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Politik/Religion ( 4.Artikel des Grundgesetzes )

Frage: Politik/Religion ( 4.Artikel des Grundgesetzes )
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Diese Facharbeit ist eine Art Kombination aus Politik und Religion.

4.
Artikel des Grundgesetzes:

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Die (3) ist hierfür nicht wichtig.

Nun, es geht letztendlich und die freie Ausübung der Religions/freiheit. Als Beispiel wird genannt, dass z.B eine Familie die erste Tochter für die "Götter" opfern.

Dürfen Sie letztendlich soetwas praktiziere? Natürlich stellt es eine Übertreibung dar, doch wie ist es mit der Religionsfreiheit ( unverletztlich ) zu vereinbaren?

Man erwartet eine 6 Seitge Facharbeit diesbezüglich. Einleitung ist fertig, aber mit welchen Argumenten kann ich 6 Seiten füllen?

Ich würde mich für jegliche Hilfe bedanken.
Frage von Zal | am 06.05.2013 - 16:12


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14
Antwort von FeetFirst (ehem. Mitglied) | 06.05.2013 - 21:59
ich würde glatt tippen, dass sich dieser Artikel mit anderen Artikeln des Grundgesetzes kombinieren lässt. Solange die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet ist, besteht kein Grund in die Ausübung der Religion einzugreifen.


so zum Beispiel
Artikel 1 (1): Die Würde des Menschen ist unantastbar.

oder

Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Lies dir einfach die weiteren Grundgesetze durch und du wirst schon auf einige Lösungsansätze stoßen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

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