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Stundenlohn. Bitte helfen !

Frage: Stundenlohn. Bitte helfen !
(64 Antworten)


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Habe Diskussion morgen mit meiner Chefin wegen die Nachzahlung von mein Monatsgehalt.


Rechne für jeden Tag mein Stundenlohn mit dem dreisatz aus.

Z.B:

Für 2std15 min mit dem Zuschlag für je std.Mit 125% (Feiertage ) aus.

2×60+15min÷60= 2,25 dann 2,25×8,50€= 19,125€ und 19,125€+(19,125×250%÷100%)=66,94€

Wäre das richtig?

Wie rechnet der steuerberater die Stunden sonst aus mit Zuschlagen?
Frage von Malina9 | am 08.01.2017 - 15:09


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 21:24
Ob für die Arbeit an Heiligabend und Silvester Zuschläge fällig werden, vermag ich nicht zu sagen. Dies hängt davon ab, ob der Tarifvertrag für deinen Betrieb /deinen Arbeitsvertrag dies vorsieht.
In der Regel fallen Zuschläge an diesen Tagen erst für Arbeit nach 12 Uhr an und die Arbeitszeit bis 12 Uhr ist "normale Arbeitszeit".
Da du nicht nach 12 Uhr gearbeitet hast, gehe ich mal von "Normallohn 8,50 EUR" aus.
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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 21:30
Restlohn für November:
vom 20.11. bis 30.11.2016:
14 Stunden Aushilfslohn insgesamt:
14 x 8,50 = 119,00 EUR
Davon zusätzlich Sonntagszuschlag = 7 Stunden
7 x 4,25 (50 % aus 8,50) = 29,75 EUR

119 + 29,75 = 148,75 EUR
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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 21:40
Lohnabrechnung Dezember:
vom 1.12. bis einschließlich 31.12.2016:

Achtung, du hast wieder einmal 36,45 Stunden ...
richtig ist aber: 36 Stunden : 45 Minuten = 36,75 Stunden

36,75 Stunden Aushilfslohn insgesamt
36,75 x 8,50 EUR = 312,38 EUR
Davon zusätzlich Sonntagszuschlag: 17,25 Stunden
17,25 x 4,25 EUR (50 % aus 8,50) = 73,32 EUR

312,38 + 73,32 EUR = 385,70 EUR

Da der 24. 12. kein Feiertag ist, habe ich keinen Feiertagszuschlag gerechnet.
(Falls der doch zu bezahlen wäre, dann müsstest du dafür 4 Stunden x 10,63 = 42,52 noch zusätzlich bekommen).
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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 21:50
Danke soweit.

Gute Nacht!


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:11
Im großen und ganzen laut 2 Abrechnungen brauche gar nicht mit Chefin diskutieren weil ich im ganzen im Plus von.?


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:12
Im Plus bin


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 22:17
Ich weiß es nicht, weil ich nicht weiß, von wann bis wann die genauen Abrechnungen sind, die du hochgeladen hast.

Wenn die Stunden bis 20.11.2016 stimmen, dann musst du nur prüfen, ob die restlichen 14 Stunden vom 20.11. - 30.11. in der zweiten Abrechnung drin sind.

Vielleicht verrätst du mir noch, von wann die erste Abrechnung ist (von... bis .....) und
von wann .... bis ..... die zweite Abrechnung ist, die du erhalten hast.
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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:40
Also die erste Abrechnung war von Oktober bis 19.11

Dann zweite abrechnung war von 20.11 bis 31.12


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 22:42
vom 1. bis 19.11.?
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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:43
Nr.1



Nr2



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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:47
Von 8.10 bis 19.11 gehört zum Abrechnung nr 1

Ab 20.11 bis zum 31.12 gehört zum abrechen nr 2

Am 24.12 habe nur 2,75std gearbeitet
31.12 habe ich 4 Std gearbeitet


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 22:47
Oktober 1. - 19.10.

Insgesamt 7,75 Stunden gearbeitet:

7,75 Std Aushilfslohn x 8,50 EUR = 65,88 EUR
4,75 Std. Zuschlag Sonntagsarbeit: 4,75 x 4,25 (50 % von 8,50) = 20,19 EUR

65,88 + 20,19 EUR = 86,07 EUR
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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 22:48
Warum steht dann auf deinem Stundenzettel 4 Stunden für den 24.12.?
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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 22:59
Weil wir unseren stundenzettel früh abgeben müssten darum wie wir in Pläne standen haben uns so eingetragen im std Zettel


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Antwort von Malina9 | 12.01.2017 - 23:03
Du hast Fehler gemacht bei 7,75std×4,25€( nicht 8,50€)=

Bei sonntagszuschlag


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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 23:19
OK, mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.
Langsam blicke ich durch:

vom 1.10. bis 19..11.
hast du 41,50 Std. Aushilfslohn x 8,50 EUR.
Das stimmt.

