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Opferfest - schulfrei?

Frage: Opferfest - schulfrei?
(7 Antworten)


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Mein Freund schrieb morgen ein Mathetest, aber er ist Moslem und am Freitag ist dieses Opferfest(sehr heilig/bedeutsanmn) für moslem


aber der Lehrer sagt dass er nicht frei bekommt wegen dem Test.

Kann er was machen?

opferfest= gibt es nicht im Gesetz dass moslem ein tag efreit werdne ist das nicht so wie ein attest? oder?
Frage von chris95 (ehem. Mitglied) | am 24.10.2012 - 15:45


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 24.10.2012 - 15:53
Die
Prüfung ist am Donnerstag und das Fest am Freitag. Problem?


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Antwort von matata | 24.10.2012 - 15:55
Die Fragen haben wir doch schon ein paar Mal durchgekaut:

http://www.e-hausaufgaben.de/suchen.php?keywords=Opferfest

Für Berlin gilt:

Zitat:
Für die Regelung der gesetzlichen Feiertage sind die Bundesländer zuständig. In Berlin können sich muslimische Schulkinder während des 3 Tage dauernden Zuckerfestes und während des 4 Tage dauernden Opferfestes (siehe Kasten) jeweils für einen Tag beurlauben lassen. Ebenso können sich Angehörige anderer Religionen, etwa des Judentums, für die wichtigsten Feiertage ihres Glaubens vom Unterricht befreien lassen.


Quelle: FAZ

In Hamburg gilt:
Zitat:
Unterrichtsbefreiung aus Anlass islamischer Feste
Muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten auf Wunsch jeweils einen Tag schulfrei:
- am ersten Tag des dreitägigen Festes des Fastenbrechens (19.8.2012; liegt dieses
Jahr auf einem Sonntag)
- am ersten Tag des viertägigen Opferfestes (Do, 25.10.2012).

Quelle: http://www.hamburg.de/contentblob/3031278/data/feiertage.pdf
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Antwort von RichardLancelot | 24.10.2012 - 16:02
a) Er hat derzeit keine große Chance frei zu bekommen, außer seine Eltern beantragen z.B. eine Sonderfreistellung beim Schulleiter
b) Wenn er am Donnerstag eine Arbeit schreibt, wo gibt es dann Hakeleien wegen dem Opferfest am Freitag? Hat er etwa vor nach Saudi Arabien zu fliegen?


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Antwort von cleosulz | 24.10.2012 - 16:15
Hallöchen, ich sehe da kein Problem:

Heute ist Mittwoch.
Morgen ist Donnerstag => und da angeblich der Mathe-Test
Übermorgen ist Freitag => und nach deinen Angaben das Opferfest = 26.10.12

Dein Freund kann also gut am Donnerstag den Mathetest schreiben und am Freitag das Opferfest feiern.

Was die Freistellung von muslemischen Schülern an hohen kirchlichen Feiertagen betrifft, hast du bereits einmal eine Antwort bekommen.

War es dort das Opfer- oder das Zuckerfest?

http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-172027-hilfe-fasten.php?seite=2

http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-156457-Opferfest-Schulfrei.php

Zitat:
In Hamburg sind die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen, die einer islamischen Religionsgemeinschaft angehören, an religiösen Feiertagen vom Schulbesuch zu befreien (Richtlinien und Hinweise für die Erziehung und den Unterricht ausländischer Kinder und Jugendlicher in Hamburger Schulen, S. 44).



http://www.igmg.de/muslime-amp-recht/gebote-und-gebraeuche/islamische-feiertage-in-schule-betrieb-und-verwaltung.html

Zitat:
An religiösen Feiertagen sind ausländische Kinder und Jugendliche, die der entsprechenden Religion angehören, vom Schulbesuch zu befreien.



Wie ein solcher Antrag auszusehen hat und wer ihn stellen muss, steht hier:

http://www.tippser.de/sparen-spartipps/antrag/antrag-auf-schulbefreiung.html

Er muss vorher gestellt werden, vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

Meines Wissens ist es kein Rechtsanspruch sonder nur eine "Soll"-Vorschrift.

Hier findest du einen MUSTERBRIEF:

http://www.muslim-markt.de/Mustertext/feiertag.htm
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Antwort von cleosulz | 24.10.2012 - 16:24
Ich nehme einen Teil meiner Aussage zurück.

Offenbar sind sich nicht alle Muslime einig, wann genau dieses Opferfest ist.
Die einen feiern es am 25.10. und die anderen am 26.10.2012.

http://www.gutefrage.net/frage/wann-ist-das-opferfest-2012

Fakt ist jedoch, dass der Antrag beim Klassenlehrer (oder der Schulleitung) rechtzeitig und vorher zu stellen ist.

Wer keinen Antrag auf Befreiung vom Unterricht vorher stellt geht ein Risiko ein, sollte an dem Tag tatsächlich eine Klausur geschrieben werden.

Denn auch die Empfehlung, dass an solchen kirchlichen Feiertagen keine Klassenarbeiten geschrieben werden sollen, ist wohl eine Sollvorschrift.
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Antwort von chris95 (ehem. Mitglied) | 24.10.2012 - 19:59
ups freitag ist der test freitag=schulfrei?oder geht es nciht


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Antwort von matata | 24.10.2012 - 20:24
Wenn du oder dein Kollege nicht vorher ein schriftliches Urlaubsgesuch eingereicht haben, dann gibt es keinen Urlaub.

Ich zitiere Cleosulz:

Zitat:
Wie ein solcher Antrag auszusehen hat und wer ihn stellen muss, steht hier:

http://www.tippser.de/sparen-spartipps/antrag/antrag-auf-schulbefreiung.html

Er muss vorher gestellt werden, vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.

Meines Wissens ist es kein Rechtsanspruch sonder nur eine "Soll"-Vorschrift.


Abgesehen davon gilt nach dem Kalender der Donnerstag, der 25. Oktober, als erster Tag des Opferfestes. An diesem Tag kann man nach rechtzeitiger Einreichung eines Urlaubsgesuches schulfrei bekommen.
Warum habe ich das unangenehme Gefühl, dass ihr immer dann besonders religiös seid, wenn ihr euch einen Vorteil herausschinden könnt in der Schule? Später, wenn ihr im Arbeitsleben steht, kräht nämlich kein Hahn mehr nach euren Feiertagen. Da müsst ihr einen Ferientag nehmen....
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