Menu schließen

Fehler Mietvertrag

Frage: Fehler Mietvertrag
(20 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hallo,

ich möchte mein folg Problem erläutern.
Ich lebe nun seit über einem Jahr in meiner Wohnung.
Ich habe heute einen Brief bekommen, dass mein Vermieter eine Nachzahlung von 14¤ haben möchte.
Meine Miete beträgt laut Mietvertrag 314,07 aber wenn man die Zahlen im Vertrag alle zusammen addiert sind es 315,07. Die ganzen Jahre habe ich aber 314,07 überwiesen und nun fällt denen auf, dass sie einen Fehler im Mietvertrag gemacht haben. Muss ich jetzt trotzdem die 14¤ nachzahlen obwohl es ja deren Fehler ist?
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 15.11.2012 - 13:39


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 11:38
Also wie schon gesagt, wenn der qm Preis im Vertrag angegeben ist, aber falsch summiert wurde, ist die Forderung von dem Vermieter gerechtfertigt.


Sollte nur die Kaltmiete komplett angegeben sein und die Forderung soll sich auf die Kaltmiete und nicht auf die Nebenkosten beziehen, dann ist die Forderung nicht gerechtfertig. Dann muss der Vermieter eine Mietpreiserhöhung vornehmen, die auch nicht immer leicht durchzusetzen ist, da bestimmte Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn er eine Mietpreiserhöhung vornimmt, hat er allerdings nicht das Recht die alten Beträge einzufordern.

Nebenkosten nachzahlungen kann er immer einfordern, solang sie gerechtfertig ist!


(An alle die Fragen woher ich das weiß: Ich mache eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau und habe so eben mal im Mietrecht nachgeschaut. Zudem hatten wir das Thema bereits in der Schule.)

Wenn du ein Foto des betreffenden Absatzes aus dem Mietvertrag machen könntest, könnte man dir aber besser weiter helfen.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 15.11.2012 - 14:11
Ist der qm Preis im Vertrag angegeben und nur verrechnet oder wo liegt genau das problem?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 15.11.2012 - 14:57
Das Problem liegt darin, dass im mietvertrag 314,07 steht, aber es eigentlich 315,07 sein sollte. Bisher habe ich auch nur 314,07 bezahlt und wollte wissen ob ich jetzt auf deren Forderung einer Nachzahlung eingehen muss.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 00:59
Handelt es sich um die Kaltmiete? (Nehme ich angesichts der Zahlen mal an, es wäre aber doch ganz gut, genau zu wissen, wofür der Vermieter die Nachzahlung will.)
Begründet der Vermieter die Nachzahlung? Oder fordert er sie nur lapidar ein?
Ist davon die Rede, dass du ab sofort 315,07 zahlst?
Prinzipiell gilt ja das, was vertraglich vereinbart wurde. Dummerweise wurden aber scheinbar in deinem Fall sozusagen beide Beträge vereinbart.

Einfachste Lösung: Du zahlst nach und vereinbarst ab sofort die Zahlung von den 315,07, lässt das auch im Vertrag entsprechend ändern.

Auch nicht kompliziert, dauert aber eventuell ein paar Tage, falls du den Euro mehr nicht akzeptieren willst: Du gehst zum Mieterschutzbund bei dir vor Ort und lässt dich von einem Anwalt beraten. Das ist nicht teuer, die haben auch Studententarife. Mietrecht ist ein Minenfeld, da sollte man jemanden fragen, der sich auskennt und scheinbar gibts hier im Forum keine Mietrechtsexperten.


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 16.11.2012 - 01:12
Zitat:
Das ist nicht teuer, die haben auch Studententarife. Mietrecht ist ein Minenfeld, da sollte man jemanden fragen, der sich auskennt und scheinbar gibts hier im Forum keine Mietrechtsexperten.


anwalt günstiger als 14 euro? ganz ehrlich, wenn du dich wegen so einem betrag mit deinem vermieter in die haare kriegen willst, dann find ich das schon kleinlich...

btw: wie fällt so etwas auf?^^
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von ANONYM | 16.11.2012 - 09:00
Dicken BMW fahren, sich aber über 12 Euro im Jahr aufregen, das hab ich gern. Im Mietvertrag wurde falsch aufsummiert, das geht aus der Aufstellung offenbar hervor. Fehler passieren, also zahl doch einfach. Ich glaube nicht, dass du die Wohnung nicht genommen hättest, wen du gewusst hättest, dass sie einen ganzen Euro teurer ist.