Dir stehen Sonntagszuschläge zu:
7,75 Stunden für den Monat Oktober und 6,50 Stunden für den November.
In der Monatsabrechnung 1 sind nur 7,75 Stunden (für den Oktober?) enthalten.
Es fehlen: Zuschläge für 6,5 Stunden Sonntagsarbeit
6,5 x 4,25 EUR (50 % aus 8,50) = 27,63 EUR

Ebenfalls fehlt der Feiertagszuschlag für den 01.11.2016
Da hast du 2,25 Stunden gearbeitet.
Allerdings findet man in der Abrechnung 2 (also die ab 20.11. bis 31.12.) 3 Stunden Feiertagszuschlag (obwohl es in der Zeit keinen Feiertag gab).
Ich gehe davon aus, dass dies dann der Zuschlag für den 1.11. ist.
Aber der Zuschlag ist fehlerhaft berechnet.
Vorne steht zwar 125 % - doch wurde nur 100 % berechnet.

Vergleichsberechnung:
2,25 tatsächlich gearbeitet x 1,25 (125 %) x 8,50 = 23,91 EUR
3 Std abgerechnet x 8,50 (100 %) = 25,50 EUR

Also nicht meckern und so nehmen => Die Chefin hat hier 1,59 EUR überzahlt!

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Edit: Hier stimmt es nicht ganz:
So und nun vom 20.11. - 31.12.

Die Stunden für Rest November + Dezember stimmen:
48,5 Stunden Aushilfslohn x 8,50

Edit:
Du hast deine handschriftlichen Arbeitszeiten korrigiert.
Am 24.12. nur 2,75 aber dafür am 31.12. aber 4 Std gearbeitet.
Insgesamt komme ich dann für Dezember auf 36 Stunden + 14 Std. Rest aus November II
= 50 Stunden.
Bezahlt wurden aber nur 48,5 Stunden.
Dies ergibt eine Differenz zu deinen Gunsten von 1,5 Stunden Aushilfslohn.


Zuschläge für Sonntagsarbeit gibt es jedoch nur
für 9,75 Stunden x 4,25 (50 % aus 8,50) = 41,44 EUR
da Heiligabend und Silvester keine gesetzlichen Feiertage sind.

Also stimmt deine Lohnabrechnung für Dezember ebenfalls. ==> NEIN

Es fehlen 1,5 Std Aushilfslohn => 1,5 Std x 8,50 EUR
+ insgesamt alle Zuschläge für Sonntagsarbeit für den Monat November
= 6,5 und 7 Stunden => 13,5 Std x 4,25 EUR

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Antwort von cleosulz | 12.01.2017 - 23:27
Anmerkung:

In der Abrechnung 1 fehlen Zuschläge für die Sonntage im November.
Es fehlen: Zuschläge für 6,5 Stunden Sonntagsarbeit (für 6.11. -> 3,5 Std und 13.11. -> 3 Std)
6,5 x 4,25 EUR (50 % aus 8,50) = 27,63 EUR

Es sind zwar 7,75 Stunden enthalten. Diese entsprechen jedoch den Sonntagen im Oktober.
(Am 9.10. -> 4,75 Std und am 30.10. -> 3 Std).

Das kannst du bei deiner Chefin monieren.
Edit: Du kannst weitere Zuschläge für den November II monieren.
Auch diese 7 Std für den 20. und 27. 11. wurden nicht berechnet.

Im Monat Dezember wurden dir nur die Zuschläge für die Sonntagsarbeit aus dem Dezember bezahlt (9,75 Stunden - OK).
Zuschläge für Sonntagsarbeit aus dem gesamten Vormonat wurden nicht bezahlt.
Nur die 3 Std. Feietertagszuschlag für den 1. November => und der wurde überzahlt.
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Antwort von cleosulz | 13.01.2017 - 00:32
Und noch mehr kannst du monieren. (Sorry, es ist wirklich sehr verwirrend).

Ich habe mir jetzt alles nochmals handschriftlich notiert.

Es fehlen 1,5 Std Aushilfslohn (im Dezember hattest du 36 Stunden und im Teil II des Novembers 14 Stunden = 50 Stunden; abgerechnet wurden aber nur 48,50 Std)

Außerdem 7 Stunden Zuschläge für Sonntagsarbeit aus dem II. Teil vom November (20. + 27.11.) => siehe oben
Zusammen mit den fehlenden Zuschlägen aus Teil I November = 6,50 Zuschläge für Sonntage sind das 6,5+7 Std = 13,5 Std.
Dir wurden tatsächlich für den ganzen Monat November keine Sonntagszuschläge ausbezahlt.

Insgesamt fehlen dir 70,13 EUR.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:
1,5 Std. Aushilfslohn x 8,50 EUR = 12,75 (aus Dezember ==> Das war aber ja auch verwirrend, wenn in deinen handschriftlichen Aufschrieben andere Zahlen stehen, als dass du tatsächlich HLA und SILV gearbeitet hast )
13,5 Std. Zuschläge Sonntag x 4,25 = 57,38 EUR (aus November)


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Antwort von Malina9 | 13.01.2017 - 08:18
Hi.

