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Schwangerschaftsabbruch

Frage: Schwangerschaftsabbruch
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Schwangerschaftsabbruch


Wir haben dieses Thema und wir wollen eine Podiumdiskussion führen.Wir sollen dieses Wörte als Stufen einordenen.
Staat
Kirche
Familie
Ich wollte fragen, welches würdet ihr bei Stufe 1 2 3 machen...Und eine Begründung wäre sehrgut...bzw. Wieso ihr das an welcher Stelle gelegt habt..
Frage von MaxMay (ehem. Mitglied) | am 13.10.2014 - 15:46


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Antwort von matata | 13.10.2014 - 16:12
Für mich steht der Staat zuunterst, denn er gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor für einen Schwangerschaftsabbruch.

Dann folgt die Familie. Gestützt auf die gesetzlichen und medizinischen Grundlagen entscheidet das Elternpaar des Embryos über einen allfälligen Schwangerschaftsabbruch.
Die Kirche (die christliche in Form des Katholizismus oder die reformierte / protestantische Kirche) steht auf einer ganz anderen Ebene.
Sie kann Richtlinien nur geben für Menschen, die Gläubige sind und sich an die Regeln der Kirche halten wollen.
Weitere Fragen stelle bitte im folgenden Antwortfeld, denn ich weiss nicht, ob ich deine Fragestellung richtig verstanden habe.
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Antwort von MaxMay (ehem. Mitglied) | 13.10.2014 - 16:22
Wie ich es jetzt verstanden habe......
Auf der letzten Stufe ist die Kirche bzw. ist unterschiedlich, da nich jeder gläbig ist und sich nich jeder an den Regeln der Kirche hält.
Dann kommt die Familie. Sry für die blöde Frage meinst DU mit/meinen Sie mit Familie die Eltern der Schwangerenfrau oder die Eltern des KINDES...
Zu guter leztzt der Staat
 


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Antwort von matata | 13.10.2014 - 16:32
Ich meine mit Familie das Paar, das ein Kind gezeugt hat, also die Eltern des Embryos.

Der Staat bildet eigentlich das Fundament mit der gesetzlichen Regelung. Darauf können die Eltern und die medizinischen Einrichtungen (Kliniken mit den Ärzten)  mit den Beratungsstellen zusammen ihre Entscheide stützen.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=98262.html
gesetzliche Grundlage § 218 des Strafgesetzbuches

https://www.vorabtreibung.net/content/ist-abtreibung-erlaubt-%C2%A7%C2%A7-218-und-219-stgb

http://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/
---> Erklärungen zu Rechtslage und Vorgehen
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Antwort von cleosulz | 13.10.2014 - 16:50
Wie du das mit den "Stufen" meinst, verstehe ich jetzt nicht.

Aber zu

  • Staat
  • Kirche
  • Familie

fallen mir Fragen und Stichwörter ein - du kannst Antworten suchen

Wer ist Staat - bilden nicht alle Bürger eines Landes einen Staat, die Staatsbürger?
Braucht ein Staat Staatsbürger?
Wie wird ein Staat finanziert? Durch die Staatsbürger = Bürger dieses Landes/Staates?
Was tut ein Staat, der keine Bürger hat? Wenige Bürger hat? Ist er arm/reich?
Darf der Staat sich in alle Lebensbereiche seiner Bürger einmischen?
Gibt es Bereiche, in denen der Staat nichts zu suchen hat?
Hat der Staat in der Familienplanung sich einzumischen? Wenn ja, warum und in welcher Form?
Kann es in einem Staat von Interesse sein, dass seine Bevölkerung wächst?  Bevölkerungswachstum durch Kindersegen und nicht nur durch Migranten?

Kann ein Staat ein Gesetz erlassen, mit dem ungeborenes Leben "getötet" wird. Wo bleibt das Menschenrecht auf Leben?
Wertschätzt die Obrigkeit - der Gesetzgeber - überhaupt ungeborenes Leben, das im Entstehen ist? Darf ein Staat - eine Gesellschaft dies überhaupt tun? Sich über das Leben stellen?
Oder wie soll man das verstehen: § 218 StGB (egal ob a oder b) stellt einen Schwangerschaftsabbruch doch unter Strafe. Aber dennoch kann unter bestimmten Fällen (die kannst du aufführen) ein solches Vergehen straffrei bleiben = für die Frau.

Können  bzw. dürfen Rechenfehler, Gummiplatzer, Kotzattacken oder sonstige Gründe für eine ungewollte Schwangerschaft mit medizinischer Hilfe unter "Verletzung eines Menschenrechtes / durch Tötung eines werdenden Lebens" wieder geradegebogen werden?

Müsste in dem Fall, dass junge Frauen ungewollt schwanger werden, nicht eher der Staat andere Unterstützung anbieten, als ein Vergehen, bei dem sie letztendlich straffrei ausgehen?

