9 Antworten)

 
Hi Leute,

ich weiß ja das Thema gibt es schon mal aber ich seh bei diesem Thema echt ne durch und würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.

Also ich hab jetzt ein Job auf 400 Euro Basis angenommen.
Jedoch bin ich der Meinung, dass man auch mehr verdienen könnte, weil ich arbeite 8 Stunden und will deswegen mal meinen Chef ansprechen ob nicht mehr drinnen ist. Denn meiner Meinung darf man ja nur max.400 Euro verdienen. Das denke ich jedoch ist nur auf das Jahr bezogen. Also der durchschnitt ist 400 Euro. Meine Frage ist jetzt, da ich nur ein Monat arbeite ob ich jetzt ne mehr verdienen kann als die 400 Euro. Ich komme ja nicht über diese 4800 Euro (400*12) pro Jahr. Weil ich ja wirklich nur den einen Monat arbeite.
Würde das also so funktionieren, wenn ich jetzt einen Stundenlohn aushandle und somit über 400 Euro komme jedoch natürlich nicht über die Jahreseinnahme von 4800?

Würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet!
ANONYM stellte diese Frage am 04.07.2011 - 20:46


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 04.07.2011 - 20:49
Die Frage ist eher,
wieso sollte er dir nur 1 Cent mehr geben, wenn er jemand anders 1 Jahr lang zu diesen Bedingungen anstellen kann? ;)

 
Antwort von ANONYM | 04.07.2011 - 20:51
du kannst ja mit ihm über diesen stundenlohn sprechen. kann sein, dass er das mitmacht und buch führt und du noch mehrere monate nach getaner arbeit noch entlohnt wirst. aber mehr als 400 euro im monat sind nicht drin.

 
Antwort von ANONYM | 04.07.2011 - 20:51
Hm okay! Aber ich denke mein Chef ist bereit dazu! Die Frage für mich ist nur ob es auch geht?Das ist hier die Frage!:)


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Antwort von Peter | 04.07.2011 - 20:58
wie alt bist du denn? was ist dein hauptberuf (schüler?)? wie bist du krankenversichert? wie ist die offizielle bezeichnung des jobs (sollte im arbeitsvertrag stehen)?
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Antwort von ANONYM | 04.07.2011 - 21:01
Also ich bin 18 Jahre alt. Ich hab dieses Jahr Abitur gemacht und fang dann im September ein FSJ an. Möchte jedoch nur bis August arbeiten. Eine offiziele Bezeichnung gibt es nicht. Es war heute mein erster Tag und mein Chef meinte ich denke wir machen 400 Euro Basis weil mehr darfst du ja nicht. Also er wusste es auch nicht genau und das war halt eher eine Frage und deswegen bin ich mir auch unsicher und frag euch. Weil ich bin schon dazu bereit mehr zu arbeiten.


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Antwort von auslese | 04.07.2011 - 21:13
Sicher geht das. Ich mach das fast nur so - also Stunden "rüberschreiben" in den nächsten Monat, wenn die 400 Euros voll sind...

Das ist auch kein großer Mehraufwand. Frag Deine_n Chef_in


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Antwort von Peter | 04.07.2011 - 21:20
naja, das ist so ne sache. wenn du die stunden einfach "rüberschreibst", obwohl du die stunden im vormonat gemacht hast, ist das bei so einer anstellung schwarzarbeit und kann bestraft werden. nachzuweisen ist das allerdings relativ schwierig. denn wie will das finanzamt/der zoll überprüfen, ob du jetzt 40 stunden den monat á 10 euro machst oder 80 stunden und den nächsten monat gar nix, wenn du dann erst das geld kriegst.

wenn du offiziell über 400 euro kommst, dann erfrag mal lieber bei deiner krankenkasse (da du dazu nix schreibst nehm ich mal an, du bist gesetzlich familienversichert), wie das ist, wenn du einen monat über den 400 euro bist. bei meiner alten krankenkasse ging das, allerdings auch nur ein monat pro jahr und man muss im mittel drunter liegen.

ein bekannter von mir muss die versicherung nachbezahlen, weil er das gehalt nicht angegeben hatte (wusste er nicht), das dann aber iwann aufflog. die krankenkasse bekommt sowieso ein paar wochen später mit, was du verdient hast.

fazit: wenn möglich unter den 400 euro bleiben!
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Antwort von Waldfee1 | 05.07.2011 - 00:17
Zitat:
naja, das ist so ne sache. wenn du die stunden einfach "rüberschreibst", obwohl du die stunden im vormonat gemacht hast, ist das bei so einer anstellung schwarzarbeit und kann bestraft werden.

