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Untervermietung schwarz?

Frage: Untervermietung schwarz?
(5 Antworten)


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Guten Abend zusammen,

gerne wollte ich fragen, ob das sich um eine illegale untervermietung handelt.

Ich habe zwei Wohnungsangebote erhalten.
Bei Wohnung nr 1 bekam ich eim Rabatt in Höhe von 80 euro auf 850 euro in Berlin Schöneberg.

Einen unbefristeten Mietvertrag kommt zustande, wobei sie Nachmieterin ist.

Jedoch gibt es

Keine Anmeldung
Kein eigener Name auf der Klingel und Briefkasten.
Ich müsste eine Postbox bei der Post für 26 euro beantragen. Da wird meine Post weitergeleitet.

Wie kann sie den Preis eig runterdrehen wenn sie nur Mieterin ist?
Findet ihr das mit den Namen nicht mehrkwürdig. Ihr Name bleibt weiterhin dort, aber wohnt bei ihrem freund in Hamburg.

Ist das schwarz? Ein Mietvertrag wird geschlossen.

Bei der zweiten Wohnung sieht alkes anders aus. Mit Anmeldung, post und Klingel
Frage von Jesse1990 | am 08.12.2019 - 20:32


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Antwort von cleosulz | 08.12.2019 - 21:23
Hallo Jesse,
was verstehst du unter "schwarz"?
Die gute Dame will ihren Wohnsitz offiziell in Berlin behalten, wohnt aber (vorübergehend?) bei ihrem Freund.

Etwas habe ich nicht ganz verstanden?
Die Dame ist die Mieterin der Wohnung (eigentlich Nachmieterin - sie ist in einen bestehenden, unbefristeten Mietvertrag eingetreten) und will eigentlich Untervermieten?

Dann müsste sie (oder du) klären, ob eine Untervermietung überhaupt möglich ist.
Ich persönlich bin irgendwie nie ein Freund von längerfristigen Untervermietungen.

Vor allem ist komisch (da hast du schon Recht), dass sie nicht will, dass dein Namen an den Briefkasten kommt.
Dafür kann es viele Möglichkeiten geben (die dich nichts angehen ...
zB., wenn ihr Freund Sozialleistungen bezieht - oder sie bezieht Sozialleistungen - und wenn sie zu ihrem Freund zieht, dann wird das auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft. Oder ihre Eltern sollen nicht wissen, dass sie langfristig Berlin zu Gunsten von Hamburg verlassen hat. Oder die Mafia/Polizei soll sie nicht finden. ...... usw. => alles eine Spekulation.)

Für mich wäre wichtig, dass dir gegenüber ein Nachweis vorliegt, dass sie berechtigt ist, die Wohnung unterzuvermieten.
Dazu muss die Mieterin (in deinem Fall die Unter-Vermieterin) die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Nur dann läufst du nicht Gefahr, dass du aus der Wohnung ausziehen musst.

Warum die Dame nicht will, dass dein Name auch am Briefkasten steht, ist zweitrangig.

Und wenn sie dir die Wohnung 80 EUR günstiger überlässt, dann ist das ihre Sache.
Sie wird einen Grund haben, warum sie jeden Monat 80 EUR drauflegt.
________________________
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Antwort von cleosulz | 08.12.2019 - 23:17
Ich fände es halt wichtig, dass sie dir gegenüber einen Nachweis erbringt, dass ihr Vermieter ihr die Untervermietung der Wohnung erlaubt.
Sie muss für eine Untervermietung einen wichtigen Grund haben (zB weil sie für 1 Jahr in Hamburg ein Praktikum macht und danach die Wohnung in Berlin wieder bewohnen will).

Der Grund kann dir eigentlich egal sein, wenn der Vermieter der Untervermietung schriftlich zustimmt.
Was in einen solchen Mietvertrag rein gehört, das kannst du hier nachlesen: ratgeber.immowelt.de
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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 09.12.2019 - 12:37
Hallo Jesse, die erste Wohnung kannst du vergessen! Du musst in Deutschland ja gemeldet sein! Sonst kannst du viele Dinge nicht beantragen, z.B. einen Ausweis! Ich glaube, viele Vertragspartner akzeptieren die Postbox/Postfach nicht! Du wirst Probleme mit Telefonanbietern und Banken bekommen usw. Außerdem erhälst du dann in deinem Briefkasten die Post der Untervermieterin! Hat sie Probleme mit Behörden etc. wenden diese sich an Dich, sprich, sie besuchen Dich! Das kann auch mal unangenehm werden. dazu kommt, dass Du als Untermieter kaum oder keine Rechte gegenüber dem eigentlichen Vermieter/Eigentümer hast, z.B. bei Wohnungsmängeln! Warum sie den Preis drücken kann? Wahrscheinlich bezieht sie Leistungen vom Jobcenter oder bezieht Wohngeld. Dazu muss sie aber dort gemeldet sein - und nicht du! Sonst hättet ihr beide ja eine Bedarfsgemeinschaft!
Und wirst du mal arbeitslos oder beantragst Wohngeld, gibts echt Probleme, auch für sie!
Also lass bloß die Finger davon!


