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Reklamation Brautkleid

Frage: Reklamation Brautkleid
(3 Antworten)


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Kann ich mein Brautkleid reklamieren? Beim (einmaligen) Tragen sind die Metallstäbe des Bustiers an allen Enden ausgetreten.
Der Geschäftsinhaber meint, dass ich kein Reklamationsrecht habe, "das kann einfach passieren bei dem feinen Stoff bei starker Beanspruchung".
Vielen Dank für Informationen!
Frage von liluka | am 12.05.2016 - 21:02


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2104
Antwort von matata | 12.05.2016 - 21:15
Wir sind eine Hausaufgabenseite und keine unentgeltliche Rechtsberatungsstelle.
Also können wir dir in dieser Sache überhaupt nicht helfen.
Wende dich an eine Stelle für Verbraucherschutz oder Verbraucherberatung.

https://www.verbraucherzentrale.de/home
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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22
Antwort von Kampfsemmel | 12.05.2016 - 21:23
Natürlich kannst du das reklamieren. Hast du ja bereits ... nur war das Ergebnis nicht in deinem Sinne.

Ich persönlich kann das rechtlich nicht begründen allerdings gehe ich fest davon aus, dass in Vorschriften, Normen, Gesetzte usw. sicherlich geregelt ist, welche Anforderungen Sachen mit einer bestimmten Produktbezeichnung erfüllen müssen. Zumeist entsprechen diese Anforderungen dem gesunden Menschenverstand und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Brautkleid derart konzipiert sein darf, dass es nach einem Tag sichtbare Mängel besitzt.

Das wäre ja wie bei einer Hose die nach einmaligen Tragen an der Naht weit aufreisst.

Die Argumentation des Geschäftsführer ist ansich falsch bzw. er unterstellt dir, dass du das Brautkleid über Gebühr beansprucht hast. Mit gegenseitiger Schuldzuweisung kommt man hier halt auch nicht weiter ...

Ganz grundsätzlich würde ich behaupten, dass er zur Nacharbeit verpflicht ist.


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Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 12.05.2016 - 22:20
Auch ein Brautkleid sollte man mehr als einmal tragen können. Es ist kein Wegwerfartikel.

Formulierte deinen Anspruch schriftlich und schicke den Brief gegen Rückschein.
In Frage kommt kostenlose Reparatur oder Wandlung.
Die genauen Ansprüche kannst du googeln.
Grundlage ist das BGB.
Gewährleistung, Mangelrüge, Wandlung bzw Reparatur/Nachbesserung.

Wichtig ist: Genaue Beschreibung des Gegenstandes, des Mangels und Fristsetzung (! - z.B. 2 Wochen), bis wann der Verkäufer handeln sollte.
Erst mir Ablauf der Frist kommt er in Verzug.
Und: Kleid möglichst nicht reinigen und möglichst keinen eigenen Reparaturversuch starten.
> Sonst behauptet der VK, dass die Reinigung für den Schaden verantwortlich ist.

Musterbriefe findest du auch im Internet.

Wenn du aber das Kleid über Gebühr beansprucht hast ( also kein normales übliches Tragen)... dann ginge das zu deinen Lasten.
Sieht das Kleid sonst noch OK aus, dann darf man von einer " normalen Beanspruchung" ausgehen. Und die muss auch ein feiner Stoff aushalten.

Laß dich nicht abwimneln.
Mache Fotos, mache alles schriftlich und notfalls nimm anwaltliche Hilfe in Anspruch oder wende dich an eine Verbraucherzentrale.

Mich ärgern solche Sprüche von Verkäufern.
Auch beispielsweise bei billigen Schuhen, wenn die nach 2 Monaten kaputt sind, wird man oft mit Hinweis auf den niedrigen Kaufpreis abgewimmelt.
Das ist nicht OK!
Auch wenn sie billig sind, darf die Verarbeitung nicht so sein, dass sie nach kurzer Zeit kaputt gehen. Sie müssen einer normalen Nutzung standhalten und mehr als 2 Monate getragen ( bei einer normalen Beanspruchung) werden können. Als Faustregel gilt mind. 6-12 Monate.
Dabei sind schräge Absätze normale Abnutzung.
Keine normale Abnutzung sind geplatzte Nähte oder Ablösen der Materialoberschicht.
Hartnäckiges Reklamieren lohnt sich.

Und du musst dich nicht an den Hersteller verweisen lassen. (Das ist leider auch eine übliche Masche und dann hängst du mit deinem Ansprüchen monatelang in der Luft).
Der Verkäufer/ Händler ist dein Ansprechpartner bzw dein Vertragspartner.
Soll der sich mit dem Hersteller herum ärgern.

Obere Ausführungen gelten für das deutsche BGB.
Das österreichische Recht sieht das ähnlich.
________________________
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