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Wie lange lässt sich Kleidung reklamieren?

Frage: Wie lange lässt sich Kleidung reklamieren?
(4 Antworten)


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Hey,

ich habe Anfang Januar, vor genau sieben Wochen, zwei Pullover bei Karstadt gekauft.
Nachdem ich sie einmal gewaschen und einen Tag lang getragen habe, habe ich festgestellt, dass beide Löcher aufweisen.

Wie lange kann ich die beiden reklamieren bzw. sind Löcher überhaupt ein Reklamationsgrund?

Auf dem Bon steht, dass ein Umtausch nur innerhalb von 14 Tagen möglich ist. Gibt`s einen Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation?
Frage von Phoenix90 | am 21.02.2015 - 19:39


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Antwort von bennymhf | 21.02.2015 - 20:35
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Sieben Wochen sind schon echt lange und ich weiß nicht, ob das noch geht.
Frag einfach mal bei Karstadt nach und sag, dass du das erst einmal getragen hast. Löcher sind auf jeden Tag ein Grund, wenn sie schon drin waren.


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Antwort von cleosulz | 21.02.2015 - 20:40
Nimm die beiden Teile und gehe zum Händler und reklamiere.
Selbst wenn du die Teile in den vergangenen 6 Wochen  jeden Tag 1 x gewaschen hättest, dürften sie nicht kaputt gehen.
(vorausgesetzt, deine Waschmaschine ist nicht kaputt bzw. zieht nicht Fäden/macht Löcher).
Ein Pullover muss mehr als 50 Wäschen überleben.
Auch bei gebrauchter Ware hast du als Kunde alle gesetzlichen Rechte der Sachmängelgewährleistung.
(Sachmängelgewährleistung kann der Verkäufer übrigens von 2 Jahren unter Umständen auf 1 Jahr herabsetzen, muss dazu jedoch ausdrücklich und deutlich hinweisen
=> überspitzt: es muss irgendwo deutlich sichtbar stehen: Es wird nur eine Gewährleistung für 1 Jahr vereinbart; entweder auf dem Kleidungsstück oder im Laden oder auf dem Bon => Steht das nirgends: gilt die Frist von 2 Jahre).


https://www.test.de/Richtig-reklamieren-30-Antworten-zum-Kaufrecht-1197747-2197747/

Zur Klarstellung (allgemein nach Gesetzeslage = BGB):
Rückgabe von getragener Kleidung wegen Nichtgefallen => gibt es nicht
Rückgabe von ungetragener Kleidung wegen Nichtgefallen/falscher Größe => gibt es nicht
Ausnahme => der Händler lässt sich darauf ein oder im Voraus wurde ein Umtauschrecht vereinbart => das sind dann aber Sonderrechte.
(Im Internet oder im Versandhandel gekaufte Ware hat eine Rückgabemöglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz.)

Waren mit kleinen Fehlern, Fehlfarben oder 2. Wahl sind von einem Umtausch in der Regel ausgeschlossen => muss irgendwo (gut sichtbar) stehen

Wenn aber fehlerhafte Ware verkauft wurde (ob sichtbar oder unsichtbar), hat man als Käufer RECHTE.
Du kannst sie  zurückgeben, umtauschen, das Geld zurück verlangen.
Das gilt auch, wenn die Kleidung schon getragen oder gewaschen wurde. Die Rückgabefrist liegt in der Regel 2 Jahre nach dem Kaufdatum.

Du musst darauf achten:
Es gibt Gewährleistung => die hast du dem Händler gegenüber
und Garantie => die hast du dem Hersteller gegenüber.

Gewährleistung => 2 Jahre bei Neuware
Da muss der Mangel schon von Anfang an da gewesen sein.

Aber noch was:
Wenn ich Billig-Sneakers für 20 EUR kaufe und die jeden Tag an habe und damit 20 km renne, dann darf ich nach 4 Monaten nicht damit rechnen, dass sie noch wie neu aussehen.
Die Schuhe dürfen abgenutzt aussehen, die Sohle darf auch abgewetzt sein, aber ich muss nicht hinnehmen, dass die Schuhe auseinanderfallen, dass sich die Sohle löst. Schuhe sind z. B. Gebrauchsgegenstände, die sich über einen längeren Zeitraum nutzen lassen müssen.
(Achtung: Es ist ein Unterschied zwischen Abnutzung und Defekt - die Sohle darf sich ablaufen, aber nicht kaputt gehen).
Schuhe sollten eine Produktlebensdauer von mindestens 1 Jahr aufweisen. Gehen sie vorher kaputt, kannst du auf jeden Fall reklamieren.
Sind es höherwertige Schuhe, dann müsste das auch länger gehen.

In der Regel hast du bei Gewährleistung die Wahl:
Reparatur, Ersatzlieferung oder Geld zurück.
Da der Pullover sich vermutlich nicht reparieren lässt => Umtausch
Du hast die freie Wahl - du musst dich auf nichts anderes einlassen!

Und du musst dich nicht an den Hersteller verweisen lassen ==> Dein Ansprechspartner + Vertragspartner ist der Händler.

Weigert sich der Händler, erklärst du ihm "den Rücktritt vom Kaufvertrag".
Das heißt, du lässt die Ware da und willst das Geld.  => da willst du nicht mehr umtauschen, sondern dein Geld zurück.

Lässt sich der Händler nicht darauf ein ....

Ja dann, musst du "schießen":
Der Händler ist verpflichtet einen berechtigten Rücktritt vom Vertrag zu akzeptieren.
Will er das nicht, kannst du den Händler schriftlich per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung von 10 Tagen auffordern, den Rücktritt zu bestätigen.
Mach ihn gleichzeitig darauf aufmerksam, dass du nach Fristablauf gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmst. 
(Ob du das durchziehst, ist ja dann immer noch eine Sache).

Übrigens: Es darf dir aus Gewährleistungsrechten kein Gutschein angedreht werden.
Der Händler ist verpflichtet, dir das Geld zurückzugeben.
________________________
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Antwort von cleosulz | 21.02.2015 - 20:42
Und durch das normale Waschen darf ein Stoff keine Löcher bekommen.
Tut er es trotzdem, dann war an dem Stoff etwas kaputt.
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Antwort von cleosulz | 21.02.2015 - 21:58
Nur nochmals zur Klarstellung:

Du gehst hin und verlangst Umtausch aufgrund der Gewährleistungspflicht.
Kann man dir die selben Teile nicht fehlerfrei geben, muss man dir dein Geld zurückgeben.
Du musst dich nicht mit einem Gutschein abspeisen lassen.
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