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Erörterung Ethik und Moral

Frage: Erörterung Ethik und Moral
(keine Antwort)


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Wir sollen folgenden Arbeitsauftrag machen. Für eine Korrektur und Verbesserungsvorschläge bin ich dankbar.


Wir haben uns in den vergangenen Lektionen mit dem Thema „ Ethik und Moral “ befasst. Der Arbeitsauftrag für die Prüfung vom Dienstag, 11. Oktober 2016 lautet wie folgt:
Die Redak tion der Tageszeitung „ Walliser Bote “ beauftragt Dich, einen Artikel (mit ent- sprechendem Titel) zum Thema „Ethik und Moral“ zu verfassen , um den Zeitungslesern den Gegenstand informativ näher zu bringen. Dabei kannst Du Punkte hervorstreichen und vertiefen, die Dir besonders wichtig erscheinen. Die Leitfragen der Lerninhalte (auf dem Drive-Ordner) sollen Dich bei Deiner Arbeit unterstützen.
In der Wahl der Textform bist Du frei. Das kann eine Erörterung sein, eine Betrachtung, ein fiktives Interview, das kann aber auch in Form von Thesen behandelt werden. Viel- leicht hilft es den Lesern zur Verständigung von „ Ethik und Moral “ , wenn Du die Thematik anhand eines konkreten Beispiels entfaltest.
Wichtig ist die Auseinandersetzung, bei welcher Du Pro- und Contra-Argumente darlegst und daraus eine persönliche Schlussfolgerung ziehst.

Kriterien

Inhalt, Thema, Gehalt
Sind die Inhalte richtig, verständlich, differenziert, aktuell? Bestehen vertiefte Kenntnisse (Theorie- verständnis)? Werden Aussagen beurteilt und kriti- siert (Problembewusstsein)? Gibt es einen konkreten Bezug zum Alltag (Beispiele)? 4

Aufbau, Struktur
Ist eine klare Struktur erkennbar? Sind die Überle- gungen kohärent? Gibt es einen „roten Faden“ ? Wer- den Zusammenhänge hergestellt? 3

Sprache, Ausdruck
Sind die Formulierungen klar? Gibt es Widersprüche? Ist die Sprache korrekt und verständlich? 2

Kreativität
Ist eine Eigenleistung (eigene Gedankengänge) er- kennbar? Gibt es originelle Ideen? 1

Total Pkt. 10
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Ethik und Moral

Beihilfe zum Suizid

„Wenn einer sterben will, dann möchte er nicht mehr leben. Das muss man akzeptieren.“ So hat der deutsche Ex-Fussballspieler Timo Konietzka 2011 seinen Suizid im Boulevardjournal Blick angekündigt. Am 12. März 2012 schluckte er dann einen Todes-Cocktail. Für den Suizid hat Konietzka die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Exit zur Hilfe genommen in der er aktiv war. Diese Beihilfe zum Suizid löste in der Schweiz eine grosse Debatte über das Thema aus. Im Folgenden möchte ich nun klären ob die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz weiterhin legal bleiben soll oder ob sie verboten werden soll.

Das Recht, sich gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden, rechtfertigt noch nicht die Beihilfe zu einem Suizid. Deshalb sollte dies in der Schweiz verboten werden.
Die Hauptaufgabe eines Arztes ist es nämlich, das Leben zu verlängern und es nicht zu verkürzen. Es ist nicht die ärztliche Aufgabe und auch nicht ethisch korrekt einem Menschen zum Tod zu verhelfen. So handelt er moralisch falsch, wenn er Beihilfe leistet und verletzt so seine Grundwerte.

Bisher ist nur die passive Sterbehilfe erlaubt. Dies kann aber dazu führen, dass die Menschen auch die aktive Sterbehilfe legalisieren wollen. Wenn es weiterhin legal bleibt, kann es zu Missbräuchen des Gesetzes kommen und es werden unfreiwillig Menschen zu Sterbehilfe gezwungen. Durch die zusätzliche Legalisierung der aktiven Sterbehilfe kann es dann dazu führen, dass der Mensch an Respekt für das Leben verliert.

Zusätzlich ist die Heiligkeit des Lebens ein wichtiger Aspekt gegen das Gesetz. Das Leben hat einen unendlichen Wert und ist sehr heilig. Es soll so lange wie möglich dauern und nicht absichtlich frühzeitig beendet werden. Wird es durch den Suizid früher beendet so verletzt das die Menschenwürde.

Ein Arzt sollte aber immer zum Wohl des Patienten entscheiden. Wenn also das Leben nur noch Leiden für einen Menschen ist, handelt er moralisch korrekt, da der Suizid eine Erlösung ist. Der Patient fühlt sich nicht mehr wohl und hat keine Lebensqualität mehr wie auch im Beispiel von Timo Konietzka.

Auch hat ein Mensch das Recht auf Sterben. Denn er ist frei und kann persönliche Entscheidungen selber treffen. Falls er keinen anderen Ausweg mehr sieht, soll der Patient auf sein Grundrecht bestehen und Sterbehilfe beantragen.

Der Patient soll auch selbst bestimmen wann und wie er sterben soll. Er kann also die medizinische Behandlung abweisen und den Suizid vorziehen. Der Arzt muss ihm dabei aber nicht verhelfen, da auch er selber bestimmen darf, was er tut.

Ein möglicher Kompromiss wäre, dass das Gesetz der passiven Beihilfe zum Suizid weiterhin legal bleibt. Es darf aber unter keinen Umständen die Legalisierung zur aktiven Sterbehilfe geschehen. Sie ist noch komplizierter und bringt noch mehr ethische Konflikte mit sich.

Die beste Lösung des Problems ist es, alles so zu lassen, wie es bereits ist. Es gibt kaum einen Fall in dem die Beihilfe zum Suizid missbraucht wurde und man will auch die aktive Sterbehilfe nicht legalisieren. So entstehen kaum Konflikte, dennoch ist es immer noch eine kritische Angelegenheit. Falls jemand zu dieser Massnahme greifen muss, soll er das gut hinterfragen und sich Zeit damit lassen. Es kann durchaus positiv für einen Menschen enden, wie es der Fall von Timo Konietzka zeigt.
Frage von Farsen17 | am 10.10.2016 - 20:21





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