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Schwangerschaftsabbruch: Text erklären, bitte

Frage: Schwangerschaftsabbruch: Text erklären, bitte
(7 Antworten)


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Kirchliche Position

Kirliche Position
Aus einem Hirtenschreiben der deutschen Bischöfe:

„Da von Anfang an menschliches Lebens vorhanden ist, hat niemand das Recht, dieses Leben zu töten..Die Forderung, das ungeborene Leben nicht anzutasten, wird...keineswegs nur von der katholischen Kirche erhoben.
Es handelt sich vielmehr um eine weltweite, in Jahrtausend errugene Überzeugung von Menschen verschiedenster Weltanschauungen.
Die Frau hat wie er Mann das Recht auf freie Entfaltung ihrer Person...Aber jede Freiheit findet ihre Grenze am Recht des anderen. Deswegen hat auch die Frau das unantastbare Recht ihres ungeborenen Kindes auf das Leben zu wahren“

Das fett Unterstrichene verstehe ich leider nicht richtig...Ich weiß, dass die kirchliche Postion der Meinung ist, dass Schwangerschaftsabbruch Töten ungeborens Lebens ist. Diese Postion ist dagegen, da niemand das Recht haz, dieses Leben zu töteten.
Frage von DasUniversum | am 01.11.2014 - 14:51


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Antwort von cleosulz | 01.11.2014 - 17:52
Nicht nur die Kirche verbietet Abtreibungen.
Frauen und Männer (jeder Mensch) haben/hat persönliche Rechte. (Jeder darf z.B. selbst über sich selbst bestimmen -> überspitzte Beispiele:  Haareschneiden,
essen + trinken, wann er will, darf nicht gefoltert oder geschlagen werden = Recht auf persönliche Unversehrtheit; darf reisen mit wem und wohin er will, darf reden mit wem er will; darf aussuchen, welchen Beruf er wählt usw.)

Kennst du das Zitat:

„Das Recht, meine Faust zu schwingen, endet, wo die Nase des anderen Mannes beginnt."

Das Recht einer Frau, einen Fötus in ihrem Körper abzutöten, beginn dort, wo das Recht des Fötus auf Leben beginnt.

Diese Ansicht  => Jeder ist so frei etwas zu tun, so lange er die Freiheit eines anderen nicht einschränkt <= ist im Zeitalter der Aufklärung in den verschiedensten Gesetzestexten formuliert worden.

Auch wenn z.B. in Deutschland es einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gibt, so ist er doch nicht rechtens.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a Abs.1, § 219 Strafgesetzbuch - StGB). ==> www.bmfsfj.de

Das Zitat, das du anführst meint, dass jede Frau (die Abtreiben will), das Recht des ungeborenen Kindes auf Lebens achten muss, also nicht abtreiben kann, ohne nicht das Recht ihres Kindes auf Leben zu beschneiden.
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Antwort von DasUniversum | 01.11.2014 - 14:51
Die Forderung, das ungeborene Leben nicht anzutasten, wird...keineswegs nur von der katholischen Kirche erhoben. Es handelt sich vielmehr um eine weltweite, in Jahrtausend errugene Überzeugung von Menschen verschiedenster Weltanschauungen.
Die Frau hat wie er Mann das Recht auf freie Entfaltung ihrer Person...Aber jede Freiheit findet ihre Grenze am Recht des anderen. Deswegen hat auch die Frau das unantastbare Recht ihres ungeborenen Kindes auf das Leben zu wahren“


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Antwort von DasUniversum | 01.11.2014 - 14:54
Könnt ihr mir das fettgedruuckte erklären....brauche das wirklihc


