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Rechtsfrage: Kauf und Geld zurück

Frage: Rechtsfrage: Kauf und Geld zurück
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mein dummer bruder kaufte vor ein monat ein iphone bei ebay.
1. versand das ding war kaputt , mein bruder war einverstanden ein 2. zubekommen weil der käufer versichert hatte dass das 2. wirklich top ist. und jetzt gehts auch nicht und er ist so dumm und sagt mir vorher nicht bescheid. jetzt frage ich euch, ich habe vor diesen drecks käufer anzurufen ihn so zu belabern dass er das geld zurückl schicken soll. auf was kann ich mich berufen rechtlich gesehen bitte dringend um rat.

mfg
Frage von bombi (ehem. Mitglied) | am 15.02.2011 - 20:17


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 15.02.2011 - 20:26
bitte um rat!


schlaue juristen meldet euch!


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 15.02.2011 - 20:50
Ja also wenn der Verkäufer ihm extra ein zweites schickt ist es vielleicht ein ganz doofes Versehen?

Nachfragen wann er ein neues schickt?


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 15.02.2011 - 20:53
ne nichts neues. einfach geld zurück. erstens ist es ein kack iphone 2 für 200euro und wenn es beim 2. nicht klappt spielen wir keine spielchen klar text: GELD ZURÜCK.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 15.02.2011 - 21:08
Hmm... ist dein Bruder schon 18? Sonst wäre es nicht gültig :)
Da er aber das Geld schon überwiesen hat sehe ich schwarz :/. Wenn ihr kein neues mehr wollt er aber euch eins anbieten würde, wäre dies euer Problem. Aber ich glaube auch nur bis zum x-ten Versuch, weiss nicht welche Zahl hier hierkommt.

Grundsätzlich wird es aber sehr schwierig.


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 10:48
ich denke mal dass es mit dem alter nichts zu tun hat. dass ,grundschüler bei rewe bon bons kaufen ist auch nicht verboten. das was ab 18 stattfinden darf ist ein Kaufvertrag unterschreiben!
da mehrere varianten seitens des verkäufers fehlgeschlagen sind , finde ich das die rückgabe des geldes die einzige variante ist das problem zu lösen!


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Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 10:59
Naja es hat schon etwas mit dem Alter zu tun. Denn wenn er noch keine 18 ist, ist der Vertrag entweder nichtig oder schwebend unwirksam - je nach Alter. Außer er hat es von seinem Taschengeld bezahlt, also von Geld, dass ihm frei zur Verfügung gestellt wurde. Dann gilt der sog. Taschengeldparagraph nach §110 BGB.

Hat dein Bruder das Geld direkt überwiesen, also von der Bank aus oder hat er per PayPal bezahlt? Bei PayPal hätte er ja Käuferschutz und könnte das dort melden und die würden dann mit dem Verkäufer verhandeln.


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Antwort von RichardLancelot | 16.02.2011 - 11:08
War es ein privater oder ein gewerblicher Verkäufer? Wie alt ist dein Bruder nun genau? Kannst du notfalls deine Eltern hinzuziehen?


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 11:54
Grundsätzlich hast du ein Recht auf funktionierende Ware - du musst dich wohl oder übel damit abfinden. Ausser wenn er dir gar nichts mehr schickt. Ist er 18 oder nicht? Wenn nicht, muss er es zurückgeben.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 12:16
Ausserdem: Kannst Du das Angebot noch reinstellen?
Wenn er schreibt das von Garantie ausgeschlossen etc. ist, dann kannst du gar nichts mehr machen.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 12:20
Hier das Update zur Garantie:
Zitat:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm


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Antwort von July93 (ehem. Mitglied) | 16.02.2011 - 12:46
Zitat:
ich denke mal dass es mit dem alter nichts zu tun hat. dass ,grundschüler bei rewe bon bons kaufen ist auch nicht verboten.


Du kannst doch kein iPhone mit Bonbons vergleichen?! O_o ich meine, du hast uns jetzt immer noch nicht das genaue Alter deines kleinen Bruders mitgeteilt, aber ich gehe dann mal davon aus, dass er noch nicht volljährig ist. Mit dem Alter hat das ganze sehr etwas zu tun. 7 bis 17 jährige können im Grunde schon ihr Taschengeld im Internetversandhandel ausgeben, allerdins haben viele Versandhändler in ihren AGBs stehen, dass sie mit Minderjährigen keine Verträge eingehen. Dazu gehört auch eBay:
Zitat:
"Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um eBay nutzen zu können."

