Untervermietung: Rechte ?
Frage: Untervermietung: Rechte ?(4 Antworten)
ich bin als einzige Untermieterin in dem Mietvertrag genannt. |
GAST stellte diese Frage am 25.03.2012 - 14:58 |
Antwort von matata | 25.03.2012 - 17:31 |
Alleine das Sagen hat der eigentliche Vermieter. Er muss theoretisch auch sein Einverständnis geben, http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/untervermietung.htm ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Peter | 25.03.2012 - 17:42 |
mir stellt sich eher die frage, was für einen sinn eine wg noch macht, wenn du dich rechtlich gegen deine mitbwohnerin absichern musst? könnt ihr das nicht netter klären? aber prinzipiell denke ich auch, dass du als mieterin leute in deine wohnung lassen kannst, wie du willst. dazu zählt nicht nur deine mitbewohnerin (die dann ja offiziell gar nicht bei dir wohnt), sondern erst recht auch ihr freund (oder wen du da meinst). das ist allerdings nicht an irgendein urteil oder gesetz gelehnt, sondern diese aussage habe ich nur aufgrund logischen denkens getroffen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 25.03.2012 - 17:47 |
Du kannst deiner Mitbewohnerin doch nicht vorschreiben wer bei ihr zu schlafen hat und wer nicht. Wo kommen wir denn hin? Und von einziehen ist hier doch auch nirgends die Rede. |
Antwort von GAST | 25.03.2012 - 17:59 |
kann ich nicht? ich denke, ich kann doch. meine Vermieterin juckts nicht, ob ich noch 5 Leute dazuhole, oder ob wir zu zweit da drin wohnen - solange sie ihre Miete bekommt. meine Gründe werd ich dafür schon haben. wenns ihr nicht passt und sie an ihm hängen sollte, muss sie wohl ausziehen. c`est la vie :) |
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