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Grundgesetz Artikel 45b

Frage: Grundgesetz Artikel 45b
(1 Antwort)


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Beiträge 57
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Hallo, ich soll den Artikel 45 b in dem es um wehrbeauftragte geht erklären-verstehe ihn jedoch überhaupt nicht.könnt ihr mir dies erklären? wäre echt klasse LG Florence

"Zum schutz der grundrechte und als Hifsorgan des Bundestags bei der ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestags berufen .Das nähere regelt das Bundesgesetz"
Frage von florence98 | am 21.05.2014 - 22:47


Autor
Beiträge 67
6
Antwort von bea18 | 21.05.2014 - 23:17
Also
schau dir diese Seite an. Falls es fragen gibt stell die ruhig. Ich helf dir gerne.

Alles Gute Bea 

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