Also ist der "Vertrag", den dein kleiner Bruder mit eBay eingegangen ist, nicht rechtskräftig...


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 07.03.2011 - 09:09
hallo

ich melde mich mal wieder nach langer zeit danke für die bisherigen antworten.

mein bruder ist 17jahre alt. er hat das gerät zurückgeschickt, aber der verkäufer will nur 130€ von 200€ bezahlen, da er die software verändert hat, ABER dies hat ihm der verkäufer geraten, da sonst das gerät gar nicht funktionieren würde. ( von wegen iwas mit jealbreak und simlock) p.s ich kenne mich damit 0 aus. so dann hat mein bruder das gemacht aber die software nicht so eingestellt wie sie vorher war, aber wie soll das auch funktionieren wenn der verkäufer es dazu geraten hat, weil es sonst eh nicht funktioniert hätte.
bezahlt hat mein bruder per überweisung.


P.s muss man 18jahre alt sein damit man sich bei ebay einen account registrieren kann?


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Antwort von Rubi-Bubi-Man (ehem. Mitglied) | 07.03.2011 - 09:55
Ja. Man muss 18 sein, um einen Vertrag rechtskräftig abschließen zu können.


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Antwort von Waldfee1 | 07.03.2011 - 13:13
cool eine Rechtsfrage. Also meiner Meinung nach kann dein Bruder mit 17 Jahren sich bei ebay anmelden. Lt. den AGB`s von ebay muss er aber volljährig sein (18 Jahre) um sich bei ebay anzumelden.
Dies wird von ebay jedoch nicht überprüft und deshalb haben sogar noch jüngere Menschen Zugang zu ebay.

Deshalb mag es rein gesetzlich zwar zulässig sein, mit 15 Jahren sein Taschengeld (§ 110 BGB -- Taschengeldparagraph) auf eBay zu verjubeln... (wogegen deine Eltern und auch du nichts machen können) wenn ebay aber nunmal mal festlegt, dass man erst mit 18 Jahren Verträge rechtsgültig abschließen kann, dann muss man sich da auch dran halten(eBay ist sozusagen der Hausherr). Darum denke ich auch, dass dein Bruder mittlerweilen bei ebay gesperrt ist.

bzgl. Gewährleistungsrechte lies einfach mal bei ebay die Abschnitte:
Rechtliche Informationen für den Käufer (Wann liegt ein Mangel vor?, Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen?)

Was euren bzw. den Vertrag von deinem Bruder betrifft der könnte mittlerweilen nichtig sein. Da er unter Vorspielung falscher Tatschen zustande gekommen ist. Aber dafür müssten deine Eltern dem Vertrag widersprochen haben. Haben sie dies nicht getan und der ebay-Verkäufer weiß von Minderjährigkeit deines Bruders wird der Vertrag wirksam und die Eltern werden die Vertragspartner.

WF


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Antwort von bombi (ehem. Mitglied) | 07.03.2011 - 21:26
hallo

danke für die antworten.
meine eltern wussten nicht von diesem Kaufvertrag, und wenn doch dann hätten sie ihn auf jedenfall widersprochen. schließlich habe ich meinen bruder verpetzt und meine eltern üben auf ihn druck um das geld wieder zu bekommen.
also ist jetzt klar, dass wir aufjedenfall das geld zurück verlangen können? aber der verkäufer agrumentiert, dass das gerät erst auf seinen anfangszustand akzeptiert wird. aber nun hat mein bruder auf den rat des verläufers gehört und die software verändert (gejailbreaket).
sehen die chancen für ihn trotzdem gut aus?

mfg


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Antwort von sweety_blue-eyes (ehem. Mitglied) | 07.03.2011 - 21:37
Hallo,
den Anfangszustand, also den Zustand ohne Jailbreak bekommt man ganz einfach durch die Wiederherstellung mit iTunes. Einfach das iPhone an den PC, iTunes starten und dann auf wiederherstellen klicken. Es dauert dann ein paar Minuten, aber der Jailbreak ist dann auf jeden Fall weg.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 07.03.2011 - 22:27
wie wurde der kauf bei ebay bewertet?
schon den ebay-kundenservice kontaktiert?
schildere denen den vorfall.


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Antwort von Sarin | 07.03.2011 - 22:31
das über ebay wird nahezu nichts bringen, außer ner negativen bewertung...

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