Rechtsfrage Mietvertrag
Frage: Rechtsfrage Mietvertrag(6 Antworten)
Hallo ihr Lieben, seit heute Morgen ist mein Kühlschrank kaputt. In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung unter anderem aus einer "Pantry-Küche" besteht, also somit ist auch der Kühlschrank mit inbegriffen. Mein Vermieter weigert sich jedoch den Kühlschrank zu reparieren, geschweige denn ihn falls nötig zu ersetzen. Ich müsse mich seiner Meinung nach selbst darum kümmern. Hat er damit Recht oder nicht? Liebe Grüße |
Frage von Evar | am 10.04.2013 - 16:29 |
Antwort von heart_shaped_box | 10.04.2013 - 16:46 |
was steht in deinem mietvertrag zu den reparaturen in deiner wohnung? ich muss bei welchen bis 75¤ selbst dafür aufkommen, aber auch nur soundsoviel in soundsoeiner zeitspanne. wenn die küchenzeile zum mietbestandteil gehört, hat auch der vermieter interesse daran, dass der kühlschrank funktioniert. wie alt ist der kühlschrank? |
Antwort von ANONYM | 10.04.2013 - 17:01 |
Also laut rechtlicher sicht hat der mieter das recht drauf das der vermieter zahlt ab einen bestimmten betrag der im miet vertrag steht und wenn das inbegriffen ist im mietvertrag und wenn kein preis vereinbart wurde muss der vermieter alles zahlen aber Bei summen die geringer oder gleich der abmachung sind besser gesagt gleich musst du bezahlen aber du hast das recht die rechnug den vermieter zu geben der dann zahlt bzw. Dir einmal von der miete denn zu bezahlenden teil erlässt. |
Antwort von Evar | 10.04.2013 - 17:03 |
Also im Vertrag steht dass ich für die "Reparatur von Bagatellschäden" höchstens 80 Euro selbst zahlen muss. Mein Kühlschrank lässt sich aber denke nicht mehr reparieren sonden muss neu gekauft werden und das würde zweitens ohnehin mehr als 80 Euro kosten. Vom Ersetzen der Gegenstände die zur Wohnung gehören steht gar nichts im Vertrag... |
Antwort von ANONYM | 10.04.2013 - 17:31 |
Dann wird der mieter warscheinlich auch nichts zahlen deshalb probiere es zu reperieren zu lassen und sag as denn vermieter Der wird es entweder ersetzen oder muss vielleicht eine höhere rechnung zahlen als ein neuer wert ist und das wird der vermieter sicher nicht wollen |
Antwort von cleosulz | 10.04.2013 - 18:49 |
Wenn die Küche Bestandteil des Mietvertrages ist, dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass sie funktioniert. Weil du bezahlst schließlich Miete für eine ordnungsgemäße Wohnung, einschließlich einer voll funktionsfähiger Küche - dazu gehört auch der Kühlschrank. Ist in der Küche ein Kühlschrank mit eingebaut, dann muss auch der Vermieter dafür sorgen, dass der Kühlschrank funktioniert. (s.o.) So - jetzt steht da: Reparaturen bis 80 EUR bezahlt der Mieter. Das bist dann du. Wir wissen jetzt jedoch nicht, lässt sich der Kühlschrank noch reparieren - und wenn ja, was kostet das? Der einfachste Weg ist: Kostenvoranschlag für den Kühlschrank einholen. Beträgt die voraussichtliche Reparatur bis 80 EUR, dann musst du das bezahlen, beträgt die voraussichtliche Reparatur mehr ( oder der Kühlschrank ist nicht mehr zu retten und muss ausgetauscht werden -das kostet vermutlich auch mehr als 80 EUR- ) - muss der Vermieter die Reparatur bzw. den Austausch finanzieren. Und ich gehe mal davon aus, dass - wenn der Fachbetrieb das weiß - der Kostenvoranschlag über voraussichtliche Reparaturkosten von mindestens 81 EUR lauten wird . Aber Achtung: Der Kostenvoranschlag ist oftmals nicht kostenlos. Gerne wird dafür 20 - 30 EUR verlangt, falls danach kein Reparaturauftrag oder kein Neukauf folgt - und wenn dein Vermieter sich stur stellt, musst du schauen, wie du wieder zu deinem Geld kommst. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von ANONYM | 10.04.2013 - 20:41 |
Aber das ist nicht ganz so einfach wie du das erklärst denn du selber musst beweißen das er kapput geganen ist und nicht mussmaslich zerstört wurde bzw.das er durch vergessene offene tür es dazu kam Und der mieter wird warscheinlich alles versuchen nichts zu bezahlen Deshalb probiers genau und wenn er so weit geht das du beweißen musst das es ein technischer defekt und kein mussmatich war müsstest du schlimmsten falls ein sachverständiger holen der dann alles überbrüft denn an seinen urteil kann niemand mehr fuschen Teilweise kommst aber auch darauf an wer den verständiger als erstes angarschiert wenn z.b. zwei was andres sagen dann entscheidet der der als erster prüfte Aber ich hoffe mal das es nicht so weit kommen wird ihr werdet bestimmt auch so klar kommen. |
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