 
Antwort von ANONYM | 16.11.2012 - 09:22
Der kleine Asiate hat Probleme....


Autor
Beiträge 4080
17
Antwort von S_A_S | 16.11.2012 - 09:59
Tja es ist ja wohl offensichtlich was jetzt passiert, wenn du dich querstellst.
Selbst wenn das rechtens wäre, dann wird der Vermieter nicht gerade gut auf dich zu sprechen sein.
Wenn es hier um große Beträge gehen würde, dann würde ich das eventuell noch einsehen, aber wenn wir von 14 Euro reden!

Ansonsten wer da jetzt rein vertraglich im recht oder im Unrecht ist, das hängt stark von der Formulierung im Mietvertrag ab.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 11:38
Also wie schon gesagt, wenn der qm Preis im Vertrag angegeben ist, aber falsch summiert wurde, ist die Forderung von dem Vermieter gerechtfertigt.


Sollte nur die Kaltmiete komplett angegeben sein und die Forderung soll sich auf die Kaltmiete und nicht auf die Nebenkosten beziehen, dann ist die Forderung nicht gerechtfertig. Dann muss der Vermieter eine Mietpreiserhöhung vornehmen, die auch nicht immer leicht durchzusetzen ist, da bestimmte Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn er eine Mietpreiserhöhung vornimmt, hat er allerdings nicht das Recht die alten Beträge einzufordern.

Nebenkosten nachzahlungen kann er immer einfordern, solang sie gerechtfertig ist!


(An alle die Fragen woher ich das weiß: Ich mache eine Ausbildung zur Immobilienkauffrau und habe so eben mal im Mietrecht nachgeschaut. Zudem hatten wir das Thema bereits in der Schule.)

Wenn du ein Foto des betreffenden Absatzes aus dem Mietvertrag machen könntest, könnte man dir aber besser weiter helfen.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 12:04
Du musst sehen, was du an Zeit investierst, um evtl die 14¤ zu sparen. Das entspricht ungefähr einer Stunde Arbeit in einer Fabrik. Wenn du jetzt rumrennst und dich hier und dort beraten lässt, Schriftverkehr mit dem Vermieter machst, um am Ende doch noch nachzahlen zu müssen, dann lohnt sich das hinten und vorn nicht und du investierst wesentlich mehr als eine Stunde Arbeit.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 12:28
Nein, eine nebenkostennachzahlung kann er nur bis zum ende des darauffolgenden Jahres durchsetzen. Danach hat er keine Ansprüche mehr darauf, wenn er versäumt hat das abzurechnen.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 14:14
Da er erst ein Jahr dort wohnt, hat der Vermieter auf die Nachzahlung anspruch, denn das Jahr wo er die Nachzahlung einfordern kann, hat ja mit der Abrechnung erst angefangen.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 15:21
Zitat:
Nebenkosten nachzahlungen kann er immer einfordern, solang sie gerechtfertig ist!

Dass es eine Frist gibt, hat 1349 schon gesagt. Und die Nebenzahlungen kann der Vermieter natürlich auch einfordern, wenn sie nicht gerechtfertigt sind, weißt du, wie oft das jeden Tag geschieht?

Zitat:
Sollte nur die Kaltmiete komplett angegeben sein und die Forderung soll sich auf die Kaltmiete und nicht auf die Nebenkosten beziehen, dann ist die Forderung nicht gerechtfertig. Dann muss der Vermieter eine Mietpreiserhöhung vornehmen, die auch nicht immer leicht durchzusetzen ist, da bestimmte Faktoren berücksichtigt werden müssen. Wenn er eine Mietpreiserhöhung vornimmt, hat er allerdings nicht das Recht die alten Beträge einzufordern.


Woher nimmst du dieses Wissen? Gibts da entsprechende BGH-Urteile, die du im Hinterkopf hast? Und was macht man mit der Tatsache, dass die 315,07 eigentlich ja im Vertrag drin stehen?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 16.11.2012 - 17:15
Wo ist denn der Fehler genau entstanden? Bei der Berechnung der Nebenkostenvorauszahlung? Dann wirst du wahrscheinlich zahlen müssen.
Wenn es um die Einzelaufstellung von Keller, Wohnung und Stellplatz geht, solltest du das prüfen lassen... (Man sollte ja meinen, wenn einem ein Handwerker eine Rechnung stellt, die sich aus Einzelposten zusammensetzt und bei dem die Summe zu niedrig ist, dass man nicht ein halbes Jahr später noch nachzahlen muss. Aber das ist nur meine unprofessionelle Meinung.)