Ist aber gängige Praxis in Deutschland

Ich würde auch sagen, dass dies möglich ist. Aber vielleicht schaust du dir vorher nochmal die Seite an:
www.klicktipps.de/kindergeld.php


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Antwort von cleosulz | 05.07.2011 - 09:12
Prüfe mal die Voraussetzungen, ob du dieses Jahr bereits einmal gearbeitet hast:
Wenn nicht, dann könnte dich dein Chef ja als "kurzfristig Beschäftigten" einstellen. Dann darfst du auch mehr als 400 EUR verdienen.

Nach meinen Informationen ist es für deinen "Ferienjob" unerheblich, ob du z. B. im September noch Geld aus dem FSJ bekommst. Maßgeblich für die Versicherungsfreiheit für den Ferienjob ist, ob du bisher schon gearbeitet hast und über diese 50-Tages-Frist kommst oder nicht.

Ich habe dir nachstehend mal was zum Nachlesen.
Zitat:
Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist. Die wöchentliche Arbeitszeit und das monatliche Arbeitsentgelt spielen dabei keine Rolle. Vorbeschäftigungen ab dem Beginn des Kalenderjahres werden dabei zusammengerechnet, wenn jeweils die Merkmale einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind. Ergibt die Zusammenrechnung, dass die Zeitgrenze überschritten wird, besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, es sei denn, es liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor. Schüler, die eine allgemeinbildende Schule (ohne Abendschule) besuchen und während der Ferien eine Beschäftigung ausüben, sind in der Arbeitslosenversicherung generell versicherungsfrei.

Kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen dem Ende der Schulausbildung und einer Beschäftigung (ggf. Berufsausbildung) ausgeübt werden, sind immer als berufsmäßige Beschäftigungen anzusehen und daher stets versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR übersteigt.



Stunden "rüberschreiben" ist illegal => würd ich als Arbeitgeber nicht machen.

Bei einem 400-Euro-Minijob" handelt es sich um eine regelmäßig ausgeübte Beschäftigung, unerheblich ob du 10 Tage oder 100 Tage im Jahr arbeitest. Hier ist die Höhe des Verdienstes maßgebend; eben die 400 EUR-Grenze

=> wenn du unter die 50 - Tages-Frist kommst, würde ich eine Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte vorziehen (bei kurzfristiger Beschäftigung => unter 50 Tage bisher /incl. deiner Beschäftigung, die jetzt ansteht). Da bezahlst du dann auch keine Steuern usw.
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch%C3%A4ftigung#Kurzfristige_Besch.C3.A4ftigung).

Das mit den 400 EUR macht eigentlich nur dann Sinn, wenn du einen Haupt-Job hast und den Zweitjob zusätzlich machst.
Ansonsten ist als (Ex-)Schüler eine Beschäftigung mit Vorlage der Lohnsteuerkarte für den Ferienjob die kurzfristige Beschäftigung -> vor allem, wenn du mehr als die 400 EUR verdienen willst/kannst sinnvoller.

Vielleicht kann dir dein Finanzamt sagen, wie das mit der Besteuerung ist, wenn du nach dem Ferienjob dann "das große Geld = regelmäßiges Einkommen" als FSJ-ler beziehst.
Ob das Einfluss auf die Besteuerung deines Ferienjobs hat => denke ich aber nicht.
Maßgeblich ist, ob du mit diesem Ferienjob dieses Jahr über die 50-Tagesgrenze kommst oder nicht. Was nach dem Ferienjob kommt ist hier unerheblich. Es wird abgerechnet bis Ende Ferienjob und dann "Schnitt".
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