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Antwort von Rikko (ehem. Mitglied) | 09.12.2019 - 14:26
Bitte denke auch daran, sollte die Vertragspartnerin keine Miete zahlen, zahlst du unter Umständen doppelt oder mußt mit Räumung der Wohnung rechnen, Also Finger weg davon!


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Antwort von cleosulz | 09.12.2019 - 15:07
@Rikko => ich habe prinzipiell auch meine Bedenken.
Aber bei einem "genehmigten" Untermietvertrag hat der Untermieter die selben Rechte und Pflichten wie ein Hauptmieter.
Also rechtlos ist Jesse dann nicht.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Hauptvermieter der Wohnung (hier also nicht die Mieterin sondern der Hauptvermieter/ => Hausbesitzer, Hausverwaltung, die den Mietvertrag abschließt) der Untervermietung durch seine (Haupt-)Mieterin zustimmt.
Das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt. Das würde ich mir vom Hauptvermieter auch schriftlich geben lassen.

Und es gibt die Möglichkeit, dass der Untermieter dem Hauptvermieter die Miete direkt bezahlt (dadurch wird aber kein Mietverhältnis Hauptvermieter/Untermieter begründet).
Dann ist Jesse sicher, dass die Mietzahlung ankommt.
=> Dies setzt aber auch wieder eine entsprechende Vereinbarung zwischen Hauptmieter/Untervermieterin - und Jesse bzw. dem Hauptvermieter - und Jesse voraus.

Und wie du, habe ich meine Bedenken, was der Beibehaltung der Wohnanschrift der Vermieterin (Hauptmieterin) betrifft. Das kann schon einen guten berechtigten Grund haben (wir denken jetzt alle an einen betrügerischen Hintergrund - vielleicht ist es auch ein ganz banaler).

Vielleicht sollte Jesse einfach mal direkt die Dame fragen, was der Grund dafür ist, dass sie das so gehandhabt haben will und nicht anders.

Was das Melderecht betrifft denke ich, da muss man auch aufpassen.

Jesse muss sich ja mit der neuen Wohnung anmelden.
Zitat:
Wer seinen Wohnort wechselt, muss sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung beim Meldeamt persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anmelden bzw. ummelden.
Und das gilt ja eigentlich auch für die Untervermieterin dann in Hamburg.

Ich kenne das nur anders vom Auslandssemester einer Bekannten.
Natürlich hat sie ihre Wohnung für 5 Monate untervermietet.
Natürlich hat sie ihren Wohnsitz nicht offiziell ins Ausland abgemeldet (da war sie ja nur vorübergehend und wenn man für weniger als 6 Monate ins Ausland geht, muss man sich nicht ab- oder ummelden). Und natürlich hat sie weiterhin ihr Namensschild am Briefkasten (neben dem der Untermieter). Gleichzeitig hatte sie aber einen Postnachsendeantrag zur Adresse ihrer Eltern, die die Post entgegengenommen/geöffnet/verwahrt haben.

Und was mögliche Sozialleistungen von Jesse betrifft.
Die Vermieterin bildet mit Jesse keine Bedarfsgemeinschaft, wenn es sich um einen zulässigen Untermietvertrag handelt. Das ist wie in einer WG. Da zählt auch jeder für sich.

Lies mal hier nach: www.markt.de

Alles in allem ist zur Untermiete wohnen so eine Sache.

Kann ganz toll klappen (bei meiner Bekannten hat das super geklappt), muss aber nicht.

So ein Wohnverhältnis hat vor allem auch was mit Vertrauen zu tun. Kann ich meinem Vertragspartner nicht trauen, hält er sich bedeckt oder macht er nur vage Angaben und will womöglich alles nur mündlich vereinbaren ... dann sollte man sich das doppelt überlegen. Aber vielleicht bin ich ja in der Beziehung auch nur übervorsichtig.
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