Sprich doch deinen Vermieter erstmal freundlich an und teile ihm mit, dass du es eigentlich nicht einsiehst für seine Fehler zu bezahlen. Allerdings kann er natürlich einfach die Miete im gesetzlichen Rahmen erhöhen, womit du weniger günstig davon kommen würdest.

Du könntest dir auch in Foren wie "recht.de" Rat holen. Solltest dort den Fall aber allgemein schildern (also nicht "Ich..." sondern "Nehmen wir an, jemand hätte...")


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 17.11.2012 - 03:08
Zitat:
Der kleine Asiate hat Probleme....


Warum sind derartige Ethnifizierungen/Rassifizierungen hier in Ordnung? Ist das nicht, wenn man denn den rassistischen Gehalt partout nicht sehen möchte, mindestens sinnloser Inhalt?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Gotthelf (ehem. Mitglied) | 17.11.2012 - 05:18
Du schuldest 315,07 Euro, also musst du diesen Betrag auch bezahlen.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 19.11.2012 - 18:48
Ich nehme dieses Wissen daher, dass ich eine Lehre in diesem Bereich mache, mich mit dem Mietrecht und somit dem BGB beschäftigt habe und es schon einige Fälle dieser Art bei uns in der Firma gegeben hat.

Und nur weil es Tag für Tag geschieht, dass Vermieter unrechtmäßige Nachforderungen eintreibt, heißt es noch lange nicht, dass es rechtmäßig ist! Man muss als Mieter seine eigene Rechte kennen und spätestens wenn es solche Forderungen gibt, von denen man denkt, dass sie nicht gerechtfertigt sind sich ausreichend Informieren und nachhacken und nicht einfach zahlen!


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 19.11.2012 - 19:50
Danke für eure hilfe ich zahl das jetzt einfach:P
und anonym kann man ruhig ignorieren, da er sich nur getraut hat mich anonym "anzugreifen" deutet vieles draufhin, dass er wohl im leben oft gelitten hat;)


Autor
Beiträge 40283
2103
Antwort von matata | 19.11.2012 - 19:52
An deiner Stelle würde ich das auch machen, zahlen und eine gewisse Person ignorieren...
Es tut mir leid, ich habe diese dumme Anmache leider vorher nicht gesehen.
Aber einen neuen Mietvertrag solltest du doch auch verlangen.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 19.11.2012 - 19:54
Zitat:
und anonym kann man ruhig ignorieren, da er sich nur getraut hat mich anonym "anzugreifen" deutet vieles draufhin, dass er wohl im leben oft gelitten hat;)


Genau, weil "benutzername" viel persönlicher ist als "anonym"


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von sabi_1995 (ehem. Mitglied) | 19.11.2012 - 19:57
manchmal vermisste ich hier wirklich den Like Button :D

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Kummer & Sorgen-Experten?

905 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen
ÄHNLICHE FRAGEN:
  • Mietvertrag
    Hey! Ich bin gerade mit zwei Freundinnen in Hamburg auf Wohnungssuche. Wir wollen gerne in eine WG ziehen und haben nun auch ..
  • Rechtsfrage Mietvertrag
    Hallo ihr Lieben, seit heute Morgen ist mein Kühlschrank kaputt. In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung unter anderem..
  • Untervermietung schwarz?
    Guten Abend zusammen, gerne wollte ich fragen, ob das sich um eine illegale untervermietung handelt. Ich habe zwei ..
  • Untervermietung: Rechte ?
    ich bin als einzige Untermieterin in dem Mietvertrag genannt. hab ich dadurch das Recht, zu meiner Mitbewohnerin zu sagen "nein..
  • Grammatik Fehler oder nicht?
    Hi! Ich bin nicht eine Deutsche, deshalb weiß ob ich Fehler mache oder nicht. Könnt ihr mir sagen ob in dieser Satz Fehler gibt..
  • Eigene Meinung
    Hallo ich brauche für einen Vortrag über den Film Butterfly Effect meine Meinung. Die Frage ist was denkt ihr wie die Welt wäre ..
  • mehr ...