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Reklamation Handy-Reparatur

Frage: Reklamation Handy-Reparatur
(2 Antworten)


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1
Ich habe vor den Sommerferien mein Handy bei mobilcom-debitel zur Reparatur abgegeben.
Nach 8 Wochen habe ich es gegen eine Prüfpauschale von 20€ zurückerhalten. Dumerweise hat es aber meine Mutter im Geschäft abgeholt und leider unterschrieben, dass sie alles erhalten hat. Später hab ich dann gemerkt, dass der Akku fehlte. Weil die auf die Beschwerdemails nicht reagiert haben und man sie offenbar nicht anrufen kann, hab ich mir jetzt einfach nen neuen akku gekauft. Beim ersten Benutzen hab ich dann bemerkt, dass das Handy kaputter ist als vorher und die Tastatur nicht mehr funktioniert.
Meint ihr, es hat Sinn, sich da weiter zu beschweren und auf Reparatur zu drängen? Offiziell haben wir es ja unverändert und vollständig zurückbekommen. Kann man da vielleicht trotzdem noch was machen?
Danke schon mal
Frage von NisiKitty | am 17.09.2010 - 17:56


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Antwort von nolle (ehem. Mitglied) | 17.09.2010 - 18:06
Gehe doch in eine Geschäftsstelle in deiner Nähe und versuche dich dort zu beschweren,
ich denke mal, die können da eher was machen, anstatt wenn du nun versuchst den Kontakt zu suchen, aber keine Antwort erhälst.


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Antwort von cleosulz | 17.09.2010 - 18:53
Also "aus dem Bauch heraus" - ohne jetzt auf Anhieb die entsprechende Stelle im BGB zitieren zu können (müsste ich erst suchen), ist es so, dass wenn du etwas in Reparatur gibst und es dann zurück bekommst und für die Rep. dann auch noch eine Rechnung bekommst und bezahlst, dann muss das Teil auch funktionieren.
Ein Reparaturversuch (= Gerät funktioniert nicht), muss man m. W. nicht bezahlen (§ ? 631 BGB - gilt für Werkvertrag) Wenn der Erfolg nicht gegeben ist, muss auch die Vergütung nicht entrichtet werden.
So, jetzt bekommst du das Gerät zurück und bezahlst die vereinbarte "Prüfpauschale" von 20,00 EUR.
Das Gerät ist also immer noch defekt. Du hast es nicht reparieren lassen.
Jetzt stellst du fest, dass das Gerät:
a) nicht vollständig ist = Akku fehlt, der vorher drin war
b) noch mehr beschädigt ist (was funkt. vorher nicht, was ist jetzt alles defekt = welche Funktionen sind jetzt defekt?)

Also zu a)
Diesen Umstand kannst du bei dem Geschäft, wo du das Gerät zum Prüfen abgegeben hast und bei dem du die Prüfgebühr bezahlt hast, ohne Weiteres monieren.
Fordere bitte - unter Hinweis, dass deine Mutter das Gerät nicht auf Vollständigkeit / Akku geprüft hat - die Herausgabe des fehlenden Akkus.
Die Beschwerdemails würde ich ausdrucken und mitnehmen.

Dann würde ich b)die weitere Beschädigung des Telefons monieren.
Geh hin und erkläre, dass das Gerät jetzt folgende Funktionsausfälle hat: ...... (aufführen).
Vor der Überprüfung waren es lediglich ..... (aufführen).
Du möchtest eine kostenlose Wiederherstellung in den Zustand, der vor der Prüfung war (Reparatur der neuen Funktionsausfälle) bzw. eine Stellungnahme dazu. => Entschädigungszahlung

Ich hatte einen ähnlichen Fall:
Handy => Schaumparty ; Gerät nass = > wurde trocken geföhnt und funktionierte dann auch ca. 3 Monate lang.
Dann fingen die zeitweisen Ausfälle an; u.a. funktionierten einzelne Tasten nicht mehr. Man konnte nur noch über Telefonbuch "wählen".
Ich habe dann das Handy (3 Monate alt) zum Händler gebracht.
Der hat dann eine Kurzprüfung gemacht und behauptet, das Gerät sei mit Wasser in Berührung gekommen (irgend ein Farbtest) = keine Garantie.
Ich wollte dann einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, der Händler sollte das Gerät einschicken. Ich wollte eine Ablehnung des Herstellers (Sony) und nicht des Händlers.
Das Gerät kam zurück: Sony lehnte Garantieleistung ab, da das Gerät mit Wasser in Berührung kam. Angeblich seien Teile angerostet.
Austauschreparatur von Sony: 100,00 EUR auf Kulanz.
Ich wollte Bedenkzeit und nahm das Handy mit nach Hause.
Zuhause stellte ich dann fest, dass das Gerät (Gehäuse) einen Riss hatte. Offenbar wurde beim Öffnen etwas beschädigt.
Ich bin habe sofort im Geschäft angerufen und habe das kaputte Handy zurück gebracht.
Im Geschäft fragte man dann, was ich wolle. Das Gerät sei doch eh kaputt und nicht funktionsfähig.
Daraufhin habe ich auf ein Gehäuse ohne Riss bestanden.
Das Gerät ging wieder zu Sony zurück und 2 Wochen später bekam ich das kaputte (nicht funktionsfähige) Gerät mit komplettem neuen Gehäuse zurück.

Ein Kumpel von mir hat es dann innen gereinigt (Rost entfernt, Tastaturfolie geputzt) und dann hat mein Handy noch ca. 5 Monate funtkioniert, bis es letztendlich ganz den Geist aufgegeben hat.
Ich habe es dann bei Ebay als defekt verkauft und weil das Gehäuse und das Display noch tip-top war immerhin noch 40 EUR erhalten.

Also du musst dich nur auf die Hinterfüße stellen, dann klappt das.

Durch die Reparaturprüfung darf dein Gerät nicht mehr beschädigt werden, außer der Händler hat gesagt, dass bei der Prüfung das Gerät so demontiert werden wird, dass es nicht mehr funtioniert.

Vermutlich haben die bei der Prüfung a) den Akku raus gemacht und vergessen wieder rein zu tun,
b) irgendwelche Teile herausgenommen und dann beim Zusammensetzen etwas beschädigt oder "es nicht so genau genommen".
________________________
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