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Kündigungsschreiben Wohnung

Frage: Kündigungsschreiben Wohnung
(11 Antworten)

 
Hey,
nach sehr langer Zeit kann ich nun endlich meine alte Wohnung kündigen.
Laut Mietvertrag ist sie frühestens zum 31.12.2011 kündbar, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Da ich schon jede menge Ärger mit den Vermieter hatte will ich nun auf nummer sicher gehen und die jetzt schon fertig machen.

Daher nun meine Frage: Welches Datum muss ich in der Kündigung schreiben. Ich kündige zum 31. September 2011 die Wohnung zzgl. einer 3- monatigen Kündigungsfrist oder ich kündige zum 31.12.2011 incl. einer 3-monatigen Kündigungsfrist?

Ich habe kein schimmer!:(
GAST stellte diese Frage am 12.08.2011 - 18:39


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Antwort von krissy09 (ehem. Mitglied) | 12.08.2011 - 18:49
Soweit ich weiß musst du gar nicht schreiben,
dass du die Kündigungsfrist einhälst, du solltest nur schreiben `Hiermit kündige ich zum 31. Dezember 2011 die Wohnung`

...würde cih mal behaupten ;)

 
Antwort von ANONYM | 12.08.2011 - 18:50
Was hälst du denn von einer ganz anderen Formulierung: "..... zum nächstmöglichen Termin"

Und wenn das bei dir der 31.12.2011 ist, wirst da ja früher nicht aus dem Mietvertrag rauskommen und brauchst auch nicht zu befürchten, dass du vorher aus der Wohnung raus musst.

 
Antwort von GAST | 12.08.2011 - 18:59
na ob ich da früher raus muss oder nicht ist mir ja egal....ohne da ja schon ne ganze Zeit nicht mehr. Es geht mir insbesondere darum das es auch ersichtlich ist das wir sozusagen ab dem 01.01.2012 nichts mehr mit der Wohnung zu tun haben....Der Typ ist nämlich so dreist und würde uns immer noch ein paar monate dran hängen. Sozusagen das wir zum 31.12.2011 kündigen und die Frist noch danach einhalten müssen....Den trau ich alles zu.....Also reicht es wenn ich schreibe zum nächstmöglichen Termin und damit ist die Frist, da ich das Schreiben Montag gleich abschicke, eingehalten?


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Antwort von krissy09 (ehem. Mitglied) | 12.08.2011 - 19:09
Ist eine sehr blöde Formulierung für ein Kündigungsschreiben finde ich^^
Ohne eine genaue Angabe eines Datums hat er noch viel mehr Möglichkeiten dich zu bescheißen!
wenn du es also gaaaanz genau haben möchtest würde ich schreiben
`Hiermit kündige ich rechtezitig mit Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12.11 die Wohnung / den Mietvertrag. Somit endet unser Vertragsbündnis Ende Dezember.`
oder irgendwie sowas in der Art ;)

und auf keinen Fall das Datum bei der Unterschrift vergessen!

 
Antwort von ANONYM | 12.08.2011 - 19:09
ich denke mal die Formulierung ist in diesem Fall dann "relativ" unwichtig. Aber was du unbedingt machen solltest, ist das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein (als Beweis) an deinen Vermieter zu schicken.

 
Antwort von GAST | 12.08.2011 - 19:22
um so genauer, um so besser....dann werde ich das in etwa so schreiben wie krissy09 dargestellt hat.....per Einschreiben schick ich das auf jeden Fall ab....Sonst heißt es wieder ist nicht angekommen.....Muss ich da auch ein Vorschlag für ein Termin zur Übergabe rein schreiben oder nicht?


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Antwort von algieba (ehem. Mitglied) | 12.08.2011 - 19:46
Zitat:
Muss ich da auch ein Vorschlag für ein Termin zur Übergabe rein schreiben oder nicht?


Das kriegt der Postbote auch so hin... Du musst beweisen können, dass er das Schreiben pünktlich erhalten hat, also dass das Schreiben vor der Frist beim Vermieter angekommen ist. Wenn du das Schreiben in den nächsten Tagen losschickst, dürfte das gegeben sein.