Das selbe gilt für die Kirche:
Kirche - Moral - moralische Instanz und Tugendhüterin.
Was geht es meinen Pfarrer an, wenn ich über meinen Bauch entscheide? In den Siebziger Jahren gingen Frauen für das Recht auf Abtreibung auf die Straße. "Mein Bauch gehört mir" wurde gerufen.
Kann es sein, dass es für den Staat und die Kirche unterschiedliche Zeitpunkte gibt, ab denen auf einem Zellklumpen plötzlich "schützenswertes Leben" wird?
Wie ist das mit der Pille danach? Ist dieses möglicherweise befruchtetete und noch nicht eingenistete Ei nicht auch "zu schützen"?

Folge einer Abtreibung für einen gläubigen Katholiken ist ja unweigerlich die  "Kirchenstrafe der Exkommunikation. "
Die Kirche will damit as unveräusserliche Recht jedes unschuldigen Menschen auf das Leben als grundlegendes Element der bürgerlichen Gesellschaft und ihrer Gesetzgebung schützen.
Die Kirche fordert den Staat auf, den Menschen ab dem ersten Augenblick der Vereinigung von Ei und Samenzelle zu schützen.
Wo ist die Kirche in der Pflicht, wo der Staat?


Und was gilt für die Familie?
Was ist Familie? Vater, Mutter, Kind, Geschwister, Oma, Opa, Tanten? Der Staat stellt die Familie im Grundgesetz unter besonderen Schutz.
Muss dann nicht auch eine werdende Familie, sei es nur Mutter+Kind (ohne Vater) geschützt werden?
Muss man nicht Familien unterstützen?
Ist eine Entscheidung für oder gegen ein Kind eine Entscheidung, die eine einzelne Person oder zwei Personen treffen können, oder muss da die ganze Familie miteinbezogen werden?
Ist es für eine Frau überhaupt möglich, alleine sich mit den Folgen (auch späteren psychischen Folgen) so auseinanderzusetzen, dass sie später nicht daran zerbricht?
Wäre ein verschärftes Verbot gegen den Schwangerschaftsabbruch nicht ein Mittel gegen den Kindermangel in Deutschland?

Ein paar Zahlen aus dem Jahr 2013:
Immerhin gab es 2013 in Deutschland mit rechtlicher Begründung 102.802 Schwangerschaftsabbrüche.
Gäbe es die nicht, dann wären vermutlich über 90.000 Kinder mehr geboren worden. ==> nach Beratungsregelung waren es 99 079 Abbrüche,
20 nach Straftaten, und medizinisch veranlasst noch 3 703.

Dabei erfolgten bei 562 Schwangerschaften der Abbruch nach der 22. Schwangerschaftswoche.

Zu dem Zeitpunkt ist so ein Embryo immerhin ausgebildet. Ist rund 23 cm groß und fast 300 g schwer. Fast schon überlebensfähig.
58.000 Frauen ,die abgetrieben haben, waren ledig. Rund 40.000 Frauen waren verheiratet, 200 verwitwet und rund 4.400 Frauen geschieden.

www.gbe-bund.de

Interessant wäre zu wissen, in wie vielen Fällen die finanzielle Situation, der Partner, die Religion mit eine Rolle für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch gesprochen hat?
In wie vielen Fällen nach der erforderlichen Beratung kein Schwangerschaftsabbruch stattgefunden hat, d.h. wie viele Kinder ihr Leben dieser Beratung verdanken?

frauenwuerde.de

So, und nun bist du gefragt: Wie ist das mit den Stufen gemeint?
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Antwort von MaxMay (ehem. Mitglied) | 13.10.2014 - 17:03
Allererst Danke für die ANTWORT.
Die Lehreirn meiint glaub ich damit, welche Stelle hat das meiste Sagen über den Schwangerscahftsabbruch.
Bsp.
Stufe 1 hat wenig zu sagen das ist ...die Famileie bsp.


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Antwort von cleosulz | 13.10.2014 - 17:10
Die Wertigkeit der Verantwortung wäre aber auch was.
Wer trägt bei einem Abbruch mehr Verantwortung: Die Kindseltern, die Kirche, der Staat.

Also ich tendiere auch zu der von Matata angesprochenen Abstufung:  Staat, Familie (Kindseltern), Kirche

Aber bitte doch die Verantwortung der Frau (hier dann als Teil der Familie) und ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht außer Acht zu lassen.
=> mein Bauch gehört mir
Inwieweit kann man diese Aussage + das Recht des Staates, das hier eine Pflicht ist -- ein Menschenleben zu schützen miteinander in Einklang bringen?
Geht das?
Was wiegt schwerer?

Die Kirche (als Institution) würde ich jedenfalls an dritter Stelle stellen, da sie im heutigen Alltag offenbar immer mehr an Bedeutung verliert.
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Antwort von MaxMay (ehem. Mitglied) | 13.10.2014 - 17:43
Dankeschön für die Hilfen!

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