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Stundenlohn. Bitte helfen !

Frage: Stundenlohn. Bitte helfen !
(64 Antworten)


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Habe Diskussion morgen mit meiner Chefin wegen die Nachzahlung von mein Monatsgehalt.


Rechne für jeden Tag mein Stundenlohn mit dem dreisatz aus.

Z.B:

Für 2std15 min mit dem Zuschlag für je std.Mit 125% (Feiertage ) aus.

2×60+15min÷60= 2,25 dann 2,25×8,50€= 19,125€ und 19,125€+(19,125×250%÷100%)=66,94€

Wäre das richtig?

Wie rechnet der steuerberater die Stunden sonst aus mit Zuschlagen?
Frage von Malina9 | am 08.01.2017 - 15:09


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 10:38
Ja, so würde ich das auch rechnen.
Und mein Taschenrechner hat das selbe Ergebnis.

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Antwort von Malina9 | 10.01.2017 - 07:11
Habe es immer mein Gehalt überall ohne Problemen nachgezahlt bekommen ohne das ich den Buchhaltung bezahlen sollte.

Mit so eine Problem begegne ich mir zum ersten mal


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Antwort von Kampfsemmel | 10.01.2017 - 20:38
Du hast am 1.11 gearbeitet. Der Tag wurde dir nicht anerkannt. Du arbeitest bzw. dein Firmensitz ist noch in Aachen ? Dir wurde dafür im Dezember der Zuschlag gewährt, obwohl du nicht gearbeitet hast. In Summe deckt sich das nicht ?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 10:05
Jetzt noch mal zum abschließen .

Normale std sind 25 Std +14,25 std am Sonntag+2,25std am Feiertag

So stdlohn ist 8,50 €

25×8,50=212,50€

14,25×8,50×1,5% (50% sonntagszuschlag)=181,69€

2,25×8,50×2,25=43,03€

Dann 212,50+181,69+43,03=437,22€

Stimmt?


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 10:38
Ja, so würde ich das auch rechnen.
Und mein Taschenrechner hat das selbe Ergebnis.

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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 11:23
Super! Jetzt habe ich endlich verstanden wie man das ganze ausrechnet.

Danke noch mal für die Aufklärung


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 13:36

Warum steht hier auf dem abrechnung beim feiertagzuschlag125%; 100 Prozentsatz bei 3 Std 25,50€.

Ist doch falsch oder ?

Nach meiner Berechnung kommt 3std×8,50×2,25%=57,375€


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 14:45
Halt, halt .....
Das ist so, wie ich es eingangs mal gesagt habe.
Der Steuerberater führt die Zuschläge in der Regel extra auf.
Diese werden ja nicht besteuert und sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Die bekommst du unversteuert ausbezahlt (was ja schön für dich ist!)

Deshalb geht unsere "einfache Rechnung" Std x 8,5 x Faktor 1, 1,5 oder 2,25
nicht.
Er rechnet erst alle Stunden, egal ob mit oder ohne Zuschlag gleich.
Dieser Lohn muss versteuert werden und ist - sofern dein Lohn über 450 EUR raus geht - sozialversicherungspflichtig.
Dann rechnet er die steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnanteile aus.
Das ist Feiertagsarbeit und Nachtarbeit. Sonntagsarbeit wird teilweise auch versteuert.

In der Lohnabrechnung wurden die 48,5 Stunden Arbeitszeit zunächst komplett "normal" mit 8,50 EUR Stundenlohn abgerechnet => mit 412,25 EUR

Diese 48,5 Stunden enthalten aber 9,75 Stunden, für die Zuschläge als Sonntagszuschlag bezahlt werden:
Dieser Zuschlag wird extra berechnet.
Dafür bekommst du extra nochmals 50 % = die Hälfte zusätzlich bezahlt.
Also 9,75 EUR x 4,25 EUR Sonntagszuschlag (unversteuert) = 41,44 EUR

Für weitere 3 Stunden (von den 48,5 Stunden) wird ein Feiertagszuschlag bezahlt.
Der Feiertagszuschlag beträgt aber 125 %.
Zu den bereits oben abgerechneten 48,5 Stunden kommt also der Feiertags-Zuschlag noch dazu: ==> also 125 %.

Und da hat deine Chefin bzw. das Lohnbüro einen Fehler gemacht.

Die haben zwar vorne geschrieben:
Feiertagszuschlag, 125 % frei 3 Stunden 8,50 EUR .... haben aber hinten nur den Prozentsatz von 100 % genommen = dir den Betrag von 3 x 8,50 EUR als Zuschlag gerechnet = 25,50 EUR (ebenfalls unversteuert).

Meiner Meinung nach ergibt 125 % aus 8,50 EUR einen Stundenlohn von 10,63 EUR und daher musst du für diese Feiertagsarbeit 3 Stunden x 10,63 = 31,89 EUR Zuschlag bekommen.

Deine Rechnung
3 Std x 8,50 x 2,25 = 57,38 EUR ist insofern falsch, weil die "Grundstunden = Stunden ohne Zuschlag" 3 x 8,50 bereits in den extra aufgeführten 48,5 Stunden enthalten sind.

Also => Einmal der "Grundverdienst" (100 %) plus einmal der "Zuschlag" (mal 50 % und mal 125 %).

Unterm Strich muss es dann 150 % (100 + 50) bzw. 225 % (100 + 125) ergeben.

Das Lohnbüro hat im ersten Schritt zunächst alle Arbeitsstunden mit 100 % gerechnet (egal ob Sonntag oder Feiertag).
Und hat dann die Zuschläge für Sonntag und Feiertag extra ausgerechnet.
Die Sonntagszuschläge stimmen.

