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Deutscher Bund: Politische Vorstellungen und Ziele ?

Frage: Deutscher Bund: Politische Vorstellungen und Ziele ?
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Auszug aus einem Artikel von Friedrich Gentz1 in Cottas ,,Allgemeine Zeitung"
vom 27./28.
September 1831


(...) Es scheint, daß die gegenwärtige Periode vorzüglich durch den Kampf zweier entgegengesetzter Systeme sich charakterisierte und daß in diesem Kampfe alles darauf ankomme, ob die Volks-Souveränität als die Quelle aller Rechte im Staate sich geltend mache oder ob das monarchische Prinzip, wie bisher, als die bewegende Feder in der Uhr des Staatslebens erhalten werden könne. Die Anhänger der Volks-Souveränität beschuldigen ihre Gegner, daß sie die Willkür zur Basis des Rechts machen wollen, während viele Anhänger des monarchischen Prinzips durch die Tat bewiesen haben, daß sie Bürgschaft gegen Willkür für notwendig erkennen und, um solche zu gewähren, in feierlich beschworenen Verfassungsurkunden die Rechte der Untertanen, die Herrschaft der Gesetze anerkennen. (...)

Auf dem Festlande Europas ist nach Beendigung der ersten französischen Revolution nur erst in einem großen Staate, und zwar erst seit ungefähr einem Jahre2, der Versuch gemacht worden, die Volks-Souveränität zum Grundgesetz des Staates zu erheben. Ließe nun der Begriff einer solchen Souveränität auch eine annehmbare Auslegung zu, so haben doch in demselben Lande, wo der Versuch im großen angestellt wurde, zahlreiche, zum Teil blutige Volksaufläufe bewiesen, wie leicht der Begriff mißverstanden werden könne. Erst nachdem die Regierung, um sich gegen die Aufstände zu sichern, eine größere Energie entwickelte und dadurch faktisch das monarchische Prinzip wieder in seine Rechte einsetzte, ist dort Ruhe und Vertrauen im Innern wie in den äußeren Verhältnissen wieder möglich geworden. Die Nachahmungen jenes Versuchs, die in einigen benachbarten Ländern im kleinen bemerkt wurden, waren noch weniger geeignet, die Vortrefflichkeit der Volkssouveränität über allen Zweifel zu erheben und die Regierungen geneigt zu machen, ihr zu huldigen. (...)

Wenn sonach der noch junge große Staat, in welchem die Herrschaft der Volkssouveränität verkündet wird3, als einziges Phänomen in Europa dasteht und bisher noch keine Gelegenheit hatte, die Haltbarkeit seines Prinzips durch die Tat zu beweisen; so sieht man dagegen auf der anderen Seite alle großen Mächte des Festlandes im Vereine mit den Mächten des zweiten Ranges fortwährend zur Erhaltung und Verteidigung des monarchischen Prinzips entschlossen, wie solches ihnen von der Weisheit der Vorfahren vererbt wurde, wie es sich durch die Erfahrung der Jahrhunderte bewährt hat. Bei dem Abwägen der Kraftmassen also, auf welche sich die beiden erwähnten Systeme stützen, ist offenbar das Übergewicht auf Seite der alten Monarchien (...)

Es [das monarchische Prinzip] stützt sich auf die Erfahrung der Jahrhunderte, die sein System bewährt hat; es kann also gelassen das Resultat abwarten, wenn in einem einzelnen Lande, auf dessen eigene Gefahr der kühne Versuch gemacht wird, eine ganz neue, bisher unbekannte Erfahrung auf ungebahntem Wege aufzufinden. Was bisher bei diesem Versuche zustande kam, ist nicht geeignet, dem Schrecken vor einer neuen, alles umstürzenden Riesenmacht Gehör zu geben. (...)

1) Erläutern Sie am Beispiel des deutschen Bundes, welche politische vorstellungen und ziele die verfechter der beiden in dem artikel genannten systeme vertraten.

2) Bestimmen sie den politischen standort des verfassers. Begründen sie, woran sie ihre einschätzung festmachen.

Wäre super lieb, wenn ihr mir helfen könnten die fragen zu beantworten.
Frage von VS4321 (ehem. Mitglied) | am 26.01.2013 - 19:32


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Antwort von cleosulz | 26.01.2013 - 19:37
Gerne, wenn du uns deine Einschätzungen mitteilst.

Welches sind die beiden genannten Systeme und was meinst du, welchen politischen Standpunkt hat der Verfasser?
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Antwort von cleosulz | 26.01.2013 - 19:42
http://www.schultreff.de/klausuren/geschichte/k0001t00.htm

http://www.uni-leipzig.de/~staat/quellen/ws0607/Verfassungsgeschichte%20Zeittafel.pdf
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Antwort von VS4321 (ehem. Mitglied) | 26.01.2013 - 19:48
Volks-Souveraität und monarchische Prinzip


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Antwort von cleosulz | 26.01.2013 - 20:05
... also das Volk als Träger der Staatsgewalt auf der einen Seite,
und auf der anderen Seite eben der Fürst als alleiniger Herrscher, der die Verfassung beschränken kann.
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Antwort von VS4321 (ehem. Mitglied) | 26.01.2013 - 20:07
okay und jetzt muss ich die ziele und vorstellungen der jeweiligen systeme herausschreiben....?


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Antwort von cleosulz | 26.01.2013 - 20:15
Das wäre sicher hilfreich.
Ich habe mich damit nicht auseinandergesetzt. Aber es ist manchmal hilfreich etwas zu hinterfragen oder sich langsam an das Thema heranzutasten.
Was wollte das Volk?
Warum war der Adel (Fürst/König usw.) dagegen?
Versuche mal den Artikel in eine Sprache zu übersetzen, "die man heute versteht".

Zitat:
Wenn sonach der noch junge große Staat, in welchem die Herrschaft der Volkssouveränität verkündet wird ...


Wen meint Gentz damit - welchen jungen Staat? Frankreich?
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Antwort von VS4321 (ehem. Mitglied) | 26.01.2013 - 20:35
boah, ich habe selber davon keine ahnung :(


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Antwort von cleosulz | 26.01.2013 - 20:42
Zitat:
boah, ich habe selber davon keine ahnung :(



Na dann solltest du dich über den Deutschen Bund näher informieren.

http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-181391-GeschichteDeutschland-im-19-Jahrhundert.php

http://www.e-hausaufgaben.de/Hausaufgaben/D1022-Wiener-Kongress-1815-Der-Deutsche-Bund-1815-1866-Quellenanalyse.php

http://rfwalter.net/gw/dbund1.htm

http://www.stefanjacob.de/Geschichte/Unterseiten/Zeittafel.php?Intern=4

http://www.mpg-saarlouis.de/projekte/unterricht/geschichte/Lernbilder_01/07_Der_Deutsche_Bund.pdf
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Antwort von VS4321 (ehem. Mitglied) | 27.01.2013 - 10:01
bringt mir leider auch nicht viel...

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