Menschenrechte und Merkmale einer Rechtsordung
Menschenrechte
Recht auf Bildung
Recht auf Leben
Recht auf Besitz und Eigentum
Recht auf Freiheit
Recht auf Gleichberechtigung
Recht auf freie Meinungsäußerung
Recht auf freie Religionsausübung
Pflichten:
Einhaltung der Gesetze
allgemeine Schulpflicht
„Die Freiheit des einzelnen Mitmenschen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen Mitmenschen beginnt.“
Recht:
Voraussetzung für ein geordnetes Zusammenleben
Hohe moralische Forderung an uns alle
Gesetz:
„Spielregeln“ für das Zusammenleben
sind jedem zugänglich
Oberstes Verfassungsprinzip:
würdevolles und friedliches Zusammenleben ohne Gewalt
Gesamtheit aller Rechte, die der Würde des Menschen dienen
Grundgesetz:
am 23.05.1949 verabschiedet
Grundlage der Rechtsordnung
Rechtsstaat:
demokratischer Staat
auch der Ärmste behält recht
1628 - Petition of Rights - eng. Parlament = Bürgerrechte
1679 - Mabeas Corpus Akte – eng. Parlament = Verhaftung nur durch
Gerichtsbeschluss
1776 - Virginia Bill of Rights – USA = Menschen- und Bürgerrechte
1849 - Frankfurter Nationalversammlung –Deutschland = Gewissens-,
Glaubens- und Meinungsfreiheit = Unverletzlichkeit der Wohnung
1948 - UNO = weltweite, allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Das Grundgesetz
parlamentarischer Rat nahm das Grundgesetz am 08.05.1949 an
es trat am 24.05.1949 in Kraft
Präambel = Vorwort
Zum 03.10.1990 Vollendung der deutschen Einheit durch die Präambel (neue Bundesländer wurden ergänzt und durch den Zusatz: „... haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.“)
Alle staatliche Gewalt ist verpflichtet die Würde des Menschen zu schützen und zu respektieren
Aus der Menschenwürde bilden sich die Menschenrechte und aus den Menschenrechten leiten sich die Grundrechte ab
Der Staat ist dem Bürger gegenüber verpflichtet die Grundrechte zu wahren
Im Fall einer Verletzung kann sich jeder Bürger der BRD an jede staatliche Stelle wenden, vor Gericht gehen und sich beschweren oder eine Petition an das Parlament richten
Die rechtliche Stellung des Menschen
Rechtsfähigkeit: Sie bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie beginnt mit der Vollendung der Geburt und erlischt mit dem Eintritt des Todes. Alle Menschen haben gleiche Rechtsfähigkeit. Allerdings werden nach dem Alter, dem Geschlecht und der Reife eines Menschen unterschiedliche Rechte und Pflichten zugeteilt.
Strafmündigkeit: ist die Fähigkeit für eine mit Strafe bedrohte Handlung zur Verantwortung gezogen werden zu können.
Geschäftsfähigkeit: ist die rechtliche Fähigkeit Rechtsgeschäfte selbstständig vorzunehmen
Deliktsfähigkeit: ist die Fähigkeit für angerichtete Schäden verantwortlich und schadenersatzpflichtig gemacht werden zu können.
Inhalt
Stichpunktartig werden hier verschiedene Begriffe zum Thema Recht erklärt und die historische Entwicklung gezeigt:
- Menschenrechte (Übersicht)
- Pflichten
- Merkmale einer Rechtsordnung
- Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte
- Das Grundgesetz
- Die rechtliche Stellung des Menschen (370 Wörter)
- Menschenrechte (Übersicht)
- Pflichten
- Merkmale einer Rechtsordnung
- Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte
- Das Grundgesetz
- Die rechtliche Stellung des Menschen (370 Wörter)
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von unbekannt
Schlagwörter
Menschenrechte | Merkmale einer Rechtsordung | Sowi | Sozialwissenschaften | Jura | Geschichte der Menschenrechte und Bürgerrechte | das Grundgesetz | Deutschland | Amerika | Rechtsfähigkeit | Regeln | Strafmündigkeit | Geschäftsfähigkeit | Deliktsfähigkeit
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