Nur die Feiertagszuschläge nicht. Der Freiertagszuschlag wurde vorne zwar mit 125 % aufgeführt, hinten aber nur mit 100 % angerechnet.

Da ergibt sich eine Differenz von 6,38 EUR für 3 Stunden zu deinen Gunsten.

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären.
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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 15:09
9,75 EUR x 4,25 EUR Sonntagszuschlag (unversteuert) = 41,44 EUR

Warum muss da die Hälfte von 8,50€ gerechnet


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 15:14
Also ich muss so rechnen dann

3std×4,25×2,25=

Für feiertagszuschlag?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 15:25
Wenn ich Z.b: an Feiertag 2std15min=2,25std gearbeitet habe mit 8,50€

Muss dann so rechnen
2,25×10,63=23,9175 also 23,92€ wird es sein

?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 15:27
Und wenn ich mit 50% Zuschlag rechnen

Muss ich anstatt 8,50€ die Hälfte davon vom Lohn rechnen mit 4,25€?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 16:00
Muss ich insgesamt von beiden std Zetteln dann 316,10€ bekommen ?

Bei Oktober sind da unten 22,25std insgesamt und nicht 21,75std



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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 19:44
So, jetzt die gute Nachricht:
Auf der Lohnabrechnung stehen mehr Stunden, als auf deinen handschriftlichen Stundenzetteln.

Außerdem:
Im Monat Oktober hast du am 9.10. dich verrechnet:
Das sind nicht 4,45 Stunden sondern 4 Stunden 45 Minuten = 4,75 Stunden

Das ist ein wichtiger Unterschied. => in EUR: 5,74 ! Also künftig aufpassen!

Die Chefin hat insgesamt 48,5 Arbeitsstunden für beide Monate zusammen gerechnet.
Du hast insgesamt nur 41,50 Stunden notiert. => ein Plus von 7,0 Stunden

Auch die Sonntags-Stunden sind zu deinen Gunsten mit 9,75 Stunden gerechnet worden.
Du hast hier nur 7,75 Stunden notiert. => ein Plus von 2 Stunden hinsichtlich des Zuschlags

Und letztendlich wurden auch zuviel Feiertags-Stunden abgerechnet.
Nämlich 3 Stunden.
Notiert von dir wurden nur 2,25 Stunden. => ein Plus von 0,75 Stunden hinsichtlich des Zuschlags

Bis bei den Feiertagsstunden hat deine Chefin die Zuschläge richtig berechnet.

Bei den Feiertagsstunden hätten die Zuschläge aber zusätzlich 10,63 (das sind die 125 % aus 8,50 EUR) pro Stunde betragen müssen.
Abgerechnet wurden jedoch nur ein Zuschlag von 100 % = 8,50 EUR pro Stunde.

Wenn ICH dir deinen Lohn anhand deiner Stundenaufschriebe berechnen müsste, dann würde ich rechnen:
41,50 Stunden * 8,50 EUR = 352,75 EUR
7,75 Stunden * 4,25 EUR Sonntagszuschlag = 32,94 EUR
2,25 Stunden * 10,63 EUR Feiertagzuschlag = 23,92 EUR

352,75 + 32,94 + 23,92 EUR = 409,61 EUR

Deine Chefin hat dir aber
48,5 Stunden * 8,50 EUR = 412,25 EUR
9,75 Stunden * 4,25 EUR Sonntagszuschlag = 41,44 EUR
3 Stunden * 8,50 EUR (anstatt 10,63 !) Feiertagszuschlag = 25,50 EUR berechnet.

412,25 + 41,44 + 25,50 = insgesamt 479,19 EUR für die beiden Monate berecnet.

So gesehen, würde ich jetzt nicht so laut meckern.

Du bekommst dadurch 69,58 EUR mehr, als dir nach MEINER Berechnung zustehen würden.


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 19:45
Und hättest du die Zahlen gleich offengelegt (Grafiken), dann hätten wir uns eine Menge Geschreibsel sparen können
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Antwort von Kampfsemmel | 12.01.2017 - 19:47
Und Malina reklamierst du jetzt, dass dir zu viel Gehalt gezahlt wurde ?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 19:59
Nein dieser lohnabrechnung ist nicht für die Std.Zetteln von beiden Monaten oktober/16 und November/16.

Das ist der richtiger


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 20:08
Und dieser lohnabrechnung der davor hochgeladen war ist für diese std Zetteln den Rest von November/16 und Dezember nur am 24.12 bin dort bis 10uhr 45 gearbeitet also sind =2,75 std. Und am 31.12 habe ich bis 12 Uhr gearbeitet also=4std



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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 20:11
Dort wurde mir die Zuschläge ( So) von den Rest im November nicht mitgezählt und nicht überwiesen.

Dann kommen 48,50 normale Stunden


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 20:27
Müssen weniger von normale std sein wenn man nicht die sinntagszuschläge mit rechnet.

Und die Sinntagszuschläge von November std Zettel restliche 7std hat er nicht mit gerechnet.


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 21:20
Ganz ehrlich, ich verstehe immer weniger.

Welchen Zeitraum umfassen die beiden Lohnabrechnungen?

Die Lohnabrechnung, die du um 13:36 Uhr hochgeladen hast, ist für den Zeitraum
von ? bis einschließlich ?

Und die Lohnabrechnung von 19:59 Uhr ist für den Zeitraum von ? bis einschließlich ?
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