Zitat:
Ich kündige zum 31. September 2011


Da es um Fristen und deren Einhaltung geht: Dieser Tag existiert nicht...


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Antwort von cleosulz | 12.08.2011 - 22:42
Zitat:
Hiermit kündige ich fristgemäß zum 31.12.2011 das Mietverhälnis für die Wohnung ..ABC in XYZ...

Das Kündigungsschreiben als "Einschreiben mit Rückschein" zur Post geben und den Rückschein - den du dann von der Post zurückerhältst - dann später an das Doppel deines Kündigungsschreibens klammern, so dass beides nicht verloren geht.
Das alles würde ich bereits jetzt losschicken, spätestens zum 30. September muss es jedoch bei deinem Vermieter eingegangen sein, sonst hast du verspätet gekündigt.


Und nochmals: Du kündigst nicht zum 30. September sondern der 30. September ist der letzte Tag, wo die Kündigung bei deinem Vermieter eingegangen sein muss.
________________________
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Antwort von Peter | 13.08.2011 - 01:39
wenn du deinen vermieter allerdings nicht magst, würde ich das auch erst ende september schicken...
________________________
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Antwort von GAST | 13.08.2011 - 09:42
das das bis Ende September da sein muss und so habe ich auch verstanden. Das war ja auch ne Frage weil ich das so als Vorschlag im internet auch gefunden hatte das man das so schreibt und dann zzgl. 3 Monate.
Also wie gesagt, ich nehme dann doch die Formulierung zum 31.12.2011.
Wegen den Vorschlag zur Übergabe meine ich doch nicht wann der Postbote das da abgeben soll....Das der sein Beruf beherrscht, davon gehe ich aus....Ich meine einen Terminvorschlag zur Wohnungsübergabe, mit den Vermieter....


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Antwort von cleosulz | 13.08.2011 - 13:29
Wohnungsübergabe an Vermieter: Ende Dezember
=> Wenn du alles ordentlich ausgeräumt, Schäden behoben und besenrein geputzt hast.
Wenn du die Wohnung früher übergeben willst, dann schließe mit deinem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung, dass du die Wohnung früher übergibst - incl. der Schlüssel, dass du aber ab diesem Zeitpunkt dann nicht mehr verpflichtet bist Miete + Nebenkosten zu bezahlen (er entlässt dich dann quasi früher aus dem Mietvertrag).
Er hat aber dann auch den Vorteil, dass er früher (also vor dem 1.1.2012) über die Wohnung verfügen kann, ggf. früher einen neuen Mieter da "reinpacken" kann.

An deiner Stelle würde ich ihm die Schlüssel erst zum 31.12. oder kurz vorher zukommen lassen. Sonst kann er ja z. B. die Wohnung renovieren oder sonst was machen und du bezahlst trotzdem fleißig die Miete weiter.
Wenn er früher rein will => dann soll er dir die Mietzahlungen + Nebenkosten entsprechend kürzen.
Also z. B. Schlüsselübergabe am 15.12. - dann kann er ab 15.12. rein, du bist berechtigt die Miete entsprechend zu kürzen.
Das geht aber nur, wenn ihr eine entsprechende Vereinbarung geschlossen habt.
Das gilt zwar m.E. auch mündlich. Sicher ist aber sicher => einfach kurz vereinbaren:
Zitat:
Frau XYZ erhält die Zusage, die Wohnung vor dem 31.12.2011 ordnungsgemäß zu übergeben.
Ab dem Tag der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung ist sie berechtigt, die Miete + Nebenkosten um 1/30 pro Tag zu kürzen bzw. ab der Übergabe entfällt die Mietzahlungspflicht (incl. NK) anteilsmäßig.

Und pass auf, dass die Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß erfolgt und du eine evtl. geleistete Kaution auch zurück erhälst.
Und stelle ein schriftliches Übergabeprotokoll auf, aus dem evtl. Schäden ersichtlich sind oder der Hinweis:
Zitat:
Frau XYZ hat am ...... die Wohnung ......... in ordnungsgemäßem Zustand übergeben, incl. 2 Haustürschlüssel + 1 Briefkastenschlüssel ....Datum, Unterschrift

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