Vielen Dank es ist zwar alles viel für mich aber ich habe dich verstanden.

Also mir fehlen insgesamt noch N.Std 1,5 std aus dem Monat November +Dezember was die Chefin mir auszahlen muss. Und die Sonntagszuschläge aus dem Monat November und dem Rest ab 20.11 im November? ?

Bin auch darauf noch gekommen dass mir alle Sonntagszuschläge aus dem Monat November fehlen. Und das mit dem normale 1,5 std habe ich nicht drauf so sehr geachtet weil ich habe doch weniger am 24.12 gearbeitet als ich es dort eingetragen habe und am 31.12 bis 12 Uhr gearbeitet als im std.Zettel steht deswegen dachte ich ok es passt schon.

Was ich nicht kapiere warum bei sonntagszuschlägen rechnet der Steuerberater die Hälfte von 8,50€ ab ? Und beim Feiertagszuschlag bleibt es dabei ?


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Antwort von cleosulz | 13.01.2017 - 11:54
Wenn du auf 450 EUR-Basis arbeitest, kann man vereinfacht mit
Stundenanzahl x 8,50 EUR/Std-Lohn x Faktor 1 (ohne Zuschläge) oder Faktor 1,5 (Sonntagsarbeit = Zuschlag 50 % aus 8,50) oder Faktor 2,25 (Feiertagsarbeit = Zuschlag 125 % aus 8,50 zusätzlich) rechnen.
Damit rechne ich vereinfacht den Lohn für diesen Tag inclusive dem entsprechenden Zuschlag aus.
Das passt dann, wenn du den Lohn brutto für netto bekommst.

Das macht der Steuerberater und sein Lohnprogramm nicht.

Dein Lohn besteht aus 2 Komponenten:
Dein Stundenlohn (der immer voll versteuert werden muss + sozialversicherungspflichtig ist)
und den verschiedenen Zuschlägen, die teilweise voll (Nachtzuschlag - fällt bei dir nicht an) und teilweise gar nicht (Feiertagszuschlag) versteuert werden müssen.
Es gibt noch andere Zuschläge in anderen Berufen, die erwähne ich gar nicht.

Jedenfalls trennt das Lohnprogramm die verschiedenen Lohnteile und führt sie extra auf.

Deshalb rechnet er auch z.B. bei 100 Arbeitsstunden an Wochentagen und 20 Sonntagsstunden nicht separat (wie ich erst) sondern er rechnet dir erst einmal den Lohnteil aus, der der (möglichen) Lohnsteuer, Sozialversicherung, Pflegeversicherung unterliegt.
Und dann erst kommen die verschiedenen Zuschläge.

Es ist unterm Strich ein Unterschied, ob du an einem Werktag arbeitest, an einem Sonntag oder an einem Feiertag.

  • Wochentags verdienst du 8,50 EUR auf die Stunde brutto - dieser Lohn muss versteuert und versichert werden (sofern er über 450 EUR im Monat liegt - bla, bla ....Deiner liegt mtl. unter 450 EUR und deine Chefin bezahlt eine Pauschale, die dich nicht belastet.)
  • Sonntags verdienst du 12,75 EUR auf die Stunde brutto - davon müssen 8,50 EUR (theoretisch) versteuert und versichert werden, der Rest ist "frei" (Zuschlag 50 % aus 8,50 = 8,50 + 4,25 EUR)
  • Feiertags verdienst du 19,13 EUR auf die Stunde brutto - davon müssen 8,50 EUR (theoretisch) versteuert und versichert wrden, der Rest ist "frei" (Zuschlag 125 % aus 8,50 = 8,50 + 10,63 EUR)

An allen 3 Tagen ist der "Stundenlohn" aber immer 8,50 EUR.
Lediglich die unterschiedlichen Zuschläge erhöhen deinen Verdienst.

Würdest du 40 Stunden in der Woche arbeiten, ist das Trennen für das Lohnbüro schon wichtig.
Und es dient auch der Übersichtlichkeit.

Die Abrechnung von Dezember, in der 3 Stunden Feiertagszuschlag abgerechnet wurde ist für mich allerding insofern nicht richtig, weil da steht:
Lohnart Feiertagszuschlag, 125 % frei, Aushilfslohn, Menge 3, Faktor 8,50
und dann kommt das, was mich verwirrt: Prozentsatz 100
Da müsste meines Erachtens Prozentsatz 125 stehen.
Du bekommst nämlich nicht nur den doppelten Lohn = 100 % + 100 % mehr, sondern 125 % mehr.

Berechnet wurden dir aber 3 Stunden mit einem Zuschlag von 100 = 8,50
3 x 8,50 = 25,50 EUR

Ich meine, dass dort als Prozentsatz 125 rein gehört.
Sofern für dich nicht tarifvertraglich vereinbart ist, dass deine Branche feiertags nur 100 % Zuschlag bezahlt. => Diese Möglichkeit besteht auch.
Was mich dann aber irrigiert ist, dass in der Zeile vorne steht: "Feiertagszuschlag 125 % frei".
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