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Antwort von matata | 01.11.2014 - 15:01
Aber du erlaubst sicher, dass man zuerst einmal gut nachdenkt, bevor man sich zu einem so schwierigen Thema äussert? Ausserdem ist es gar nicht so einfach einen solchen Text wirklich zu vereinfachen.
Also wirst du Geduld haben, bis jemand aus dem Forum dir freiwillig hilft.
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Antwort von brabbit | 01.11.2014 - 15:19
Zitat:
Die Forderung, das ungeborene Leben nicht anzutasten, wird...keineswegs nur von der katholischen Kirche erhoben. Es handelt sich vielmehr um eine weltweite, in Jahrtausend errugene Überzeugung von Menschen verschiedenster Weltanschauungen.
Die Frau hat wie er Mann das Recht auf freie Entfaltung ihrer Person...Aber jede Freiheit findet ihre Grenze am Recht des anderen. Deswegen hat auch die Frau das unantastbare Recht ihres ungeborenen Kindes auf das Leben zu wahren“
Nicht nur die katholische Kirche ist gegen Abtreibung, sondern auch Menschen, die einer anderen Religion angehören. Frau und Mann haben das Recht auf freie Entscheidungen. Sie können quasi frei über ihr Leben bestimmen, jedoch nur, wenn sie nicht die Freiheit des anderen einschränken. Da jetzt die Frau sich frei entfalten kann und jede Freiheit besitzt, hat sie auch das Recht ihr Kind nicht abzutreiben. 
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Antwort von matata | 01.11.2014 - 15:31
Nicht nur die katholische Kirche verbietet einen Schwangerschaftsabbruch. Auch das bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet einen solchen Eingriff grundsätzlich als rechtswidrig. Ausnahmen sind deshalb auch streng gesetzlich geregelt.

https://www.vorabtreibung.net/content/ist-abtreibung-erlaubt-%C2%A7%C2%A7-218-und-219-stgb

Auch in vielen andern Ländern gibt es ähnliche Bestimmungen:

http://www.svss-uspda.ch/de/facts/world-list.htm

http://www.svss-uspda.ch/de/facts/weltweit.htm

In Artikel 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht:

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

Jeder Mensch darf sich sich also frei entfalten und so leben, wie er möchte. Allerdings ist jetzt die Frage, ob ein befruchtetes Ei bereits ein Mensch ist. Darüber gibt es verschiedene Meinungen.
Sagt man ja, es sei ein Mensch, dann müsste man in jedem Fall gegen einen Schwangerschaftsabbruch sein. Das würde ja gegen die Gleichberechtigung des ungeborenen Menschen verstossen.
Sagt man nein, das sei noch kein Mensch, dann haben die Mutter und der werdende Vater zusammen mit einem Arzt, das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn Gründe vorliegen, die das rechtfertigen.
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Antwort von cleosulz | 01.11.2014 - 17:52
Nicht nur die Kirche verbietet Abtreibungen.
Frauen und Männer (jeder Mensch) haben/hat persönliche Rechte. (Jeder darf z.B. selbst über sich selbst bestimmen -> überspitzte Beispiele:  Haareschneiden,
essen + trinken, wann er will, darf nicht gefoltert oder geschlagen werden = Recht auf persönliche Unversehrtheit; darf reisen mit wem und wohin er will, darf reden mit wem er will; darf aussuchen, welchen Beruf er wählt usw.)

Kennst du das Zitat:

„Das Recht, meine Faust zu schwingen, endet, wo die Nase des anderen Mannes beginnt."

Das Recht einer Frau, einen Fötus in ihrem Körper abzutöten, beginn dort, wo das Recht des Fötus auf Leben beginnt.

Diese Ansicht  => Jeder ist so frei etwas zu tun, so lange er die Freiheit eines anderen nicht einschränkt <= ist im Zeitalter der Aufklärung in den verschiedensten Gesetzestexten formuliert worden.

Auch wenn z.B. in Deutschland es einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gibt, so ist er doch nicht rechtens.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei (§ 218 a Abs.1, § 219 Strafgesetzbuch - StGB). ==> www.bmfsfj.de

Das Zitat, das du anführst meint, dass jede Frau (die Abtreiben will), das Recht des ungeborenen Kindes auf Lebens achten muss, also nicht abtreiben kann, ohne nicht das Recht ihres Kindes auf Leben zu beschneiden.
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Antwort von DasUniversum | 01.11.2014 - 20:07
Danke , ich wart mir eine große Hilfe!1

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